Ausländische Behörden können die meisten Blitzer-Strafen in Deutschland einfordern. Ignorieren kann teuer werden. Nur die Post von Inkassobüros darf in den Müll.
Quelle: dpa / Picture-Alliance Heilbronn/München - Im Ausland nehmen es manche Fahrer mit dem Tempolimit nicht so genau - im Glauben, Blitzer-Strafen würden nur selten über Ländergrenzen hinweg verschickt. Doch aus nahezu allen EU-Staaten können Bußgelder sehr wohl auch in Deutschland vollstreckt werden, erklärt der ADAC. Wenn es geblitzt hat und dennoch kein Brief kam, liegt das wohl daran, dass die Strafe die Bagatellgrenze nicht überschreiten würde. Diese liegt bei einem Bußgeld grundsätzlich bei 70 Euro. Österreich forscht bereits bei Vergehen ab 25 Euro ausländische Lenker aus. Doch Vorsicht: In dieser Summe sind Verwaltungskosten inbegriffen. Damit kann auch bei niedriger veranschlagten Vergehen unangenehme Post ins Haus flattern. Post aus Norwegen kann teuer werdenAußerdem können die Strafen in manchen Ländern die Bagatellgrenze schnell übersteigen. Wer etwa in Italien 20 km/h zu schnell fährt, muss mindestens 170 Euro zahlen, in Norwegen werden gar mindestens 420 Euro fällig. In Deutschland wäre das Vergehen mit einem Bußgeld von 35 Euro belegt. Doch wie kommen die ausländischen Behörden an Namen und Adressen zum ausländischen Kennzeichen? Die liefert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Allerdings nur bei sicherheitsrelevanten Vergehen. Neben Geschwindigkeitsübertretungen zählen hierzu vor allem Alkoholvergehen. Bei Parkdelikten muss das KBA den Fahrzeughalter nicht bekanntgeben. Die Post einfach zu ignorieren, ist keine Option. Der ADAC rät eher, die Bescheide auf Plausibilität zu prüfen und dann möglichst schnell zu bezahlen. Denn einerseits folgen ansonsten unter Umständen hohe Mahngebühren. Andererseits geben einige Länder wie Frankreich, Italien und Spanien teilweise hohe Rabatte, wenn Autofahrer binnen vorgegebener Fristen zahlen. Doch was, wenn man sich unschuldig fühlt oder der Bescheid offensichtlich fehlerhaft ist? Dann rät der ADAC zu einem Anwalt und einem Einspruch. Flensburg-Punkte sammelt man im Ausland nichtEtwaige Punkte oder Fahrverbote aus dem Ausland gelten nur im jeweiligen Land und werden nicht nach Deutschland übertragen. Für die Vollstreckung der Auslandsstrafzettel ist das Bundesamt für Justiz zuständig, erklärt die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung (GVI). Forderungen von Inkassobüros könne man dagegen ignorieren. Denn diese hätten keine Vollstreckungsmöglichkeit. Hier werde mehr auf eine freiwillige Zahlung gesetzt. Auch der ADAC rät hier zur Skepsis und zu juristischem Beistand Einspruch sollten Autofahrer einlegen, wenn die Post aus Kroatien von einem Notar aus Pula stammt. Der verschickt laut ADAC unbefugt Geldbußen in Höhe von mehreren Hundert Euro für Parkvergehen.
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