Wohnmobile dürfen überall abgestellt werden, wo es öffentliche Parkflächen gibt. Die anschließende Übernachtung im mobilen Heim ist jedoch nicht ohne Weiteres erlaubt.
Frankfurt/Main - Wohnmobilfahrer dürfen auf öffentlichen Parkplätzen parken wie Autofahrer, sofern die Ausschilderung dies erlaubt. Die Wohnmobile müssen innerhalb der Parkmarkierungen und in Parkbuchten stehen, die Begrenzungen gelten auch für sie. Halten und Parken ist der sogenannte Gemeingebrauch, erklärt der Automobilclub von Deutschland (AvD). Wer aber dort über Nacht stehen will, muss aufpassen. "Übernachten in Fahrzeugen ist so gesehen verkehrsfremd und muss von den Polizei und Ordnungsbehörden nicht geduldet werden", sagt Herbert Engelmohr vom AvD. Da eine Abgrenzung von erlaubten Ruhepausen bei privaten Fahrten bei einer Übernachtung nicht trennscharf sei, erlaube eine ältere Rechtsprechung eine einmalige Übernachtung auf Reisen als Fahrtunterbrechung und sei durch den Gemeingebrauch gedeckt. Allerdings erließen Kommunen mitunter Satzungen, die auf Gelände außerhalb von Straßen und Wegen das Parken und Übernachten verbieten, erklärt Engelmohr. Er nennt Gebiete rund um Seen oder in Marsch- und Dünengebieten hinter Meeresstränden als Beispiele.
Quelle: dpa |