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Zweithersteller Felgen ABE richtig interpretieren

BMW 3er E91
Themenstarteram 6. Januar 2021 um 9:01

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe gerade eine Diskussion mit einem Freund, bezüglich der Auswahl und Interpretation von zweithersteller Felgen. Folgendes ist hier zu erwähnen:

Es handelt sich um einen E91 330xd Baujahr 2006. Mit der KBA Nummer: HSN: 0005 / TSN: AED. Die ABE habe ich Mal in den Anhang gelegt, damit sich jeder selbst ein Bild davon machen kann. So nun habe ich mittlerweile schon ein wenig recherchiert, aber leider noch keine konkreten Grundlagen ob meine oder seine Aussagen korrekt sind.

Würden diese Felgen auf den E91 passen? Ich meine ja, mein Freund und der Händler meinen nein. Laut hsn und tsn Eingabe auf der Händler Webseite würden die Felgen nicht passen aber meines Wissens ist die Bezeichnung 390L beim E90/91 Vorfacelift, die Bezeichnung für Limousine und Kombi. Somit würden die Felgen laut ABE mit entsprechender Bereifung passen. Kann mir einer von euch hier ggf. weiterhelfen? Folgende Erkenntnisse habe ich aus dem Netz, allerdings ohne Grundlage eines evidenten Papiers:

Unter folgendem Link habe ich diese Aussage gefunden, weiß aber nicht ob diese korrekt ist (ich zitiere hier aus dem Link):

 

390L (E90 / E91) steht für limo & touring, VFL + LCI (bis Bj 2010 ?)

390X (E90 / E91) Allrad

392C (E93) Coupe & Cabrio (bis Bj 2010 ?)

3C Coupe & Cabrio ab Bj 2010

3K touring ab Bj 2010 inkl. Allrad

3L limo ab Bj 2010

 

Hat einer von euch einen Nachweis für die Bezeichnungen und kann hier ggf. Aufklärung leisten, ob die Aussage des Links korrekt ist?

 

Zur Info: ich habe dem Händler bezüglich meiner Zweifel zu seiner Aussage geschrieben, der sagte die Felgen würden nicht passen, aber da dieser nicht einmal etwas mit der KBA Nummer anfangen konnte und dann auch noch die hsn und tsn gefordert hatte (welche die KBA Nummer darstellt), hatte ich kein sehr großes Vertrauen in die Evidenz der Aussage.

 

Vielen Dank, wäre super wenn ihr helfen könnt.

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12 Antworten

Ich verstehe noch nicht so ganz was jetzt das Kernproblem ist? Die genaue Bezeichnung deines Fahrzeugs?

Wenn ich bei mir in den Fahrzeugschein sehe dann steht da zB unter D.2 die Bezeichnung 390L.

Die korrekte Bezeichnung sollte anhand der VIN in jedem Fall herauszufinden sein. Vorher macht ein Interpretationsversuch der Felgenpapiere meiner Meinung nach keinen Sinn.

Themenstarteram 6. Januar 2021 um 12:27

Danke Yeti, exakt. Wie kann man 390L interpretieren? Die genaue Bezeichnung des Fahrzeuges ist doch anhand der hsn und tsn möglich, ebenso mittels der vin. Nur wie kann ich die ABE interpretieren? Sprich, wie ist hier der Sachverhalt der Bezeichnungen 390L/390K usw. und wo ist dieser niedergeschrieben, quasi rechltich greifbar. Sprich ist 390L bis 2010 Kombi und Limo usw.. Tatsächlich steht bei D.2 390X sprich lediglich Allrad.

Themenstarteram 6. Januar 2021 um 13:46

Zitat:

@robertx66 schrieb am 6. Januar 2021 um 14:37:01 Uhr:

https://www.e90-forum.de/index.php?...

Hallo Robert,

danke dir, da steht im Endeffekt dasselbe wie in meinem Link. Nur ich bräuchte eben eine evidente Quelle, die auch rechtlich greift. Danke dir.

am 6. Januar 2021 um 13:54

Brauchst du nicht weil klar für den Prüfer..

Themenstarteram 6. Januar 2021 um 14:00

Zitat:

@robertx66 schrieb am 6. Januar 2021 um 14:54:21 Uhr:

Brauchst du nicht weil klar für den Prüfer..

Ja aber es geht doch darum im Vorfeld, quasi vor dem Kauf eine Klarheit zu haben. Der Prüfer, kann auch nein sagen, wenn du dann aber einen evidenten Beweis hast, sprich einen rechtlich greifbaren, dann hat auch dieser sich zu Beugen. Sprich gibt es eine klare Definition der Bezeichnungen in einer ABE. Natürlich kann man auch die hsn/tsn, sowie Punkt D.2 und auch Anlage K des KFZ Scheins in Betracht ziehen, allerdings wird dann schnell klar, ja die Bezeichnung kommt vor bei der Felge und ja dann hätte ich mit meiner Aussage Recht, dass diese bei dem KFZ montiert werden dürften (entgegen der Meinung des VK), dennoch bleibt die Frage was hat es mit 390L/X usw. auf sich, sprich hier könnte ggf. noch ein Wiederspruch seitens des Prüfers kommen, deshalb auch meine Frage diesbezüglich mit evidenten Hinweisen/Papers/Register.

 

am 6. Januar 2021 um 14:15

Nochmal: Der Prüfer weiß was 390X heißt.Ist das in der ABE vermerkt passt alles.

Wenn du keinem glaubst dann geh zum Tüv mit der ABE und frag.

Wichtiger ist sowieso dass die angehängten Auflagen und Hinweise passen...

Und selbst dann muss natürlich die Freigängigkeit gegeben sein sonst nützt dir deine ganze ABE nichts.

Themenstarteram 6. Januar 2021 um 14:32

Danke Robert, aber genau hier ist doch der Kern der Frage: Woher weiß er dass? Wahrscheinlich muss ich tatsächlich beim TÜV nachfragen, ich hatte nur gehofft, jemand wüsste hier ggf. wo man dies einsehen kann, um sich in Corona Zeiten diesen Aufwand zu sparen;). LG

Für den TÜV Prüfer ist relevant:

z.B.:

BMW 3er-Reihe 390L, -/X e1*2001/116* 0308*00-08

das steht in deiner Zulassung unter dem Pkt K.

Also: in die Papiere gucken - dann in dem Gutachten gucken - dann ist das ganze zweifelsfrei geklärt.

Themenstarteram 6. Januar 2021 um 14:46

Zitat:

@altundgebraucht schrieb am 6. Januar 2021 um 15:40:29 Uhr:

Für den TÜV Prüfer ist relevant:

z.B.:

BMW 3er-Reihe 390L, -/X e1*2001/116* 0308*00-08

das steht in deiner Zulassung unter dem Pkt K.

Also: in die Papiere gucken - dann in dem Gutachten gucken - dann ist das ganze zweifelsfrei geklärt.

Danke dir altundgebraucht,

Das ist genau wie von mir erwähnt Anlage Hsn/Tsn, D.2 sowie K. Demnach hat mein Freund und der Verkäufer der Felgen unrecht mit deren Angabe. Ich würde nur sehr gerne wissen, wo stehen diese Angaben diverser Foren mit 390L / K usw. geschrieben, sprich deren Zuordnung zu den KFZ in der ABE dann richtig zu deuten. Genau wie du sagst bin ich eben auch vorgegangen, allerdings kann ich als einziges das 390X in dem von mir genannten Fall nicht deuten, auch wenn die anderen Angaben passen. Ich kläre immer sehr gerne alles ab, bevor ich eine konkrete Aussage treffe und hier Stütze ich mich eben gerne auf rechtlich relevante Schriftstücke, daher die Frage, wo ist 390L/K/X usw. verbindlich erfasst, sprich wo sind die Aussagen diverser Foreneinträge gestützt? Danke dir

am 6. Januar 2021 um 14:55

Wenn du es rechtlich relevant willst frag bei BMW nach oder wie gesagt beim Tüv und lass dir das schriftlich geben,im Zweifel noch beim KraftfahrtBundesamt.

Themenstarteram 6. Januar 2021 um 15:00

Zitat:

@robertx66 schrieb am 6. Januar 2021 um 15:55:14 Uhr:

Wenn du es rechtlich relevant willst frag bei BMW nach oder wie gesagt beim Tüv und lass dir das schriftlich geben,im Zweifel noch beim KraftfahrtBundesamt.

Danke dir Robert,

ich vermute hier führt kein Weg vorbei. Wäre halt super, dass einmal klar geklärt zu haben. Danke dir

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