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Zweimassenschwungrad
Hallo, wir besitzen seit einem halben Jahr einen T5. Der Händler gab uns eine Garantie von 1 Jahr auf Motor und Getriebe. Jetzt ist das Zweimassenschwungrad kaputt gegabgen (Federn zerissen, dadurch Löcher im Gehäuse, auch getriebeseitig.) Kupplungsbelag ist aber nicht abgefahren. Der Händler weigert sich, den Schaden über die Garantie abzuwickeln, da er behauptet, das Schwungrad gehöre zur Kupplung, also Verschleissteil und somit Eigenverschuldung. Kann uns jemand sagen, ob das Schwungrad zum Motor gehört oder zum Getriebe. Vielen Dank jetzt schon mal. Grüße aus Portugal
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9 Antworten
Zuerst mal ist es dem Händler mal ganz egal ob er das Geld von dir oder von einer Garantieversicherung bekommt, ergo hat er null Interesse daran zu sagen das du es selbst zahlen mußt, ganz im Gegenteil, Kundenbindung ist das a und o und deswegen wäre es ihm vermutlich auch lieber das über die Garantie abzurechnen.
Und was da nun mit versichert ist ist ganz genau geregelt und daher ist es im normalfall auch irgendwo nachzulesen ob das ZMS zur Kupplung gezählt wird.
Hallo
Das ZMS gehört nicht zur Kupplung sondern zum Motor (Kurbeltrieb).
Selbst wenn warum sollen die gebrochenen Federn denn nen Eigenverschulden sein?
Wie soll man seiner Meinung nach denn die Federn im ZMS dazu kriegen zu brechen ?
MFG
Hallo AudiJunge,
erst mal vielen Dank, das macht uns doch Mut... dass das Teil zum Motor gehört. In der Versicherungsbeschreibung (wir leben in Portugal, alles nicht sehr ausführlich beschrieben) steht halt nur, dass Motor und Getriebe inkl. sind, alle Verschleissteile nicht. An carav: Warum der Händler sich da quer stellt, wissen wir nicht genau... Kundenbindung und Service wird hier (noch?) nicht sooo groß geschrieben, er hat ja sein Geld beim Autoverkauf verdient, nach ihm die Sintflut... Jetzt müssen wir mit Hilfe eines Anwaltes sehen, was passiert... Wollte mich nur schon mal ein wenig informieren, ganz ahnungslos in ein Verfahren rein zu gehen, bringt gar nichts.
Vielen dank und viele Grüße aus Portugal
Der Händer haftet hier in DE auf jedem Fall mit einer ein jährigen Sachmangelhaftung. D.h. er muss nachweisen (in den ersten 6 Monate) dass das Problem vor Verkauf nicht vorhanden war. Da das schwierig ist muss er es instandsetzen.
Ob das schon EU-Weit geregelt ist bzw. wie es in Portugal ist weiß ich nicht.
Aber nach diffinition hat das Schwungrad eine Reibfläche, könnte daher als Verschleißteil durchgehen, und was am Ende den Gang ins Nirvana für das Ding motiviert hat ist doch auch nach Garantiebedingungen in D völlig egal.
Also ich befasse mich nun nicht so oft mit Gebrauchtwagengarantie, aber ich kann mir das schon vorstellen.
Ich denke hier ist Audijunge doch in der Situation es irgendwo nachlesen zu können?
Hallo!
Von Eigenverschulden kann keine Rede sein. Ein defektes Zweimassenschwungrad hat an meinem T5 (EZL 7/04, 113.000km) das Getriebegehäuse zerlegt. Vor mir liegt eine Rechnung meines Autohauses über €4134,68!
Der Clou an der Geschichte ist, dass bei Kulanzantrag durch meine Werkstatt Volkswagen die Probleme mit dem Zweimassenschwungrad als "bekanntes Problem" angibt, trotzdem in meinem Fall unter Nennung der unterschiedlichsten Gründe jede Kulanzleistung abgelehnt hat!!!
Es geht hier also um ein T5-typisches, dem Hersteller bekanntes Problem!!!
Ich weiß nicht, ob Dir diese Info wirklich nützt, ich will aber unbedingt einen Beitrag dazu leisten, dass diese Sache Resonanz findet.
Kann es sich eine Marke wie VW erlauben, den Faktor Kundenzufriedenheit dauerhaft so zu ignorieren?
Über weitere Beiträge zum Thema würde ich mich freuen, ich kann auch gerne die Arroganz der VW-Kundenbetreuung in dieser Sache näher schildern.
Das ist nicht dein Ernst das du bei nem 6 Jahre "alten" Auto noch Kulanz vom Hersteller haben willst?
Ich möchte wetten das sich der Ausfall des ZMS schon längere Zeit durch Geräsuche und ruckeln nach dem Kaltstart angekündigt hat.
MFG
Naja, wenn ich als Hersteller weiß, dass ich eventuell millionenfach Schwungräder verbaut habe, die erhebliche Folgeschäden nach sich ziehen, wenn sie brechen (oder sogar das Auto in Brand setzen wie mehrfach beim Touran passiert), sollte ich mir gut überlegen die harte Linie zu fahren.
Denn egal ob 2Jahre oder 6Jahre. Mist bleibt Mist. Und wir reden hier über erhebliche Beträge.
Wir haben im Fuhrpark inzwischen 18 gebrochene Schwungscheiben bei VW T5, Touran, Caddy mit teils zerstörten Getrieben (eines war 4Tage alt). Übrigens hat es sich nur bei einem Fahrzeug vorher durch Geräusche bemerkbar gemacht. Alle Anderen sind auf einen Schlag ohne Vorwarnung zerbrochen und haben das Fahrzeug sofort stillgelegt.
VW hat sich meist nicht beteiligt, oft hat der Händler was dazu gegeben.
Fakt ist: Bei VW ist da ein Hund begraben und das ist denen bekannt!
Leider bereichert sich VW bei Reparaturen auch noch an den Ersatzteilen.
Das mindeste, was ich erwarten würde ist, dass VW bei betroffenen Fahrzeugen wenigstens die Ersatzteile zum Selbstkostenpreis hergibt um den Schaden zu begrenzen (sofern die Reparatur bei einem VW Vertagspartner repariert wird).
Aber das Problem wird ausgesessen. Da ist meines Erachtens einem Weltunternehmen, was an die Spitze will nicht würdig.
zum TE. Meines Erachtens kann keine Rede von Verschleiß sein. Das ist ein Konstruktionsfehler und ist meiner Meinung eine Sache der Garantie. Viel Spaß beim Streiten
"Audi-Junge" unterstellt, dass sich das Problem (defektes Zweimassenschwungrad) bereits durch Geräusche angekündigt habe.
Ich gebe jetzt mal keine persönliche Wertung seiner Art der Einlassung ab, es sei hier aber versichert, dass sich der Schaden nicht vorher angekündigt hat.
Ich habe bisher (obwohl es nicht gerade preiswert ist) jede Intervall-Inspektion mit allen empfohlenen Teile-Austauschmaßnahmen bei einem VW-Vertragspartner durchführen lassen, womit ich als Kunde alles Mögliche von meiner Seite aus unternommen habe.
Kulanzleistungen sind weder bei VW noch bei anderen Marken auch bei meiner gegebenen Laufleistung und auch beim Alter des Fahrzeugs unüblich. Das kann ja auch gar nicht sein, weil man bei einer Kulanz im Gegensatz zu einer Garantieleistung als Werk den Einzelfall prüft und dann je nach Fall und Sachlage entscheidet, wie man Kunden zufrieden stellen kann, oder?
Ein Arbeitskollege bekam bei seinem Passat mit Getriebeschaden bei 115.000km 40% der entstandenen Kosten von VW ersetzt. (Gesamtschaden €5300,-)
Als ich dem sog. Kundenservice dieses Beispiel schilderte, kam der Mensch am Telefon arg ins Schwimmen, die anschließenden Begründungen, warum man die Kulanz im Gegensatz dazu in meinem Fall TROTZ EINES VW BEKANNTEN PROBLEMS verweigert war abenteuerlich und absurd.
Kurz und gut, wer sich einen Volkswagen kauft, sollte in dem Fall vielleicht wissen, dass die Information im Umlauf ist, dass Vorstand Dr. Winterkorn u.a. mit der Forderung bei VW angetreten ist, die Gewährleistungs- und Kulanzkosten zu senken!!! Das steigert vielleicht den Börsenwert eines Unternehmens in der heutigen Zeit, der Fahrzeugkunde ist aber der Leidtragende.
Ich bin froh, dass es im Gegensatz von "Audi-Junge" Leute gibt, die wie ich daher einem Hersteller mit einem Anspruch wie VW wünschen, dass eine solche Politik in die Hose geht und sich früher oder später doch auf den Absatz auswirkt.
Danke für den Beitrag "bmwkn"!
Ich für meinen Fall rate jedem davon ab ein Fahrzeug bei einem Hersteller mit solch einem Kundenservice, wie ich ihn gerade kenne gelernt habe, zu kaufen.
Viele Grüße, gute Fahrt!