Bei einem illegalen Autorennen in Köln wurde eine Radfahrerin getötet. Die Täter kamen mit Bewährungsstrafen davon. Der BGH hob das Urteil auf, jetzt wird neu verhandelt.
Köln - Der Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln wird erneut vor Gericht verhandelt. Am Mittwoch (6. Dezember) beginnt die Neuauflage eines Prozesses gegen zwei junge Männer, die bereits im vergangenen Jahr zu Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden waren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil teilweise auf und monierte die Aussetzung der Strafen zur Bewährung. Nun kommen die beiden Männer möglicherweise doch noch ins Gefängnis. Im April 2015 hatten die damals 21 und 22 Jahre alten Fahrer sich in Köln-Deutz ein spontanes Rennen geliefert. Mit Tempo 95 schleuderte einer der Wagen aus der Kurve - und traf eine 19-Jährige, die auf dem Radweg unterwegs war. Erlaubt war an der Stelle eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Die Studentin starb an ihren schweren Verletzungen. Der Fall hatte überregional für Entsetzen gesorgt, zumal es im Frühjahr 2015 mehrere schlimme Raser-Unfälle in Köln und anderswo gegeben hatte. Raser-Unfall in Köln: Bewährungsstrafen für fahrlässige TötungDas Kölner Landgericht verurteilte den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren und seinen Kumpel zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Dies stieß in der Bevölkerung auf viel Kritik und Unverständnis. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil ein. Für fahrlässige Tötung sind bis zu fünf Jahre Haft möglich. Die BGH-Richter hielten die Höhe der verhängten Strafen für angemessen, nicht jedoch die Aussetzung zur Bewährung. Das Landgericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, wie sich dies auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken könne, befanden die obersten Strafrichter. Außerdem sei unbeachtet geblieben, dass die beiden Männer vorsätzlich mehrere Verkehrsverstöße begangen und die Gefahrenlage wegen ihres aggressiven Fahrstils bewusst herbeigeführt hätten. Illegale Autorennen führen immer wieder zu schrecklichen Unfällen. Im Februar hatte ein Berliner Gericht in einem aufsehenerregenden Fall erstmals zwei Raser nach einem tödlichen Unfall zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im September machte der Bundesrat den Weg frei für härtere Strafen: Wird bei einem illegalen Rennen ein Mensch schwer verletzt oder getötet, drohen den Rasern nun bis zu zehn Jahre Haft.
Quelle: dpa |