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Nach BGH-Urteil: Auch Versicherer wollen Dashcam-Aufnahmen nutzen - Dashcams auch für Versicherer interessant

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Der BGH hat die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen vor Gericht als prinzipiell zulässig bewertet. Das macht die Technik auch für Autoversicherer interessant.

Durch das Urteil des BGH sind die Dashcam-Aufnahmen nun auch für die Autoversicherer interessant geworden Durch das Urteil des BGH sind die Dashcam-Aufnahmen nun auch für die Autoversicherer interessant geworden Quelle: Picture Alliance

Berlin - Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Minikameras im Auto werden vermutlich auch die Versicherungen auf die Technik zurückgreifen. Es sei davon auszugehen, dass die Autoversicherer künftig Dashcam-Aufnahmen nutzen werden, um die Aufklärung von Unfällen zu erleichtern, sagte Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Deutschen Presse-Agentur.

Eine denkbare positive Folge könne zum Beispiel sein, dass Kunden ihren Rabatt bei der Versicherung trotz eines Unfalls möglicherweise behalten dürfen: "Wenn Sie durch die Dashcam nachweisen können, dass Sie überhaupt keine Schuld an einem Unfallgeschehen haben, dann rettet das Ihren Schadensfreiheitsrabatt."

Auch beim Kampf gegen Versicherungsbetrug sieht der GDV nach dem Urteil neue Möglichkeiten. Dashcam-Aufnahmen könnten zeigen, ob ein Unfall mit Absicht herbeigeführt wurde, "ob jemand beispielsweise ganz vorsätzlich plötzlich abgebremst hat und es deswegen zum Unfall kam".

Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag entschieden, dass Aufnahmen von Auto-Minikameras bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden dürfen. Zuvor hatten Gerichte die Frage unterschiedlich bewertet.

Quelle: dpa

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