Die mündliche Vorverhandlung im Konflikt zwischen VW und seinen Aktionären startet im April 2018. VW habe zu spät informiert, sagen die Aktionäre. Wolfsburg dementiert.
Quelle: dpa / Picture Alliance Braunschweig - Ursprünglich war das Musterverfahren im Rechtsstreit zwischen VW-Aktionären und dem Wolfsburger Konzern für Anfang 2018 geplant. Nun ist klar: Das Verfahren vor dem Hintergrund des Abgas-Skandals verzögert sich bis zum April nächsten Jahres. Laut Oberlandesgericht Braunschweig hat der Senat die Frist zur Stellungnahme verlängert. Der Sparkassen-Fondstochter Deka bleibt als Musterklägerin nun bis Ende Juli 2017 Zeit, sich zu den Feststellungszielen zu äußern. Damit muss der Zeitplan angepasst werden: Am 9. April 2018 solle nun die mündliche Verhandlung beginnen. Die weiteren Kläger neben Deka sind Beigeladene des Musterverfahrens. Schadenssumme von knapp zwei Milliarden EuroBisherigen Erkenntnissen zufolge geht es bei den beinahe 1.500 Klagen um eine Schadenssumme von knapp zwei Milliarden Euro. Darüber hinaus sind weitere Verfahren gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig.Das Gesamtvolumen der Schadenersatzklagen liegt inzwischen bei fast neun Milliarden Euro.
Doch worum geht es konkret? Die Anleger werfen VW vor, im September 2015 zu spät über die Abgas-Manipulationen informiert zu haben. Volkswagen weist das zurück. Das Problem: Nach dem Bekanntwerden der gefälschten Stickoxid-Werte waren die Kurse steil nach unten gerauscht. Die Vorzugsaktien verloren zwischenzeitlich fast die Hälfte ihres Wertes. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste erstatten lassen. Sammelklage: "Zu späte information"Anders als im US-Recht gibt es Sammelklagen in Deutschland grundsätzlich nicht. Der Rechtsstreit zwischen Aktionären und Unternehmen stellt einen Sonderfall dar: Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlaubt für Konflikte im Kapitalmarktrecht die Bündelung ähnlicher Ansprüche von Anlegern, was einer Sammelklage gleichkommt.
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