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Abgasskandal: Winterkorn äußert sich nach Akteneinsicht - Insider: Winterkorn will sich nach Akteneinsicht äußern

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Der Ex-VW-Chef Martin Winterkorn will sich umfassend zum Abgasskandal äußern. Allerdings noch nicht sofort. Erst sollen seine Verteidiger einen Blick in die Akten werfen.

Martin Winterkorn hat bislang bestritten, vor dem Herbst 2015 etwas von Abgasmanipulationen bei Volkswagen gewusst zu haben Martin Winterkorn hat bislang bestritten, vor dem Herbst 2015 etwas von Abgasmanipulationen bei Volkswagen gewusst zu haben Quelle: dpa/picture-alliance

Wolfsburg/Berlin - Ex-VW-Konzernchef Martin Winterkorn will sich laut Insiderangaben zu den schweren Vorwürfen im Abgasskandal frühestens äußern, wenn seine Anwälte Akteneinsicht erhalten haben. Das sei die Linie, sagte eine informierte Person der Deutschen Presse-Agentur. Früheren Angaben des Braunschweiger Oberstaatsanwalts Klaus Ziehe zufolge sollen die Verteidiger möglicherweise in diesem Sommer einen Blick in die Akten werfen dürfen. Die US-Klage gegen Winterkorn ändere den derzeitigen Sachstand in Deutschland nicht.

Winterkorn wolle seine Sicht auf die Vorwürfe im Abgasskandal umfassend schildern, hatte ein Insider, der mit dem 70-Jährigen in Kontakt steht, zuvor gesagt. Der ehemalige VW-Chef verfolge die Entwicklungen aufmerksam. "Im Büßergewand" fühle er sich nicht.

Die US-Justiz will Winterkorn wegen Betrugs in der Abgasaffäre zur Rechenschaft ziehen, in den USA gibt es bereits einen Haftbefehl gegen ihn. Außerdem werfen ihm die Ankläger Verschwörung zum Verstoß gegen Umweltgesetze und zur Täuschung der Behörden vor.

Scheuer verlangt "mehr Tempo" bei Aufklärung

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer verlangt von Winterkorn mehr Willen zur Aufklärung. Es sei "mehr Tempo" nötig, sagte der CSU-Mann dem "Handelsblatt" (Freitag). "Herr Winterkorn muss auch seinen Beitrag leisten. Jeder Verantwortliche muss wissen, dass diese Vorgehensweise im Häppchen-Stil kein Vertrauen schafft - weder in die Unternehmen noch in die Diesel-Technologie." Gegen die Führung des Verkehrsministeriums hatte es insbesondere unter Scheuers Vorgänger Alexander Dobrindt jedoch auch Vorwürfe gegeben, gegenüber der Autoindustrie würde ein Kuschelkurs mit zu laxen Kontrollen gefahren.

Winterkorn war im September 2015 von seinem Amt als VW-Chef zurückgetreten, kurz nachdem der Abgasskandal mit weltweit Millionen manipulierter Dieselautos von US-Behörden aufgedeckt worden war. Er hatte betont, sich keines Fehlverhaltens bewusst zu sein. Allerdings prüft der VW-Aufsichtsrat weiterhin Schadenersatzansprüche auch gegen Winterkorn. Wie lange dies dauern wird, blieb jedoch zunächst offen.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig geht unter anderem einem Betrugsverdacht nach. Zudem wird gegen Winterkorn wie auch gegen den neuen VW-Konzernchef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch wegen möglicher Marktmanipulation ermittelt. Die Behörde hat inzwischen insgesamt 49 mutmaßlich Beteiligte im Visier - bei 39 geht es um Software-Manipulationen zum Stickstoffdioxid-Ausstoß, bei 6 um falsche CO2- und Verbrauchsangaben. In 3 Fällen geht es um Marktmanipulation, in einem Fall um einen Mitarbeiter, der zum Löschen von Daten aufgerufen haben soll.

Anklageerhebung noch unklar

"Wir haben ein Ermittlungskonzept, das wir abarbeiten, und wir werden über die Frage von Anklageerhebungen nicht heute oder morgen entscheiden", betonte Ziehe unlängst. Zwar nehme die Anklagebehörde die US-Ergebnisse "interessiert zur Kenntnis" - die eigene Ermittlungsarbeit ändere dies aber nicht. Es ergäben sich zudem immer wieder neue Ansätze. Daher sei es nicht ausgeschlossen, dass auch noch weitere Beschuldigte hinzukommen könnten.

Zahlreiche Autofahrer mit einem manipulierten Diesel vor der Haustür klagen gegen Volkswagen oder VW-Händler - künftig soll es für derartige Fälle neue Möglichkeiten geben. Das Bundeskabinett brachte die sogenannte Musterfeststellungsklage auf den Weg. Damit sollen Verbraucher die Möglichkeit bekommen, einen Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen. Die Auseinandersetzung vor Gericht sollen Verbraucherschutzverbände übernehmen.

Quelle: dpa

 

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