Frankreich senkt das Landstraßentempo auf 80 km/h. Deutsche Unfallforscher sehen darin Vorteile. Ein generelles Tempolimit halten sie jedoch nicht für sinnvoll.
Köln - Um die Zahl der Verkehrstoten zu verringern, will Frankreich das auf Landstraßen erlaubte Maximaltempo verringern: Ab 1. Juli soll die Höchstgeschwindigkeit von 90 auf 80 km/h gesenkt werden. In Deutschland passieren die meisten Unfälle mit tödlichen Folgen ebenfalls auf Landstraßen. Den Vorstoß unseres Nachbarlandes halten deutsche Unfallforscher im Prinzip für tauglich. Für ein generelles Tempolimit sprechen sie sich aber nicht aus. „Wenn die Zahl der Todesfälle im Straßenverkehr in Deutschland weiter sinken soll, dann müssen wir über angemessene Geschwindigkeiten auf Landstraßen reden“, so Walter Eichendorf, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Der DVR fordert schon seit einigen Jahren, die Höchstgeschwindigkeit auf schmalen Landstraßen mit einer Fahrbahnbreite von bis zu sechs Metern, auf 80 km/h zu senken. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag empfahl bereits 2015, die Regelgeschwindigkeit – also aktuell 100 km/h – auf 80 km/h zu senken. Gut ausgebaute Straßen sollten jedoch für Tempo 100 freigegeben werden. Das Tempolimit soll der Straße angepasst werdenDie Unfallforschung der deutschen Versicherer (UDV) spricht sich ebenfalls für abgestufte Limits aus. „Sinnvoller als ein generelles Tempolimit ist es, die Geschwindigkeit je nach Ausbauzustand festzulegen“, sagt UDV-Leiter Siegfried Brockmann. Bei schmalen, schlecht ausgebauten Straßen könne dann Tempo 70 gelten, bei breiteren Straßen in besserem Zustand 90 oder sogar 110 km/h. Der Vorteil dieser Regelung: Das Limit orientiert sich an der realen Gefahr und ist für den Autofahrer leichter nachvollziehbar. Vor allem Letzteres ist laut Brockmann ein wichtiger Aspekt, da sonst nach Erkenntnissen der Unfallforschung die vorgegebene Geschwindigkeit einfach nicht eingehalten wird. Der Großteil der Landstraßen ist hierzulande allerdings nicht umfassend ausgebaut: Grob geschätzt würden laut Brockmann bis zu 15 Prozent der Landstraßen für 110 km/h freigegeben werden können, auf den meisten Straßen (85 Prozent) wäre dann eine Verringerung der Maximalgeschwindigkeit notwendig, auf 90 oder 70 km/h. Quelle: sp-x |