"Missachtung des Gerichts" wirft das Verwaltungsgericht München dem Freistaat Bayern vor. Es hatte ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote gefordert.
München - Das Verwaltungsgericht München hat dem Freistaat Bayern dreiste Missachtung eines Gerichtsurteils vorgeworfen, weil er die Planung eines Dieselfahrverbots in München ablehnt. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof habe den Freistaat zu einem Konzept für Fahrverbote verpflichtet, damit der Stickoxid-Grenzwert eingehalten werden könne, kritisierte die Vorsitzende Richterin Martina Scherl am Montag. Es sei völlig neu "und auch ein Unding", dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte. Für den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) deshalb in Haft zu nehmen, bis der Freistaat Fahrverbotspläne vorlegt, sah die Kammer aber keine Grundlage. Statt dessen erwägt sie ein erneutes Zwangsgeld von 4.000 Euro. Die Entscheidung sollte am Nachmittag gegen 14:00 Uhr den Parteien zugestellt und dann veröffentlicht werden. Die Luft in München sei seit 2010 viel besser geworden, und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die Zulässigkeit von Fahrverboten werde auch erst Ende Februar erwartet, so Scherl. Aber der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid sei an mehreren Straßenabschnitten in München immer noch über dem Grenzwert. Um schnell Abhilfe schaffen zu können, habe der Verwaltungsgerichtshof deshalb ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote verlangt - noch keine Fahrverbote, betonte die Richterin. Im neuen Luftreinhalteplan sei das aber nicht enthalten. "Mit allgemeinem Blabla" und "so einer halben Larifari-Seite" im Luftreinhalteplan sei es nicht getan, kritisierte sie. Quelle: dpa |