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Zweifel nach Auffahrunfall

Themenstarteram 6. Oktober 2021 um 10:43

Hallo Zusammen,

gestern ist meine Partnerin (versichert) mit unserem Auto rückwärts auf ein Auto gefahren. Der Geschädigte stand hinter ihr an der Ampel, sie wollte eine Einfahrt frei machen und hat ihn nicht gesehen. Das sie Schuld war ist unbestritten. Die Geschwindigkeit war extrem gering.

Am Unfallort wurden Bilder gemacht. Leider im Dunkeln und bei nassen Fahrzeugen, also recht schlechte Aufnahmen.

Gestern schickte mir der Geschädigte Bilder von seiner Stoßstange, welche meiner Meinung nach nicht zum Schaden an unserem Auto passt. Dazu kurz beide Schadensbilder. An unserem A4 ist mittig, die am weitesten am Heck herausstehende Dekorleiste, eine 4x4mm stelle nicht mehr klavierlack schwarz sondern grau. Ansonsten sehe ich an unserem Auto überhaupt keine Beschädigung am Heck.

Das Schadensbild beim Geschädigten, seiner Meinung und seiner Bilder nach, ist ein seitlich auslaufender Kratzer (wie wenn frontal drauf gefahren wird?) und ein Lackabplatzer über dem Kennzeichen (unser Auto hätte ja zuerst am Kennzeichen angesetzt und nicht die 5cm weiter hinten) was für mich nach einem klassischen Steinschlag aussieht.

Wie gesagt nicht falsch verstehen. Die Schäden durch den Unfall zahle ich selbstverständlich und schnellstmöglich (bzw. lass sie durch die Versicherung zahlen). Aber ich habe irgendwie keine Lust sein Auto auf meine Kosten zu restaurieren.

Ich wollte mich heute einmal mit ihm treffen und auch mal mit dem Zollstock schauen ob die beiden Fehlerbilder zueinander passen, vielleicht täusch ich mich auch aufgrund der Bilder.

Habt ihr Tipps wie ich am besten vorgehe? Wenn meine Zweifel bleiben würde ich ihm diese offen auch sagen. Kümmert sich um die fachmännische Einschätzung dann die Versicherung bzw. deren Gutachter? Oder wie läuft das jetzt am besten?

Danke im voraus,

Christian

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42 Antworten

@ChrisA4B8

Nicht vollends, aber ich denke der Tenor stimmt überein:

1. wer einen Schaden verursacht hat dafür zu bezahlen

2. der Schaden ist unverzüglich der Versicherung zu melden

3. dem Geschädigten ist mitzuteilen das er den Schaden erst zu reparieren hat, wenn die Versicherung die Freigabe gegeben hat.

4. hat man Zweifel kann man dies der Versicherung mitteilen, was die damit anfängt ist zweitens

Bei 3. stellt sich mir nur die Frage ob der Geschädigte das berücksichtigen muss, oder eben auch sagen kann "ich will das jetzt schnell reparieren, Rechnung kommt". Wenn ich es vorhin richtig verstanden habe ist das auch erstmal sein gutes Recht oder?

zu 3:

wenn es keine Zweifel am Schadenbild und der Schuldfrage gibt, kann der Geschädigte selbstverständlich unverzüglich reparieren lassen, oder den Schaden aufgrund eines von Ihm in Auftrag gegeben Schadengutachten fiktiv abzurechnen. Der Schädiger hat da kein "Mitspracherecht" geschweige denn kann er dem Geschädigten irgend etwas vorzuschreiben.

Bei Unklarheiten ist dem Geschädigten allerdings anzuraten, dass dieser zur vollumfänglichen Aufklärung der Angelegenheit -auch im eingenen Sinne- beiträgt und nicht durch vorschnelle Auftragserteilungen oder eventuell auch dem Verkauf des Fahrzgeuges hier die die bereits beschriebene "Beweisvereitelung" betreibt. Denn der Geschädigte ist in der Beweispflicht, er muss nachweisen, dass alle im Gutachten aufgeführten Beschädigungen aus diesem Unfallereignis stammen. Ein Schadengutachten ist immer ein "Parteivortrag" (Parteigutachten) und der Sachverständige hat meistens nur das beschädigte Auto und die Aussage seines Auftraggebers. Es kommt ab und schon einmal vor, das Altschäden in Vergessenheit geraten, oder das diese für den Geschädigten einfach unbewusst waren oder sind. Man muss da nicht immer Vorsatz oder Betrug unterstellen.

Aber in der Zusammenfassung: Der Versicherer hat nur den Schaden aus dem Unfallereignis zu ersetzen und kein Altschäden. Das ist nun einmal Fakt.

1, 2 und 4 hast du korrekt wiedergegeben.

Wie hoch bezifferst Du den Schaden in etwa? Bagatellgrenze oder drüber?

Teile Deiner KH die Zweifel mit und lasse diese das beurteilen. Je nach Schadenshöhe kannst Du im Nachgang noch den Schaden zurückkaufen.

Themenstarteram 6. Oktober 2021 um 10:51

Also bei uns denke ich das sollte mit 50-100€ Smart Repair erledigt sein, will ich auch nicht über die VK laufen lassen.

Bei ihm, das man die Schäden auch getrost mit Smart Repair beheben kann, dann reden wir sicher für beide Schäden von 100-200€, was ich auch noch zurückkaufen würde. Wenn er natürlich in seine Porsche Werkstatt fährt, die solange bequatscht bis die einen Kostenvoranschlag für eine neue 986 Stoßstange inkl. Montage, Lackierung etc. dann sind wir sicher schnell bei 2000€.

Weiß nicht wo Bagatelle anfängt bzw. aufhört

Zollstock ist Mist, da sich die Fahrzeuge beim Fahren/Bremsen anders verhalten als im Stand (Höhenunterschiede).

Die Versicherung wird es schon richten, im Zweifel und bei höheren Kosten schauen die sich das genauer an.

Dein Problem gibt es immer, bis hin: "das kann gar nicht sein, sie fährt doch immer so vorsichtig"!

Themenstarteram 6. Oktober 2021 um 10:55

Ich denke wir reden hier über eine Geschwindigkeit von <5km/h. Sonst wäre bei uns auch mehr entstanden. Da bewegt sich ein Auto jetzt nicht wie blöde. Wenn man mit dem Zollstock sieht das da 2cm Höhenunterschied sind würde ich ein großes Fragezeichen dahinter machen.

Der Rückkauf von der HP wäre wohl sinnvoller als den Streit selbst auszufechten.

Die front ist meistens deutlich weicher und nachgibiger als das Heck. Dazu noch ein ziemlich flacher Sportwagen!!

 

Smart repair muss der unfallgegner nicht akzeptieren.

 

Eine vollständige lackierung ist das mindeste meistens auch eine neue Stoßstange. Bei Versicherungsschäden kleckern die Werkstätten nicht sie Klotzen.

 

Ich denke daher du wirst deutlich näher an den 2000€ raus kommen als an den 200€.

 

Du kannst ihm natürlich was bieten, aber bei einen gepflegten Porsche halte ich 200€ für einen Witz. Sowas würde ich bei einem alten Verbrauchtwagen akzeptieren und das sind Porsche eben nur selten.

Ohne die Autos oder zumindest Bilder zu sehen ist eine Einschätzung eh nicht möglich. Wenn du bedenken hast, dann teile es deiner Versicherung mit, dass du der Meinung bist, das nicht alle Schäden aus dem Schadenereignis stammen können. Die Versicherungen prüfen das i.d. Regel eh, so aber vielleicht noch mal ein wenig gründlicher.

Eine Beschädigung oberhalb des Kennzeichen wären z.B. denkbar, immerhin ist ein Porsche ehe niedrig gebaut, während so ein Audi im Verhältnis schon höher ist.

Zitat:

(unser Auto hätte ja zuerst am Kennzeichen angesetzt und nicht die 5cm weiter hinten)

den Satz kann ich z.B. gar nicht nachvollziehen, euer Kennzeichen ist in der Hecklappe und zurückversetzt zum Stoßfänger.

Anstoss
Themenstarteram 6. Oktober 2021 um 11:17

Natürlich verhält sich jedes Auto anders. Aber bei einem Auffahren nach hinten entsteht kein Kratzer diagonal unterhalb des Scheinwerfers und ein Abplatzer über dem Kennzeichen, wo ja noch 5cm Kennzeichenhalter als Puffer sind.

Ich hoffe auch das er es vielleicht selbst einsieht und mitbekommt das nicht beide Schäden daher kommen können. Und als eigener Porschebesitzer sag ich auch, mit einem Wechsel der kompletten Stange gilt er als Unfallwagen. Wenn eins ein Porschebesitzer noch weniger mag als die Tanknadel, dann einen Unfallwagen zu besitzen. Ich lasse Steinschläge immer mit Smartrepair wegmachen.

Themenstarteram 6. Oktober 2021 um 11:20

Hier das Bild als Erläuterung. Rot links der Schaden wie ich ihn am Audi finde. Rechts sieht man, dass ich beim Porsche auf das Kennzeichen treffen würde, und nicht über dem Kennzeichen an der Stoßstange (roter Pfeil) ein Abplatzer verursachen kann

Screenshot-2021-10-06

Wie gesagt, der eigenen KH den Schaden und die Zweifel melden.... ist stressfreier.

Themenstarteram 6. Oktober 2021 um 11:24

Zitat:

@NDLimit schrieb am 6. Oktober 2021 um 13:23:05 Uhr:

Wie gesagt, der eigenen KH den Schaden und die Zweifel melden.... ist stressfreier.

Danke, denke ich auch. Schau es mir heute nochmal an und vielleicht sieht er es auch ein. Werd ihn jetzt auch nicht beschuldigen oder so, sondern ggfs. meine Zweifel äußern. Alles weitere macht dann die Versicherung (dafür wird sie schließlich bezahlt ;))

das wird hier wohl auf eine Gegenüberstellung beider Fahrzeuge hinauslaufen.

So richtig kann ich die Schäden am Porsche im Moment auch nicht nachvollziehen.

@CrisA4B8

Du solltest aber dem Kollisionspartner mitteilen, dass er nicht auf die idee kommen soll einfach bei Porsche einen Reparaturauftrag zu erteilen. Da wäre hier nämlich Beweisvereitelung.

Es kann dann im Nachgang dazu führen, dass deine Versicherung aus "ökonomischen Gründen" reguliert, dass solltest du daher im Vorfeld verhindern......

Themenstarteram 6. Oktober 2021 um 11:50

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 6. Oktober 2021 um 13:48:11 Uhr:

 

Du solltest aber dem Kollisionspartner mitteilen, dass er nicht auf die idee kommen soll einfach bei Porsche einen Reparaturauftrag zu erteilen. Da wäre hier nämlich Beweisvereitelung.

Es kann dann im Nachgang dazu führen, dass deine Versicherung aus "ökonomischen Gründen" reguliert, dass solltest du daher im Vorfeld verhindern......

Kann ich ihm das einfach so mitteilen? Oder muss ich das irgendwie schriftlich machen? Oder teilt ihm sowas die Versicherung mit?

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