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Tödlicher Raser-Unfall in Köln erneut vor Gericht - Rasern droht Gefängnisstrafe wegen tödlichem Unfall

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Bei einem illegalen Autorennen in Köln wurde eine Radfahrerin getötet. Die Täter kamen mit Bewährungsstrafen davon. Der BGH hob das Urteil auf, jetzt wird neu verhandelt.

Bei einem illegalen Autorennen in Köln wurde eine Radfahrerin tödlich verletzt. Die Haftstrafen der Täter wurden zur Bewährung ausgesetzt Bei einem illegalen Autorennen in Köln wurde eine Radfahrerin tödlich verletzt. Die Haftstrafen der Täter wurden zur Bewährung ausgesetzt Quelle: dpa/picture-alliance

Köln - Der Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln wird erneut vor Gericht verhandelt. Am Mittwoch (6. Dezember) beginnt die Neuauflage eines Prozesses gegen zwei junge Männer, die bereits im vergangenen Jahr zu Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden waren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil teilweise auf und monierte die Aussetzung der Strafen zur Bewährung. Nun kommen die beiden Männer möglicherweise doch noch ins Gefängnis.
Im April 2015 hatten die damals 21 und 22 Jahre alten Fahrer sich in Köln-Deutz ein spontanes Rennen geliefert. Mit Tempo 95 schleuderte einer der Wagen aus der Kurve - und traf eine 19-Jährige, die auf dem Radweg unterwegs war. Erlaubt war an der Stelle eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Die Studentin starb an ihren schweren Verletzungen. Der Fall hatte überregional für Entsetzen gesorgt, zumal es im Frühjahr 2015 mehrere schlimme Raser-Unfälle in Köln und anderswo gegeben hatte.

Raser-Unfall in Köln: Bewährungsstrafen für fahrlässige Tötung


Das Kölner Landgericht verurteilte den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren und seinen Kumpel zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Dies stieß in der Bevölkerung auf viel Kritik und Unverständnis. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil ein. Für fahrlässige Tötung sind bis zu fünf Jahre Haft möglich.
Die BGH-Richter hielten die Höhe der verhängten Strafen für angemessen, nicht jedoch die Aussetzung zur Bewährung. Das Landgericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, wie sich dies auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken könne, befanden die obersten Strafrichter. Außerdem sei unbeachtet geblieben, dass die beiden Männer vorsätzlich mehrere Verkehrsverstöße begangen und die Gefahrenlage wegen ihres aggressiven Fahrstils bewusst herbeigeführt hätten.
Illegale Autorennen führen immer wieder zu schrecklichen Unfällen. Im Februar hatte ein Berliner Gericht in einem aufsehenerregenden Fall erstmals zwei Raser nach einem tödlichen Unfall zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im September machte der Bundesrat den Weg frei für härtere Strafen: Wird bei einem illegalen Rennen ein Mensch schwer verletzt oder getötet, drohen den Rasern nun bis zu zehn Jahre Haft.

Quelle: dpa

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26 Kommentare:
Avatar von Drahkke "Vordenker"
Sun Dec 03 12:18:24 CET 2017

Das war zu erwarten.

Es bestanden keine Gründe, die eine Bewährung gerechtfertigt hätten.

ja, es ist nur traurig, daß es Jahrzehnte braucht, bis die Justiz mal merkt: nur mit Verwarnungen und Ermahnungen erziehlt man oft keine großen Verbesserungen. Bei vielen Tätern wäre auch bei kleinen Delikten mal 1-2 Wochen Arrest sinnvoller, als irgendwelche Geldstrafen und das schmeißt auch keinen aus der Bahn, der arbeitet, da könnte sich ja jeder Urlaub nehmen :D

Hoffentlich gibt es das für den Missbrauch von Smartphones im Straßenverkehr auch bald.

Die Gefahr durch Unaufmerksamkeit anderer geschädigt zu werden ist für mich viel größer als von sogenannten Rasern.
Ständig passieren Unfälle durch Auffahren auf Stauenden und niemanden stört es.

Avatar von Schattenparker51542
Sun Dec 03 13:51:30 CET 2017

Zitat:

@Zenobia_V6 schrieb am 3. Dezember 2017 um 13:00:33 Uhr:


Hoffentlich gibt es das für den Missbrauch von Smartphones im Straßenverkehr auch bald.

Die Gefahr durch Unaufmerksamkeit anderer geschädigt zu werden ist für mich viel größer als von sogenannten Rasern.
Ständig passieren Unfälle durch Auffahren auf Stauenden und niemanden stört es.

Völlig richtig. Auch das Abschalten von Abstandsradar am LKW sollte als Straftat entsprechend bewertet werden.

Avatar von Drahkke "Vordenker"
Sun Dec 03 13:53:25 CET 2017

Wird alles noch kommen, wenn derartige Fälle bzw. deren Folgen in Zukunft weiterhin so endemisch zunehmen wie in der Vergangenheit.

Avatar von Batterietester17378
Sun Dec 03 13:53:33 CET 2017

Zitat:

@ichfahrealsobinich schrieb am 3. Dezember 2017 um 13:51:30 Uhr:



Zitat:

Völlig richtig. Auch das Abschalten von Abstandsradar am LKW sollte als Straftat entsprechend bewertet werden.

Die Dinger gehören per Gesetz ab Werk als nicht abschaltbar ausgelegt.
Außerdem würden damit Elefantenrennen nahezu unmöglich, da ein Ransaugen im Windschatten gar nicht mehr geht, sondern der Überholende bereits 50-60 Meter vor dem Vorausfahrenden die Spur wechseln müsste.

Sorry, das mit dem Abstandsensoren abschalten sehe ich zweischneidig.

wenn zb ein PKW vor dem LKW reinschneidet und solche Deppen gibt es zuhauf, macht der LKW eine Vollbremsung.

Zum Urteil selbst, völlig gerecht.

95 bei 50 kann man nicht mehr als Missverständnis deuten und es ist wegen so einem Scheiss ja jemand zu Tode gekommen.

Also ab in den Bau.

Avatar von Batterietester17378
Sun Dec 03 16:48:49 CET 2017

Könnte bitte mal jemand den Dativ im Titel durch den korrekten Genitiv ersetzen?
Das ist ja grausam.

Zitat:

@ichfahrealsobinich schrieb am 3. Dezember 2017 um 13:51:30 Uhr:



Völlig richtig. Auch das Abschalten von Abstandsradar am LKW sollte als Straftat entsprechend bewertet werden.
Das ist praxisfern, da die Technik leider noch nicht ausgereift ist.
Wenn sie 100%ig funktionieren würde, dann würde sie auch niemand abschalten.

Ich finde es auch fatal sich ausschließlich auf die Assistenzsysteme zu verlassen. Dies suggeriert dem Fahrer, dass er die Verantwortung abgeben kann und sie mit anderen Dingen beschäftigen kann.

Zitat:

@Zenobia_V6 schrieb am 3. Dezember 2017 um 13:00:33 Uhr:


Hoffentlich gibt es das für den Missbrauch von Smartphones im Straßenverkehr auch bald.

Die Gefahr durch Unaufmerksamkeit anderer geschädigt zu werden ist für mich viel größer als von sogenannten Rasern.
Ständig passieren Unfälle durch Auffahren auf Stauenden und niemanden stört es.

Bei allem Verständnis für Deine Smartphonephobie, aber bei einem Unfall der

nachweislich

durch ein vollkommen unverantwortliches, illegales Rennen zweier Halbstarker mit weit überhöhter Geschwindigkeit ein Todesopfer gefordert hat, von "sogenannten Rasern" zu sprechen, ist an Dummheit kaum noch zu überbieten...

Zitat:

@SaBoMotor schrieb am 3. Dezember 2017 um 16:48:49 Uhr:


Könnte bitte mal jemand den Dativ im Titel durch den korrekten Genitiv ersetzen?
Das ist ja grausam.

Ohne bestimmten oder unbestimmten Artikel ist die Bildung mit dem Dativ korrekt.

... wegen des tödlichen Unfalls.

... wegen eines tödlichen Unfalls.

... wegen tödlichem Unfall.

Zitat:

@XLTRanger schrieb am 3. Dezember 2017 um 21:07:57 Uhr:



Zitat:

@Zenobia_V6 schrieb am 3. Dezember 2017 um 13:00:33 Uhr:


Hoffentlich gibt es das für den Missbrauch von Smartphones im Straßenverkehr auch bald.

Die Gefahr durch Unaufmerksamkeit anderer geschädigt zu werden ist für mich viel größer als von sogenannten Rasern.
Ständig passieren Unfälle durch Auffahren auf Stauenden und niemanden stört es.

Bei allem Verständnis für Deine Smartphonephobie, aber bei einem Unfall der nachweislich durch ein vollkommen unverantwortliches, illegales Rennen zweier Halbstarker mit weit überhöhter Geschwindigkeit ein Todesopfer gefordert hat, von "sogenannten Rasern" zu sprechen, ist an Dummheit kaum noch zu überbieten...

Das liegt sicherlich da dran, dass er sich selbst zu dieser "sogenannten" Gruppe zuzählt ;-) "Die" denken ja häufiger das sei völlig ok und harmlos was sie da auf den Straßen treiben. Starker Realitätsverlust halt.

Hallo Allerseits, hier in Berlin sind "private Strassenracer", die bei Ihrem
RENNEN einen JEEP zerstörten und den Fahrer Desselben ermordeten,
wurden wegen MORD zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Man sollte
die Fahrzeuge dieser Racer, egal ob Personenschaden oder nicht, generell
zu Gunsten der Allgemeinheit einziehen. Dies mag hart erscheinen, aber im
Guten, ist diesen Leuten ja nicht beizukommen.
Zum abgeschalteten Abstandsradar in LKW, war hier nicht die Rede, doch
haben noch lange nicht alle LKW Dieses eingebaut. Man sieht es an den
Unfällen.

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 4. Dezember 2017 um 10:03:44 Uhr:


Hallo Allerseits, hier in Berlin sind "private Strassenracer", die bei Ihrem
RENNEN einen JEEP zerstörten und den Fahrer Desselben ermordeten,
wurden wegen MORD zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Man sollte
die Fahrzeuge dieser Racer, egal ob Personenschaden oder nicht, generell
zu Gunsten der Allgemeinheit einziehen. Dies mag hart erscheinen, aber im
Guten, ist diesen Leuten ja nicht beizukommen.
Zum abgeschalteten Abstandsradar in LKW, war hier nicht die Rede, doch
haben noch lange nicht alle LKW Dieses eingebaut. Man sieht es an den
Unfällen.

Absolut richtig. Wer in einer Stadt ein Rennen veranstaltet der hat ja im Prinzip schon mal bewiesen dass er erstens hirnlos und für den Straßenverkehr nicht geeignet ist und dann auch noch dass er keine Rücksicht auf die Gesundheit und das Leben von anderen nimmt. Warum sollte man so jemanden noch mit Samthandschuhen anfassen....