Im Übernahmekampf von Porsche und VW verloren viele Anleger Geld. Sie klagten aufgrund "falscher Informationen" der Unternehmen. Der Richter teilte die Ansicht nicht.
Quelle: dpa / Picture Alliance Hannover/Stuttgart - Vor neun Jahren wollte die Porsche-Holding Volkswagen übernehmen. Der Versuch misslang gründlich. Die entstandenen Kursturbulenzen kosteten einige Anleger viel Geld. Sie fühlten sich in Aussendungen des Unternehmens falsch informiert, zogen vor Gericht. nun müssen die Kläger einen Dämpfer hinnehmen. Umstrittene Pressemitteilungen der Porsche-Holding seien nach vorläufiger Bewertung - anders als von den klagenden Aktionären dargestellt - "nicht grob falsch" gewesen. Dies sagte der Vorsitzende Richter des Kartellsenats am Oberlandesgericht Celle, Matthias Wiese, am Donnerstag zum Auftakt der mündlichen Verhandlung in dem Musterverfahren (Az.: 13 Kap 1/16) in Hannover. Damit könnte ein großer Teil der Ansprüche der Kläger unbegründet sein. "Erkennbare Mängel im Kapitalmarktrecht"Ein Porsche-Sprecher wollte sich zunächst nicht dazu äußern. Musterkläger-Anwalt Andreas Tilp betonte, die Auffassung der Richter sei noch vorläufig. Er kritisierte den Senat wegen "erkennbarer Mängel im Kapitalmarktrecht". Der Jurist kündigte an, das Oberlandesgericht werde sich in drei bis vier Jahren wieder mit dem Fall befassen müssen, wenn der Bundesgerichtshof diese "Mängel aufgehoben" habe.
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