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Zweitauto abmelden

Themenstarteram 1. August 2019 um 13:48

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. ob man ein Zweitauto einfach in der Versicherung abmelden kann und ob man ggf. eine Kündigungsfrist hat.

Der Sachverhalt ist Folgender: Wir haben unserem Sohn zugesagt, dass wir für das erste Jahr die Versicherung übernehmen und er diese anschließend selber tragen muss. Leider ist er ein totaler Schluderkopf und sieht es auch irgendwie nicht ein sich selbst um eine Versicherung zu bemühen. Jetzt haben wir es ein weiteres Jahr schleifen lassen und uns immer wieder Ausreden angehört...

Lange Rede kurzer Sinn: wir möchten jetzt das Auto bei der Versicherung abmelden. Funktioniert das einfach so? Er besitzt Fahrzeugschein und Brief.

Kann man die Versicherung sofort abmelden oder gibt es eine Frist? Weil die Versicherung an sich bleibt ja bestehen, es soll nur das Zweitauto angemeldet werden.

Vielen. Dank vorab für hilfreiche Infos

Beste Antwort im Thema

Wenn der Sohn der Aufforderung nicht nachkommt wird aber der Halter (=TE) von der Zulassungsstelle kostenpflichtig zur Stilllegung aufgefordert werden, und der Außendienst der Zulassungsstelle oder die Polizei werden (ebenfalls kostenpflichtig...) bei ihm versuchen die Abmeldung zu vollstrecken. Wird das Fahrzeug trotz nicht mehr bestehender Versicherung noch betrieben, steht erstmal auch der eingetragene Halter mit im Boot, und dabei handelt es sich immerhin um eine Straftat.

Ich würde deswegen nicht einfach so ein Auto für das ich als Halter eingetragen bin aus dem Versicherungsschutz laufen lassen!

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Ohne Zulassungsbescheinigung und Schilder wird das nix.

Du kannst fristgerecht bei der Versicherung kündigen

Ohne Abmeldung des Fahrzeugs wird man um die Versicherungspflicht nicht herum kommen.

Zum Abmelden braucht man mindestens die KFZ Kennzeichen, die Zulassungsbescheinigungen können abhanden gekommen sein...

Edit - das gilt, wenn Du der Halter des Autos bist, ist es Dein Sohn - einfach Versicherung kündigen.

Themenstarteram 1. August 2019 um 15:53

Ok, ich habe es fast befürchtet, dass es nicht so einfach geht.

Wenn unser Sohn sich jetzt aber endlich eine eigene Versicherung sucht, dann würde der Wechsel reibungslos klappen oder?

Wir wollen den Teufel nicht an die Wand malen, aber

im schlimmsten Fall die Police nicht mehr fürs Auto zahlen? Dann würde es still gelegt? Ich weiß ist nur die absolute Notlösung...

Ich weiß jetzt nicht, ob Du mein Edit schon gelesen hast - falls Du der Halter des Autos bist, würdest Du den gesamten behördlichen Unmut auf Dich lenken.

Wenn ich in Deiner Situation wäre, würde ich morgen mit den Kennzeichen das Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abmelden (einen großen Zettel auf der Windschutzscheibe nicht vergessen).

Ich denke, dann würde Dein Sohn einlenken - manche brauchen sowas...

Auf wen ist das Auto zugelassen?

Aus dem aktuellen Versicherungsvertrag kommst du nur:

- fristgerecht Kündigen oder Halterwechsel

Themenstarteram 1. August 2019 um 16:31

Das Auto ist auf mich zugelassen. Ich weiß natürlich, dass es total unangenehm wäre und ich sehe es auch nicht als Lösung an. Wir möchten ja auch die Versicherung für unser Auto gerne dort behalten. Wir möchten eben nur den Zweitwagen loswerden.

Tja das mit den Schildern ist auf jeden Fall eine Idee, wenn es nicht klappt.

Hätte nicht gedacht, dass es so umständlich ist. Aber wer hegt schon Misstrauen gegen sein eigenes Kind.

So etwas kann jedem passieren.

Ich würde die Versicherung zum Ablauf (31.12.?) kündigen und dem Sohnemann mitteilen, dass er schleunigst das Auto auf seinen Namen ummelden soll.

Kommt er gar nicht aus dem Quark: sieh zu die Papiere zu bekommen, denn eine Zwangsabmeldung nach Ablauf der Versicherung geht auf deine Kosten.

Wenn der Sohn der Aufforderung nicht nachkommt wird aber der Halter (=TE) von der Zulassungsstelle kostenpflichtig zur Stilllegung aufgefordert werden, und der Außendienst der Zulassungsstelle oder die Polizei werden (ebenfalls kostenpflichtig...) bei ihm versuchen die Abmeldung zu vollstrecken. Wird das Fahrzeug trotz nicht mehr bestehender Versicherung noch betrieben, steht erstmal auch der eingetragene Halter mit im Boot, und dabei handelt es sich immerhin um eine Straftat.

Ich würde deswegen nicht einfach so ein Auto für das ich als Halter eingetragen bin aus dem Versicherungsschutz laufen lassen!

Das sehe ich auch so - das könnte eine teure Sache werden.

Wenn man an die Kennzeichen kommt (das sollte kein Problem sein) - wie oben beschrieben. Kann auch Ärger geben, aber deutlich weniger als die Versicherungsprämie nicht zu bezahlen.

Auf der Zulassungsstelle würde ich treudoof die Wahrheit sagen: ich habe die Zulassungsbescheinigungen nicht mehr und weiß nicht wo sie sind. Es reichen die Kennzeichen, die werden entstempelt und die Versicherung gilt als gekündigt.

am 1. August 2019 um 21:05

Oh, wenn nur die Versicherung gekündigt wird und der Sohn vor der Zwangsstilllegung trotzdem fährt, ein Unfall passiert, dann wird es nicht nur unangenehm ...

Entweder Nägel mit Köpfen machen (Entzug der Nutzungsmöglichkeit durch den Sohn mittels Wegnahme) oder alles lassen wie es ist.

Themenstarteram 2. August 2019 um 11:18

Hallo,

vielen Dank nochmal für die Antworten. Also werden wir im schlimmsten Fall Zwangsmaßnahmen anwenden müssen.

Wir hoffen aber mal, dass er doch einlenkt. Wir werden ihm jetzt bis Freitag eine Frist setzen und ihm dann einen Besuch abstatten mit einem Versicherungsvertrag unserer Versicherung. Diese hatte bereits schon etwas für ihn zusammengestellt. Das war ihn aber zu teuer. Entweder er unterschreibt dann oder die Fahrzeugpapiere werden eingezogen.

am 2. August 2019 um 14:07

Ich brauche eigentlich nie Fahrzeugpapiere um ein Auto zu fahren, der Schlüssel dafür reicht mir vollkommen.

Zitat:

@tomold schrieb am 1. August 2019 um 19:42:41 Uhr:

Das sehe ich auch so - das könnte eine teure Sache werden.

Wenn man an die Kennzeichen kommt (das sollte kein Problem sein) - wie oben beschrieben. Kann auch Ärger geben, aber deutlich weniger als die Versicherungsprämie nicht zu bezahlen.

Auf der Zulassungsstelle würde ich treudoof die Wahrheit sagen: ich habe die Zulassungsbescheinigungen nicht mehr und weiß nicht wo sie sind. Es reichen die Kennzeichen, die werden entstempelt und die Versicherung gilt als gekündigt.

Gefährlich, bei der Verlustmeldung der Papiere, was zwingend benötigt wird zum abmelden ohne selbige, muss man die "eidestattliche Versicherung" unterschreiben, weiß jetzt nicht wie das genau heißt ... Problem der TE = Halter weiß ja ganz genau wo die Papiere sind, beim Sohn ...;)

Bei einem im öffentlichen Straßenraum stehenden Auto einfach die Kennzeichen abschrauben und abmelden, ist jetzt auch nicht die cleverste Lösung, erst recht nicht wenn man selber Halter ist, der Bummerrang kommt zurück ...

Man kann nur empfehlen noch mal eindringlich das Gespräch zu suchen, evtl. über einen Vermittler (Oma, Opa, Tante, Geschwister ?? ...) klappt evtl. besser als die Beziehung unter euch ... wenn das nichts wird, wird es sehr schnell hässlich, wenn man Nägel mit Köpfe machen möchte, nicht schön innerhalb der engsten Familie, wegen einer KFZ Versicherung :rolleyes:

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