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Navi-Klau: Voll- und Teilkasko zahlen bei Einbaugeräten - Diebstahl tragbarer Navis

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Die Scheibe ist eingeschlagen, das tragbare Navi gestohlen? In diesem Fall bezahlt die Kasko-Versicherung nur die Auto-Reparatur. Anders bei fest eingebauten Geräten.

Voll - und Teilkaskoversicherung kommen nicht für den Diebstahl von tragbaren Navis aus dem Auto auf. Auch entwendete Smartphones werden nicht abgegolten. Die Versicherung zahlt nur, wenn eingebaute Geräte gestohlen wurden Voll - und Teilkaskoversicherung kommen nicht für den Diebstahl von tragbaren Navis aus dem Auto auf. Auch entwendete Smartphones werden nicht abgegolten. Die Versicherung zahlt nur, wenn eingebaute Geräte gestohlen wurden Quelle: dpa / Picture Alliance

Berlin - Ein Einbrecher entwendete das tragbare Navi aus dem Auto? Ärgerlich, denn auf Geld von der Versicherung können Kasko-Versicherte in diesem Fall nicht hoffen. Abgedeckt sind nur gestohlene Teile, die eingebaut oder fest mit dem Auto verbunden waren. Das können zum Beispiel ein Radio, ein Airbag oder ein Dachgepäckträger sein, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das bedeutet, dass auch Smartphones und andere Wertsachen nicht abgedeckt sind.

Doch in jedem Fall gilt: Schlug der Täter eine Scheibe ein, um an die Beute zu gelangen, tragen Teil- oder Vollkaskoversicherung die Kosten für Ersatzteil und Reparatur. Laut dem GDV wurde 2016 in 106.000 kaskoversicherte Autos eingebrochen, mehr als 18.000 versicherte Fahrzeuge seien gestohlen worden.

 

Quelle: dpa

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