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Zwei Garantieversicherungen - zulässig?

Themenstarteram 1. April 2025 um 17:49

Guten Abend,
Ich hoffe, mit meinem Anliegen im korrekten Bereich zu sein.
Folgendes: Wir haben bei unserem Gebrauchtwagen zusätzlich („obendrauf“) von einem Anbieter, mit denen der freie Händler wohl irgendwie zusammenarbeitet, ein Jahr Garantie bekommen. Nun hat dieser Anbieter wohl nicht den allerbesten Ruf. Ist es nun zulässig oder sinnvoll, parallel noch eine zweite Garantieversicherung, zum Beispiel bei Volkswagen, abzuschließen?
Vielen Dank und einen schönen Tag!

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12 Antworten

Zwei Versicherungen sind zulässig.
Für eine Leistung darf jedoch nur eine in Anspruch genommen werden.
Ein Sinn erschließt sich mir nicht.
Der Händler muss doch im Rahmen der Gewährleistung aufkommen.

Themenstarteram 1. April 2025 um 18:01

Die Garantieversicherung für 1 Jahr war einfach mit dabei. Wir zahlen dafür „nichts“. Quasi im Fahrzeugpreis Inbegriffen. Der Anbieter hat allerdings nicht den gewünschten Leistungsumfang und grundsätzlich nicht den allerbesten Ruf. Was bringt uns die Versicherung, wenn uns im Notfall doch nicht geholfen wird?
Daher die Überlegung, nun eine andere Garantieversicherung abzuschließen und im Notfall dann diese zu kontaktieren.
Was denkt ihr?

Wie alt ist der Golf? 1.6 hört sich nicht ganz frisch an.

Themenstarteram 1. April 2025 um 18:28

Erstzulassung 02/2020
Mein Benutzername hier ist schon etwas älter.

Achso, daher meine Verwirrung :rolleyes:

Dann ist natürlich die Frage, was eine Garantieversicherung überhaupt noch abdeckt.

Themenstarteram 1. April 2025 um 18:41

Sorry :)
Wir haben früher, bei einem anderen VW aus der Familie, schon mal sehr gute Erfahrungen mit der Garantieversicherung von Volkswagen gemacht.
Diese hätten wir nun gerne auch für den „Neuen“, hatten aber etwas Angst, dass es sich mit Garantieversicherung vom Händler irgendwie „beißen“ könnte. Wir würden dann natürlich auch nur „unsere“ Versicherung beanspruchen.

Wie wärs denn, das ganze einfach VOR ABSCHLUSS per Email (damit nachher niemand behaupten kann "so haben wir das aber nicht gesagt"...) mit den beiden Versicherungen zu klären?

Eine Garantieversicherung von VW wird es wohl nicht geben...
Könnte das damals eine Garantie - Verlängerung gewesen sein?

Themenstarteram 1. April 2025 um 18:58

Doch die gibt es. Auch für Gebrauchte. Alles auf der Seite von Volkswagen nachzulesen :)

Zitat:

@Golf1.6 schrieb am 1. April 2025 um 20:58:03 Uhr:


Doch die gibt es. Auch für Gebrauchte. Alles auf der Seite von Volkswagen nachzulesen :)

Wobei die aber meines Wissens nur abgeschlossen werden kann, wenn vorher bereits eine Garantie bzw. Anschlußgarantie bei VW bestanden hat. Bei Gebrauchtwagen, die beides nicht erfüllen, kann man keine Garantieversicherung bei VW abschließen.

Themenstarteram 1. April 2025 um 19:13

Doch geht. Man hat lediglich eine dreimonatige Wartezeit und der Wagen darf max. 8 Jahre jung sein.

Prüf trotzdem, was die ggf hinzukommende Versicherung abdecken würde, was nicht bereits abgedeckt ist von der vorhandenen Versicherung und von der gesetzlichen Sachmangelhaftung. Anders gefragt: warum wurde ein Auto gekauft, für das ihr meint, eine dreifache Absicherung zu benötigen?

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