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Verwaltungsgericht: Berlin muss Diesel-Fahrverbote erlassen - Update: Berlin sperrt den Diesel aus

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Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin muss die Hauptstadt Fahrverbote verhängen. Mindestens elf Straßenabschnitte sind betroffen.

Die Deutsche Umwelthilfe fordert ein großflächiges Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge in Berlin. Das Verwaltungsgericht hat heute entschieden: In mindestens elf Straßenabschnitten müssen Diesel draußen bleiben Die Deutsche Umwelthilfe fordert ein großflächiges Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge in Berlin. Das Verwaltungsgericht hat heute entschieden: In mindestens elf Straßenabschnitten müssen Diesel draußen bleiben Quelle: Picture-Alliance

Update 15:30 h: Nach Urteil komplett neuer Text

Berlin - Berlin muss für mehrere Straßen bis Mitte 2019 ein Diesel-Fahrverbot verhängen. Das hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Dienstag entschieden. Die Richter verpflichteten die Senatsverwaltung für Verkehr, bis zum 31. März 2019 einen verschärften Luftreinhalteplan mit den entsprechenden Vorschriften zu erlassen. Die Fahrverbote für mindestens elf Straßenabschnitte müssen laut der Entscheidung dann spätestens Ende Juni 2019 verwirklicht werden.

Mit der Sperrung von elf besonders belasteten Abschnitten großer Straßen soll erreicht werden, dass der Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffdioxid eingehalten wird. Dieselautos sind ein Hauptverursacher für schlechte Luft in Städten. Die vom Gericht verfügten Fahrverbote betreffen Diesel-Pkw und Diesel-Lkw.

Darunter sind Teile der wichtigen Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum Berlins. Für weitere Abschnitte mit einer Gesamtlänge von weiteren 15 Kilometern muss das Land Berlin außerdem Fahrverbote prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Zwingend notwendige Maßnahmen" dürften nicht mit der Begründung hinausgezögert werden, dass die Ergebnisse weiterer Untersuchungen abgewartet werden sollen, argumentierte der Vorsitzende Richter. Der Berliner Senat hatte bereits Maßnahmen für bessere Luft auf den Weg gebracht, zum Beispiel Tempo-30-Zonen.

Kein Fahrverbot in der gesamten Umweltzone

Richter Ulrich Marticke sagte zugleich, ein Diesel-Fahrverbot für die gesamte Umweltzone, die große Teile der Innenstadt umfasst, sei nicht zwingend erforderlich. Denn an vielen Orten in der Umweltzone würden die Grenzwerte eingehalten.

Geklagt hatte wie in vielen anderen deutschen Städten die Deutsche Umwelthilfe, die ursprünglich ein Diesel-Fahrverbot in der Berliner Umweltzone durchsetzen wollte. Nur mit einem Verbot in einer Zone ließen sich Ausweichverkehre auf andere Straßen vermeiden, in denen dann die Belastung steige.

Die Frage ist nun, ob die Entscheidung den Kurs der Bundesregierung in der Dieselkrise verändert. Die große Koalition hatte sich nach langem Ringen auf neue Maßnahmen geeinigt, um Fahrverbote zu verhindern. Neue Kaufanreize sowie technische Nachrüstungen zielen auf 14 besonders belastete Städte wie München und Stuttgart. Vor allem bei den Nachrüstungen sind aber noch viele Fragen offen.

Folgende Straßen sind betroffen:

Nach dem Urteil muss Berlin auf elf Streckenabschnitten an acht Straßen Diesel-Fahrverbote verhängen.

  • Leipziger Straße
  • Reinhardtstraße
  • Brückenstraße
  • Friedrichstraße
  • Kapweg
  • Straße Alt-Moabit
  • Stromstraße
  • Leonorenstraße
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