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Recht: Welche Relevanz hat ein "Einfahrt freihalten"-Schild? - Muss man eine "Einfahrt Tag und Nacht freihalten"?

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Darf man ein Auto, das trotz des "Einfahrt Tag und Nacht freihalten"-Schilds die Einfahrt zuparkt, abschleppen lassen? Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht klärt auf.

Wird eine Einfahrt zugeparkt, darf abgeschleppt werden. Ob ein Schild den Falschparker vorher darauf hingewiesen hat, spielt dabei keine Rolle Wird eine Einfahrt zugeparkt, darf abgeschleppt werden. Ob ein Schild den Falschparker vorher darauf hingewiesen hat, spielt dabei keine Rolle Quelle: Picture-Alliance

Dresden - "Ein- und Ausfahrt Tag und Nacht freihalten." Solche oder ähnliche Aufforderungen stehen auf vielen Schildern, die an Einfahrtstoren prangen. Doch haben sie überhaupt eine rechtliche Relevanz? Christian Janecze kennt die Antwort. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden und außerdem Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Grundsätzlich müssen Einfahrten sowieso freigehalten werden. Diese Schilder stellen insofern nur einen zusätzlichen Hinweis dar. Im Grunde kann jeder an seiner Einfahrt ein solches Schild aufstellen. Es muss sich aber im privaten Bereich befinden, da auf öffentlichem Grund nur auf Antrag und Genehmigung Schilder aufgestellt werden dürfen.

Auf das Schild darf man schreiben, was man möchte. Nach der Straßenverkehrsordnung ist zum Beispiel bei schmaler Fahrbahn auch das Parken gegenüber einer Einfahrt verboten. Wenn auf einem Schild allerdings "auch gegenüber" steht, obwohl keine schmale Fahrbahn vorhanden ist, muss sich ein parkender Autofahrer auch nicht danach richten.

Was eine Zuwiderhandlung für Konsequenzen hat, hängt davon ab, ob zivilrechtlich eine sogenannte Besitzstörung vorliegt oder nicht. Wird eine Einfahrt zugeparkt, liegt diese beispielsweise vor. Der Besitzer der Einfahrt kann den Wagen dann abschleppen lassen und verlangen, dass ihm die Kosten ersetzt werden. Das hat aber nichts damit zu tun, ob auf einem Schild eine Abschleppmaßnahme angedroht wird oder ob gar kein Schild da hängt. Das Schild ändert nichts an bereits bestehenden Gesetzen und dient daher nur der Information.

Quelle: dpa

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