Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidungen über Fahrverbote in Stuttgart und Düsseldorf zusammengelegt. Die Verhandlung findet am 22. Februar statt.
Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird im Februar über mögliche Diesel-Fahrverbote in Stuttgart entscheiden. Der zuständige Senat habe entgegen bisheriger Planungen entschieden, über Stuttgarts Luftreinhalteplan zusammen mit einem schon länger terminierten Verfahren aus Düsseldorf zu verhandeln, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Zuvor hatten die "Stuttgarter Nachrichten" darüber berichtet. Termin für die mündliche Verhandlung ist der 22. Februar. Mit einer Entscheidung wird im Laufe desselben Tages gerechnet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Städte verklagt, um eine Senkung der Stickoxidbelastung durchzusetzen. Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten die Kommunen verpflichtet, mehr für saubere Luft zu tun - und dabei auch mögliche Fahrverbote nicht ausgeschlossen. Die bisher in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen Maßnahmen reichten demnach nicht aus. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im September 2016 entschieden, dass der Luftreinhalteplan von Düsseldorf um Fahrverbote ergänzt werden müsste. Nach den Revisionen gegen diese Entscheidungen werden die Bundesverwaltungsrichter nun ein Grundsatzurteil fällen. Quelle: dpa |