1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Zweitwagen unfall

Zweitwagen unfall

Themenstarteram 4. Juni 2007 um 10:11

Hallo liebe Freunde.

Habe vor kurzem Führerschein bekommen und bin grad dabei eine Auto zu kaufen.

habe aber folgendes Problem.

 

Ich wollte das auto als zweitauto bei meinem Vater (20 Jahre Führerschein) anmelden lassen.

Der hat aber einen "guten" Tip bekommen, daß es für ihn gefährlich ist. Wenn ich ein Unfall baue, wird er für sein Erstwagen mehr zahlen müssen. Stimmt es? Ich glaube, nicht, aber wo steht es geschrieben?

Vielen Dank.

PS Bestimmt, gibt es etwas daze in Forum, aber ich habe es nicht gefunden.

gruß,

snooker 1

Ähnliche Themen
15 Antworten

nein, nur seine 2. Wagenprozente werden steigen

ich würde aber erstmal schauen, zu welchen Bedingungen dein Vater den 2. Wagen eingestuft bekommt wo du auch als Fahrberechtigter eingetragen bist; das hat unter Umständen mit 20 Jahren Führerschein garnix zu tun

Themenstarteram 4. Juni 2007 um 10:45

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

nein, nur seine 2. Wagenprozente werden steigen

ich würde aber erstmal schauen, zu welchen Bedingungen dein Vater den 2. Wagen eingestuft bekommt wo du auch als Fahrberechtigter eingetragen bist;

muß er mich unbedingt angeben?

am 4. Juni 2007 um 10:47

Zitat:

Original geschrieben von snooker1

muß er mich unbedingt angeben?

MUSS er nicht!

allerdings MUSS dann die versicherung wenn du nen unfall baust NICHT zahlen!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

MUSS er nicht!

allerdings MUSS dann die versicherung wenn du nen unfall baust NICHT zahlen!

Das gilt aber nur für die Kaskoversicherung. Die Haftpflicht zahlt in jedem Fall, kann aber ein Fass in Form von Regress aufmachen.

Themenstarteram 4. Juni 2007 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

MUSS er nicht!

allerdings MUSS dann die versicherung wenn du nen unfall baust NICHT zahlen!

Vielen dank für die hinweise.

Eine weitere frage. Wenn er sich selbst als hauptnutzer des Fahrzeugs angibt, was bedeutet das? Wonach wird entschieden wer der Hauptnutzer ist?

Denn laut einem Versicherungen-Vergleich er als hauptnutzer zahlt 115 - 140 %. Ich - 230%

das mit dem Hauptnutzer würde ich mal nicht für so wichtig nehmen, aber beim Häkchen Fahrer unter 25(23) aufpassen und das richtige Ankreuzen

ich behaupte mal, es lässt sich schwer nachkontrollieren wer das Fahrzeug hauptsächlich nutzt ... und im Fall der Fälle bist halt du ausnahmsweise mal gefahren, wobei ich glaube, nicht jede Versicherung will das explizit wissen, manche fragen nur wer hauptsächlich fährt, da kann man Eltern und Kind gleichzeitig angeben

am 4. Juni 2007 um 16:59

Hi,

dir sei bitte die FAQ ans Herz gelegt - "Fahranfänger und Versicherung"

Üblicherweise steigst Du auf eigenen Namen als auch auf den Vater bei SF1/2 (140%) ein --> die SF0 (230%) gäbe es nur, wenn Dein Vater nix versichert hätte und du ganz allein wärst.

Du bist als Fahrer selbstverständlich anzugeben - verschweigen bringt hier gar nix, weil die vermeintliche Prämieeinsparung im Schadenfall mehrfach wieder reingeholt wird seitens der Versicherung.

Korrekt wurde gesagt, dass immer nur der Vertrag gestuft wird, der auch wirklich schadenbelastet ist.

Grüße

Schreddi

am 5. Juni 2007 um 21:04

2. Wagen

 

Ja es gibt Versicherer, die den Zweitwagen in die gleiche SF-Klasse einstufen wie den Erstwagen. Das ist aber sehr übel, weil dann bei einem Schaden, beide Fahrzeuge hochgestuft werden.

Da sollte man die Gesellschaft wissen, oder die neue, wo die Fahrzeuge versichert werden sollten.

Also hier muss man schon genau aufpassen für solche verlockenden Angebote und AKB lesen.

Viel Glück

Gallier13

am 6. Juni 2007 um 18:37

Re: 2. Wagen

 

Zitat:

Original geschrieben von Gallier13

Ja es gibt Versicherer, die den Zweitwagen in die gleiche SF-Klasse einstufen wie den Erstwagen. Das ist aber sehr übel, weil dann bei einem Schaden, beide Fahrzeuge hochgestuft werden.

Da sollte man die Gesellschaft wissen, oder die neue, wo die Fahrzeuge versichert werden sollten.

Also hier muss man schon genau aufpassen für solche verlockenden Angebote und AKB lesen.

Viel Glück

Gallier13

es sind immer nur hochstufungen des schadenbelasteten vertrages möglich! querverbindugnen zu anderen fahrzeugen/verträgen bleiben NICHT möglich.

am 6. Juni 2007 um 18:39

Hi,

selbstverständlich gibt es Tarifmodelle auf dem Markt, bei dem beide Verträge als schadenbelastet gelten und gestuft - eben weil die Zweitwagen-SF-Klasse auf Basis der Erstwagenklasse generiert wird.

Grüße

Schreddi

am 6. Juni 2007 um 18:42

Re: Zweitwagen unfall

 

Zitat:

Original geschrieben von snooker1

...

Der hat aber einen "guten" Tip bekommen, daß es für ihn gefährlich ist. Wenn ich ein Unfall baue, wird er für sein Erstwagen mehr zahlen müssen. Stimmt es? Ich glaube, nicht, aber wo steht es geschrieben?

...

geschreiben steht das in den tarifbestimmungen. kriegst du spätestens bei vertragsabschluss. wenn dein vater einen aktuellen tarif hat, wirst du wahrscheinlich die regelung da irgendwo finden. Stichwort "Ersteinstufung von Zweitwagen" oder "weitere Fahrzeuge des Versicherungsnehmers". Such mal noch solchen formulierungen.

am 6. Juni 2007 um 20:05

Zweitwagen Unfall

 

Selbstverszändlich ist das so, ich möchte nur nicht die Gesellschaften nennen, die dann beide Fahrzeuge hochstufen.

Es gibt auch weiterhin versteckte Rabatte, die nicht in der Police ausgeworfen werden, bei sehr vielen renovierten Versicherern.

Es geht vieles, aber das wird halt nicht publick gemacht, und dem VN der nur eine Sparte bei einer Gesellschaft hat, oder in einer hohen SF-Klasse, wird nicht in den Genuss kommen.

Auch kommt es dann auf das persönliche Bugdet von dem Mitarbeiter an.

Gallier

am 6. Juni 2007 um 20:42

Re: Zweitwagen Unfall

 

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Gallier13

(...)Auch kommt es dann auf das persönliche Bugdet von dem Mitarbeiter an.(...)

dies gilt ja wohl eher bei exotischen Fällen - der normale Sachbearbeiter wird wohl kaum über ein persönliches Budget zu entscheiden haben ;)

Also - bitte nicht pauschalisieren und das als Ausnahme entsprechend deutlich machen, danke.

Der User hat die Frage deswegen, weil er nicht in die Hintergründe der Branche eingeweiht ist - bitte bei der Beantwortung mit bedenken,

Grüße

Schreddi

am 6. Juni 2007 um 21:02

Zweitwagen Unfall

 

Die Antwort von Schreddi, der über ein gutes Fachwissen verfügt, allgemein, aber keine Internas kennt.

Denn sonst wäre ihm das bekannt. Es gibt hier noch viel mehr AKB Abweichungen, die zur Kundenwerbung genutzt werden, die dann aber in Klauseln dem VN mitgeteilt werden.

Völlig legal und abgesegnet vom BAV.

Da läuft eben noch ein bißchen mehr, wie allgemein bekannt ist.

Man sollte dann nicht einen Beitrag der eben über eine gewisse Tiefe geht, sagen, dass ist nicht so.

Gallier13

Deine Antwort
Ähnliche Themen