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Der Kölner Raser-Prozess wird im März 2018 neu verhandelt - Wegen Befangenheit: Raser-Prozess wird neu aufgerollt

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Der Berufungsprozess um zwei Kölner Raser musste im Dezember abgesagt werden. Ein Schöffe war befangen. Im März wird nun erneut über Gefängnisstrafen verhandelt.

Der Prozess um zwei Raser, die in Köln bei einem illegalen Autorennen eine Radfahrerin töteten, wird im März 2018 neu verhandelt Der Prozess um zwei Raser, die in Köln bei einem illegalen Autorennen eine Radfahrerin töteten, wird im März 2018 neu verhandelt Quelle: dpa/picture-alliance

Köln - Der Prozess um den Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln soll am 12. März 2018 neu beginnen. Drei Hauptverhandlungstage seien vorgesehen, teilte das Gericht am Freitag mit. Das Verfahren war Mitte Dezember geplatzt, weil ein Schöffe befangen sein könnte. Der 31-Jährige hatte dem Richter am ersten Verhandlungstag gesagt, dass er über Facebook mit einem Mann aus der Raserszene befreundet sei, der einen der beiden Angeklagten kennt. Daraufhin hatten Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Nebenklage Befangenheitsanträge gegen den Schöffen gestellt, denen das Gericht stattgab.

Die beiden Angeklagten hatten sich im April 2015 ein Autorennen geliefert. Einer der Wagen kam in einer Kurve von der Straße ab und rammte auf dem Radweg eine Studentin. Die 19-Jährige starb an ihren schweren Verletzungen. Das Landgericht verurteilte die beiden 24 Jahre alten Männer wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen.

Im Juli 2017 monierte jedoch der Bundesgerichtshof (BGH) die Strafaussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf. Nun muss eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden, ob die Angeklagten doch ins Gefängnis kommen.

 

Quelle: dpa

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