Nicht nur das Telefonieren am Steuer ist verboten. Jeder auch noch so kurze Griff zum Mobiltelefon während der Fahrt ist untersagt, entschied das OLG Hamm.
Hamm - Als Fahrer ohne Freisprechanlage mit dem Handy in der Hand zu telefonieren, ist verboten. Doch auch wer das Gerät am Steuer nur mal kurz in die Hand nimmt, etwa um zu prüfen, ob es ausgeschaltet ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az: 1 RBs 170/16). Im konkreten Fall nahm ein Mann während der Fahrt sein Handy in die Hand. Das beobachtete ein Polizist. Vor Gericht gab der Mann an, via Homebutton nur kontrolliert haben zu wollen, ob das Handy tatsächlich ausgeschaltet gewesen sei. Doch auch das ist verboten. Denn auch Ein- und Ausschalten des Mobiltelefons sei eine im Straßenverkehr unerlaubte Nutzung. Unerheblich dabei war, ob das Handy tatsächlich aus gewesen war und dies nur kontrolliert werden sollte. Der Mann musste ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro bezahlen. Keine klare RechtsprechungIn einigen vergangenen Fällen hatten Richter anders entschieden. Beispielsweise wurde in einem Fall in Landstuhl vom Mai 2017 dem Einspruch eines Fahrers stattgegeben, der angab, das Mobiltelefon in die Hand genommen zu haben, um dieses in eine Ladestation zu stecken. Das Gericht beschied, dass für eine Strafe ein Bezug zu einer Telefonfunktion gegeben sein müsse. Quelle: dpa |