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Zweites Heck-Kennzeichen - Wohin?

Themenstarteram 25. November 2006 um 7:55

Unser Dodge Ram hat auf der Ladefläche eine absetzbare Lance Kabine, diese verdeckt das Kennzeichen vom Dodge komplett.

Daher ist an der Kabine ebenfalls ein Kennzeichenhalter angebracht.

Ich habe 3 Kennzeichen, eines für vorne, und 2 für hinten. Von den hinteren ist jedoch nur eines gestempelt.

Bei Fahrradanhängern welche das Kennzeichen teilweise abdecken kommt das ungestempelte Kennzeichen ja hinten an den Anbau, wie ist das in meinem Fall? Bei mir besteht keine Möglichkeit das Kennzeichen am Dodge zu lesen wenn die Kabine drauf ist.

Muss das gestempekte Kennzeichen am Aufbau sein, oder am Fahrzeug selbst?

Und wie ist es wenn ich die Kabine absetze? Die Kabine ist bei unserer Versicherung auch dann versichert wenn sich beide Fahrzeugteile an unterschiedlichen Orten befinden.

Wenn ich die Kabine nun zu Hause vor der Tür auf den Parkstreifen stelle, und mit dem Dodge fahre, welches Teil bekommt dann welches Kennzeichen?

Entweder werde ich unterwegs mit dem Dodge angehalten, oder der Aufbau bekommt Besuch vom Ordnungsamt oder sonstwem.

Wie mache ich es korrekt?

Vielen Dank.

http://img183.imageshack.us/img183/5194/9qd6.jpg

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17 Antworten
Themenstarteram 25. November 2006 um 8:35

Eben mal ein bisschen gesucht:

"(5b) Wird das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung - auch nur teilweise - verdeckt, so muß am Fahrzeug oder am Ladungsträger das amtliche Kennzeichen ungestempelt wiederholt werden. Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung gelten die Absätze 1, 1a, 2 und 4 entsprechend."

 

Der Text sagt mir dass ich an der Kabine das ungestempelte Kennzeichen anbringen muss. Oder ist die Kabine nicht als Ladung anzusehen?

Achja.. eines noch: Die Kabine ist öfter auf- als abgesetzt.

das zweite und jedes weitere Heckkennzeichen sind am Heck anzubringen

das zweite und jedes weitere Bugkennzeichen sind am Bug anzubringen

Seitenkennzeichen?

underfloor?

on top?

Moin,

die Absetzkabine wird als Ladung angesehen - womit alles klar sein sollte.

LG

Themenstarteram 25. November 2006 um 19:37

@J.Ripper

Hast du mein Beitrag überhaupt gelesen oder hast du bei der Überschrift aufgehört?

 

Zitat:

Original geschrieben von pfuscher ;-)

Moin,

die Absetzkabine wird als Ladung angesehen - womit alles klar sein sollte.

LG

Wenn ich es so handhabe brauch ich jedoch wahrscheinlich nicht lange auf eine Politesse warten die nur das Fahrzeug als ganzes sieht und mich aufschreibt.

Gibt vermutlich Politessen die es wissen - und massig, die es nicht wissen und dich aufschreiben, da hast Du recht...

Kleinen Aufkleber neben das Nummernschild, "Liebe Politesse...*Erklärung*".

Oder du "verlierst" das hintere Kennzeichen und holst dir ein neues (zweites) - somit hättest du zwei gestempelte Kennzeichen. Doof nur - du müsstest es alle zwei Jahre, wenn die neue TÜV Plakette drauf klebt, wieder verlieren...

Ich würde es so machen, wie es sich rechtlich gehört - und mal gucken, was die übereifrigen Politessen machen...

Bliebe nur noch die Frage, ob man Ladung einfach so in einer Parkbucht stehenlassen darf (wenn ich dich richtig verstanden habe)

MfG, HeRo

Gute Frage... hab leider keine Antwort drauf. Ich denke wenn die Absetzkabine auf einem öffentlichen Parklplatz zum "Dauerparker" wird, könnte es Probleme geben. Auf'm Pickup drauf isses wurscht.

Themenstarteram 26. November 2006 um 11:12

Ich hab ja geschrieben das sie die meiste Zeit auf dem PickUp ist. Nur selten wird sie auf einem Parkstreifen stehen.

Es ist auch extra so versichert das PickUp und Kabine an unterschiedlichen Orten stehen können, und trotzdem beide versichert sind.

Nunja.. Ich denke ich werde mir den Spaß mal machen alles nach Vorschrift anzubringen. Es dauert sicher nicht lange bis man mich aufschreibt.

Ich druck mir lieber schonmal einen Text aus in dem die Sache erläutert wird, so muss ich nicht viel reden..

Zitat:

Original geschrieben von pfuscher ;-)

Oder du "verlierst" das hintere Kennzeichen und holst dir ein neues (zweites) - somit hättest du zwei gestempelte Kennzeichen. Doof nur - du müsstest es alle zwei Jahre, wenn die neue TÜV Plakette drauf klebt, wieder verlieren...

Wenn man ein Kennzeichen verliert, oder als gestohlen meldet, bekommt man komplett neue Kennzeichen, da man ja nicht weiß ob mit dem verlorenen Unfug getrieben wird. ;) Also geht das auch nicht, davon abgesehen dass es illegal ist.

Frag doch mal nett beim Straßenverkehrsamt nach, ob du nicht noch ein gestempeltes für hinten bekommt?

Kannst du den Aufbau nicht irgendwie auf Privatgrund abstellen? Weil einen Fahrradaufbau mit Kennzeichen ohne Plakette stell ich auch nicht einfach auf die Straße :D Also kann es sein dass du deswegen Probleme bekommen kannst, evtl. sogar nen Aufkleber dass das "Fahrzeug" bzw. der Aufbau innerhalb 4 Wochen zu entfernen ist, da er sonst abgeschleppt wird. Bei uns im Ort bekommen das Anhänger und Fahrzeuge wo die Plaketten fehlen bzw. die Nummernschilder fehlen.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Wenn man ein Kennzeichen verliert, oder als gestohlen meldet, bekommt man komplett neue Kennzeichen, da man ja nicht weiß ob mit dem verlorenen Unfug getrieben wird. ;)

Wusste ich nicht, ist aber irgendwie logisch *g*

Wobei das Strassenverkehrsamt dann vermutlich genau aus dem Grund auch kein zweites gestempeltes Kennzeichen rausgeben wird. Aber fragen kostet nix...

Themenstarteram 26. November 2006 um 12:57

Nach einem weiterem gestempelten Kennzeichen habe ich bereits gefragt, bin extra mit Fotos vom Fahrzeug hin damit man mein Anliegen auch versteht. Jedoch gibt es kein drittes Kennzeichen, da dieses ohne weiteres an einem anderem Fahrzeug montiert werden könnte...

Wie das mit dem abstellen der Kabine auf dem Parkstreifen ist, werde ich nun noch mal beim Ordungsamt erfragen, die Antwort kann ich mir zwar schon denken, aber okay..

Anstonsten würde mit Unterstützung der Nachbarn auch ein Platz auf Privatgrundstück zu finden sein.

Zitat:

die Antwort kann ich mir zwar schon denken, aber okay..

Da die Kabine extra mit versichert ist, sieht es da u.U. wieder anders aus... Gib bescheid, was die dazu sagen, interessiert mich.

am 26. November 2006 um 16:14

Zitat:

Jedoch gibt es kein drittes Kennzeichen, da dieses ohne weiteres an einem anderem Fahrzeug montiert werden könnte...

Sorry,aber könnte ich so ein unfug nicht auch mit Kennzeichen Nr.1 und/oder 2 auch machen...?

Wenn man davon ausgeht, dass zwei Kennzeichen am Auto vorschriftsgemäß montiert sind, wäre immer noch eines übrig, um ein zweites Fahrzeug damit zu bestücken. Darum gehts...

 

Wenn man erst mal anfängt mit hätte/könnte/würde, kommt man zum Schluss, dass man eh die komplette Gesetzgebung auf den Müll kippen könnte.

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