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Zweitwagen
Kurze Frage:
Habe eine KFZ-Versicherung mit Vollkasko für meinen 2010er Citroen C5 Kombi und zahle dafür jährlich etwa 680 Euro. Nun werden meine Frau und ich heute einen kleinen Zweitwagen kaufen - einen Ford Ka. Den möchte ich unter mich versichern lassen, allerdings nannte mir meine Versicherung grade als Jahresbeitrag für den kleinen Wagen 580 Euro (Vollkasko mit 500 Euro Selbstbeteiligung). Erscheint mir SEHR hoch, oder?
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18 Antworten
Tut mir leid.
Aber ich habe meine Glaskugel übers Wochenende zur Reinigung gebracht und heute morgen noch nicht abgeholt...
Daher kann ich all die anderen Werte die notwenig wären um das zu beurteilen nicht erahnen.
Die wären da z.B.
jährliche Fahrleistung
Typnummer vom Ford Ka. - Es gibt ja nicht nur eine Motorisierung
Fahrerkreis
Regionalklasse, bzw. genauer Wohnort.
Alter vom Fahrzeug
Garage vorhanden?
Hauseigentum vorhanden?
Familie mit Kindern?
Wieviele SF bedeutet "Zweitwagen" bei eurer Versicherung?
Selbstbeteiligungshöhe bei der Teilkasko
Branche
etc...
Aber mal Grundsätzlich:
Euer Erstwagen hat vermutlich einen ganz anderen Beitragssatz, als der Zweitwagen bekommt.
Daher kannst du nicht hergehen und die beiden Verträge miteinander vergleichen.
Aber so aus dem Bauch raus, kommen mir 580,- € inkl. Vollkasko bei einem Zweitwagen nicht hoch vor.
Die ganzen Details haben gefehlt - sorry. Ging mir auch eher nicht darum, das nochmal durchzurechnen sondern eher um grundsätzliche Kommentare zum Verhältnis. Finde ein C5 Tourer, der über 20000 Euro wert ist und 30000 km im Jahr fährt kann doch nicht nur 100 Euro mehr kosten als ein kleiner Ford Ka, der maximal 10000 km bewegt wird und gerade mal 11000 Euro Wert hat.
Fahrzeug Wert tut Nichts zur Sache.
Ein altes 5000,- € Euro Auto kann in der Vollkasko durchaus teurer sein, als ein 30.000,- € Neuwagen.
Ist in der Regel sogar so.
Der hauptsächliche Unterschied wird, wie schon geschrieben, wahrscheinlich daher kommen, dass der Erstwagen einfach eine andere SF Einstufung hat, als der Zweitwagen bekommt.
Aber wie gesagt. Alles nur geraten...
Es gibt auch Versicherungen, die den Zweitwagen mit der gleichen SF einstufen, wie den Erstwagen. Oft kann man auch handeln. Das erste was man macht, sind Vergleichsangebote.
Sind die deutlich günstiger, kann man auch mit der jetzigen Versicherung mal sprechen.
Da geht meist auch noch was.
Vielleicht sollte man in diesem Fall sowieso erstmal wissen in welcher SF-Klasse der Erstwagen ist... Ist der in der SF 25 oder sogar tiefer dürfte das kein Wunder sein...
Mal von den früheren SF-Klassen ausgehend hatte man i.d.R. bei SF 20 oder 25 einen Prozentsatz von 30, runtergerechnet von der Basis 100%.
Da gab es die Zweitwagenregelung mit SF 1/2 was meist um die 125% bedeutet, oder auch bei einigen Versicherern eine sogen. Zweitwagenregelung mit SF 2 = 85%.
Ausgehend von der zweiten Variante, 30% gegenüber 85%, dürften Unterschiede im €-Betrag klar werden, noch mehr sogar wenn der Versicherer nur die SF 1/2 anbietet...
Heute sind die SF-Klassen noch viel undurchsichtiger... So kann SF2 dann 55% bedeuten, was sich erstmal günstig anhört, aber man zahlt ja in € und nicht in %...
Gruß, Jens
Erstwagen ist mit 33 Prozent
Zweitwagen werden i.d.R mit SF 1 oder SF 1/2 egal ob man schon beim erst Wagen bei SF 22 ist.
Dazu kommt noch der "zweite" Fahrer, der erhöht die Versicherungssumme im Jahr gut um 60-150euro je nach Alter und Versicherung natürlich. Andere Versicherungen stufen die auch gerne in SF 4 , oder sogar in der SF klasse des erst Wagen ein, was aber nicht häufig vorkommt.
Zitat:
Original geschrieben von FlorianSch1979
Erstwagen ist mit 33 Prozent
P.s Prozente interessieren einen nicht und sind hinfällig. Was Zählt ist die SF klasse.
Es gibt SF 1 mit 100% aber auch SF 1 mit 60%, je nach Versicherung unterschiedlich!
Das was du da schreibst, Vanguardboy gilt in der Regel meist nur für die Kinder.
Die werden meist nur in SF 1/2 eingestuft und erweitern den Fahrerkreis.
Anonsten ist bei vielen Versicherern SF 2 Standard. Der Fahrerkreis ändert sich durch ein zweites Fahrzeug nicht.
Auch durch den zweiten Fahrer wird es teurer, liegt nicht immer an U25 kindern..
Zitat:
Zweitfahrzeugregelung Schadenfreiheitsklasse 1/2 für Pkw
Ihr Vertrag wird in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft, wenn auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner* oder eheähnlichen Lebenspartner bereits ein Pkw, ein Campingfahrzeug oder ein Zweirad zugelassen ist und dieses Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt auf Ihren Namen versichert und mindestens in SF 1/2 eingestuft ist.
Einige versicherung machen dann aber AUsnahmen und Stufen in SF 1, 2 , 3 oder 4 ein, Hab ich ja auch geschrieben, aber machen NICHT alle.
Wäre natürlich gut zuwissen wie denn nun der Zweitwagen eingestuft wurde
Welche Versicherer wären dass, die bei Fahrerkreis "VN und Partner" einen Zuschlag für den zweiten Fahrer verlangen, wenn dieser nicht unter 25 oder über 70 ist?
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Welche Versicherer wären dass, die bei Fahrerkreis "VN und Partner" einen Zuschlag für den zweiten Fahrer verlangen, wenn dieser nicht unter 25 oder über 70 ist?
Bisschen OT gerade, aber rechne mal Online ein Angebt nur wo VN eingetragen ist, und dann VN mit Partner, ich krieg da eine differenz von 40-100euro/jahr raus
Zitat:
Zweitwagen werden i.d.R mit SF 1 oder SF 1/2 egal ob man schon beim erst Wagen bei SF 22 ist.
Stimmt nicht immer.
Deswegen bin ich damals zu Directline gewechselt. Nicht nur das die sehr günstig sind, der Zweitwagen bekam sofort die gleichen Prozente. Wenn andere damit fahren, hängen die Prozente davon ab, wie lange der jüngste Fahrer den Führerschein hat. Fährt die z. B. Ehefrau den Wagen und hat lange genug den Führerschein, kann der Zweitwagen z. B. auch SF 20 bekommen.
Die versichern sogar Zweitwagen, wenn der erste Wagen bei einer anderen Gesellschaft ist.
Dieser Sonderrabatt wird bei einem Versicherungswechsel aber nicht weitergegeben.
Ich will damit keine Werbung machen, es gibt sicher auch andere Gesellschaften die gute Konditionen und Angebote haben.
Aber vergleichen lohnt sich immer und wenn man sucht geht mehr als man denkt.
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Zitat:
Zweitfahrzeugregelung Schadenfreiheitsklasse 1/2 für Pkw
Ihr Vertrag wird in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft, wenn auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner* oder eheähnlichen Lebenspartner bereits ein Pkw, ein Campingfahrzeug oder ein Zweirad zugelassen ist und dieses Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt auf Ihren Namen versichert und mindestens in SF 1/2 eingestuft ist.
Einige versicherung machen dann aber AUsnahmen und Stufen in SF 1, 2 , 3 oder 4 ein, Hab ich ja auch geschrieben, aber machen NICHT alle.
Ich zitiere mich mal selber, Stimmt wohl das einige Versicherungen den Zweitwagen in SF 1/2 nur einstufen. Andere wie schon geschrieben Stufen auch höher ein.
SF 1/2 sind absolute Ausnahmen und wenn dann auch nur in den Basistarifen einiger weniger Versicherer.
SF 2 ist nach wie vor Standard. Aber auch oft SF 4 oder gleich wie der Erstwagen.