Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann will Diesel-Fahrverbote in Stuttgart vermeiden. Jedenfalls, wenn die Hersteller wirksame Nachrüst-Lösungen zusagen.
Quelle: dpa / Picture Alliance Stuttgart - Sperrt Stuttgart die Diesel-PKW aus der Innenstadt? Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält das für vermeidbar. Auch, wenn das Verwaltungsgericht die Alternative in Form einer Nachrüstung bislang skeptisch sieht. "Wir wollen Fahrverbote in Stuttgart vermeiden - und ich bin zuversichtlich, dass das gelingt", sagte der Grünen-Politiker gegenüber der Deutschen Presse-Agentur vor dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan. "Aber klar ist: Dafür muss die Autoindustrie für eine wirksame Nachrüstungslösung sorgen, die deutlich weniger Schadstoffausstoß bringt." Deutsche Umwelthilfe besteht auf FahrverbotenDie Deutsche Umwelthilfe sieht dagegen allein in Fahrverboten ein wirksames Mittel gegen die Luftverschmutzung. Und zog vor Gericht. Bei der mündlichen Verhandlung äußerte der Vorsitzende Richter in der vergangenen Woche erhebliche Zweifel an der Effektivität von Nachrüstungen. Kretschmann kontert: Er gehe davon aus, dass beim Dieselgipfel am 2. August nachprüfbare, wirksame und zügige Nachrüstungen mit effektiven Schadstoffsenkungen für alle Diesel der Abgasnormen 5 und 6 verbindlich zugesagt werden. "Die Industrie muss die Kosten für die Nachrüstung tragen", sagte der Ministerpräsident. Das Verwaltungsgericht hatte moniert, dass das Land bislang keine verbindlichen Zusagen für Nachrüstungen habe. "Wenn wir diese Zusagen am 2. August bekommen, sind wir in einer anderen Situation", meinte der Regierungschef. Zuletzt warf der Kretschmann Verkehrsminister Alexander Dobrindt mangelnde Unterstützung in der Debatte um den Abgas-Betrug vor. Luftreinhalteplan ab 1. Januar 2018 in KraftDer Luftreinhalteplan soll ab 1. Januar 2018 in der Landeshauptstadt gelten. Seit mindestens sieben Jahren werden in Stuttgart die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxide zum Teil um das doppelte übertroffen. Sie sollen vor allem aus Dieselmotoren stammen. Die nun anstehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts stößt bundesweit auf Interesse. In Bayern gibt es eine ähnliche Diskussion um mögliche Fahrverbote von Diesel-Autos. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart können die Deutsche Umwelthilfe und das Land Rechtsmittel einlegen. Dann müsste das anstehende Urteil von einer höheren Gerichtsinstanz überprüft werden. Wenn das Land den Luftreinhalteplan nachbessern muss, scheint fraglich, ob es bei einem Inkrafttreten am 1. Januar bleiben wird. |