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Härtere Strafen für Raser und Handy am Steuer - Haftstrafen und Fahrzeug-Einziehung

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Von Fahrzeug-Beschlagnahme bis zu mehrjährigen Haftstrafen - Die Grünen zählen auf Abschreckung und fordern schärfere Strafen für Raser.

Bis zu zwei Jahre Haft soll es für grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten geben Bis zu zwei Jahre Haft soll es für grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten geben Quelle: Picture Alliance

Berlin - Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt plant eine drastische Verschärfung der Strafen für Handynutzung am Steuer. Eine neue Verordnung sieht nach Medienberichten eine deutliche Anhebung der Bußgelder und sogar Fahrverbote vor. Sofern der Bundesrat der Verordnung zustimmt, würde das Bußgeld für Handynutzung von 60 auf 100 Euro steigen.

Kommt es dabei zu einer Gefährdung anderer, ist neben einem Bußgeld von 150 Euro ein einmonatiges Fahrverbot vorgesehen. Auch für Radfahrer könnte die Handynutzung teurer werden. Hier sieht die Verordnung eine Bußgeldanhebung von 25 auf 55 Euro vor. Das Nutzungsverbot soll zudem auf Tablets, Navigations- und Abspielgeräte und sogar Videobrillen ausgeweitet werden.

Geschwindigkeitsverstöße sollen teurer werden

Auf stärkere Abschreckung zielt auch eine vom Bundesrat angestoßene Initiative, die die große Koalition bis zur Bundestagswahl umsetzen will. Rasern sollen demnach bis zu zwei Jahre Haft drohen, wenn sie das erlaubte Tempo "erheblich, grob verkehrswidrig und rücksichtslos" überschreiten. Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden - und mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand schwer verletzt oder getötet wird.

Die Grünen fordern darüber hinaus bei Überschreiten des zulässigen Höchsttempos oder bei illegalen Rennen die "Einziehung von Tatfahrzeugen". So steht es in einem Antrag der Bundestagsfraktion, über den zuerst die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtete. Rasern solle außerdem ein Fahrverbot von bis zu zwölf Monaten angedroht werden. Bisher sieht das Straßenverkehrsgesetz bis zu drei Monate vor.

 

 

Quelle: dpa; SP-X

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