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BE Führerschein vor 2009.

Themenstarteram 10. Dezember 2020 um 17:54

Schönen Guten Abend zusammen,

Ich habe den Führerschein B und Be. Laut meinem wissensstand darf ich 3.5 t Zugfahrzeug zb sprinter und Anhänger 3.5 t fahren also gesamt 7 t.

 

So wie ich mitbekommen habe gab es bei den ersten BE Führerscheinen eine andere Regel. Meinen habe ich am 23.10.2006 gemacht

Gelten damals Anhängelasten über 3,5 t Anhänger oder ist jetzt alles gleich bis 3,5 t Anhänger?

Danke euch schonmal!

Gruß

Chris

Screenshot-20201209
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25 Antworten

Du zählst wie ich zu den alt BE Besitzern! Wir dürfen 3,5t Fahrzeug + Anhänger 4,25t ziehen solange es das Zugfahrzeug ziehen darf! Gibt es aber soweit ich weis bei Neuwagen nicht mehr. früher konnten das einige Geländewagen und einige Sprinter

Themenstarteram 10. Dezember 2020 um 18:05

Nabend.

Oki 4,25t ist schon was aber ein Hinweis steht nicht im Führerschein. Gibt es dazu ein gesetzes Text das das bestätigt bzw denke da an Polizeikontrolle ob die Ausnahme alle wissen?!

...und noch ein interessanter Hinweis - BE erworben vor dem 09.09.2009 = Grundqualifikation

Da man mit dem BE von vor 09.09.2009 auch Kombinationen fahren durfte / darf für die im gewerblichen Güterverkehr das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz zum Tragen kommt ist man mit dieser Führerscheinklasse automatisch grundqualifiziert.

D.h. um im gewerblichen Güterverkehr fahren zu dürfen -also um die Schlüsselzahl 95 eingetragen zu bekommen- benötigt man nur 5 Modulschulungen á 7 Std. = 35 Stunden Weiterqualifizierung.

Die Grundqualifizierung aus -meines Wissens- 140Std. theoretischem Unterricht + eine Prüfung bei der IHK wird in dem Fall nicht benötigt.

PS:...hier nochmal "amtlich" das Ganze auf den Seiten des Fahrlehrerverbandes... https://www.flvbw.de/.../...ifikation-klasse-be-79-06-zum-zweiten.html

Themenstarteram 10. Dezember 2020 um 18:18

Hi Gast 356,

Klingt an sich gut.. Aber laut dem link hätte das bis 2015 machen müssen ??

...wenn du eine Kombination im gewerblichen Güterverkehr fährst für die das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz greift brauchst du die Schlüsselzahl 95.

Das Datum bzw. die Schonfrist bis ...2015 betrifft meines Erachtens Leute die mit entsprechenden Kombinationen (Anhänger zG > 3.500 kg) gewerbliche Transporte durchführen und verpennt haben die 5 Module zu machen d.h. ohne die Schlüsselzahl 95 fahren und bei einer Kontrolle erwischt wurden.

Richtig interessant wird dieser Hinweis sollte einmal eine der LKW-Klassen (C1, C1E, C, CE) oder Bus (D1, D1E, D, DE) erworben werden.

Bei uns in der Gegend hat nämlich vor Jahren eine Fahrschule einen mächtigen Bock geschossen... da haben LKW-Fahrschüler brav die 140 Stunden Theorieunterricht absolviert und als sie zur Prüfung bei der IHK angetreten sind haben se erfahren, dass alles umsonst war, weil sie ja durch den Vorbesitz von BE (erworben vor dem 09.09.2009) schon grundqualifiziert sind.

Und 140 / 7 Stunden... das sind 20 geopferte Samstage... um sich unnötigen Blödsinn ala Modulschulungen anzuhören -der Inhalt dieser Grundqualifikation ist nämlich nix anderes als der Käse, der bei den Modulschulungen erzählt wird... nur zigmal wiederholt und gewendet, weil die 140 Stunden müssen ja irgendwei gefüllt werden... auch wenn der Stoff nach 35 Stunden durch ist- :(

(Quelle: das hat einer der Fahrlehrer der betreffenden Fahrschule selbst bei einer Modulschulung erzählt)

Themenstarteram 10. Dezember 2020 um 18:44

Ah oki danke für den Hinweis. Wenn, gewerblich mal Anhänger fahre dann maximal bis 3 t bis jetzt.

Da benötige ich die 95 noch nicht.

... schwarz auf weiß kannst du es im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - (BKrFQG) § 1 Anwendungsbereich nachlesen.

Zitat:

@A169Elch schrieb am 10. Dezember 2020 um 19:05:34 Uhr:

Oki 4,25t ist schon was

Ehrlich gesagt ist mir etwas unklar, wo @Tom1182 die Grenze 4,25t her nimmt.

Die Regelung der FeV bis zum 18. Januar 2013 war:

"Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:

Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden"

Eine Obergrenze sehe ich da nicht, du dürftest also z.B. an eine 3,5t-Zugmaschine anhängen, was diese ziehen darf.

Zitat:

aber ein Hinweis steht nicht im Führerschein.

Wenn du einen neuen Führerschein bekommen würdest, würde da die Schlüsselnummer 79.06 hinter der Klasse BE stehen: "Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3 500 kg übersteigt"

Zitat:

Gibt es dazu ein gesetzes Text das das bestätigt bzw denke da an Polizeikontrolle ob die Ausnahme alle wissen?!

FeV §6(6) i.V.m. Anlage 3, dort die lfd. Nr. 5 in Tabelle A II.

Also ganz einfach ;)

Was ist das mit den 4,25 to?

Mit einer Kugelkopfkupplung darf man maximal 3,5 to ziehen (oder weniger). Es gibt am Markt auch keine Anhänger über 3,5 to, die über eine entsprechende Kupplungsglocke verfügen.

Fahrzeuge in der Klasse bis 3,5 to zGgw., haben in der Regel auch kein Kupplungsmaul. Es gibt ein paar Geländewagen die mit Kugel- und Maulkupplung ausgestattet sind. Das ist aber die absolute Ausnahme und die Fahrzeuge als Zugmaschinen zugelassen.

Das ich noch nie ein 3,5t Zugfahrzeug mit mehr legaler Anhängelast in Deutschland gesehen habe!

 

Und hätte ich unbegrenzt geschrieben wäre der Aufschrei umso größer!

...das sind zugegeben ziemlich seltene Einzelfälle und wird auch nicht mehr mit einer Kugelkopfkupplung realisiert.

Das sind etwas kleinere LKW Kupplungen, die an Fahzeugen mit der entsprechenden Anhängelast montiert sind... so Geschosse ala Dodge Ram, Hummer H1, usw.

siehe z.B. https://www.ambofix.ch/.../...031_5dec5fb464efadb620e68946c70c069b.jpg

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 10. Dezember 2020 um 20:20:10 Uhr:

Das ich noch nie ein 3,5t Zugfahrzeug mit mehr legaler Anhängelast in Deutschland gesehen habe!

Bei der FeV geht es ja nicht um die Anhängelast, sondern um die zGM.

Da könnte man also z.B. an seinen 3,5t-Unimog einen 20t-Anhänger hängen. Den darf man dann halt nur so weit beladen, wie ihn der Unimog noch ziehen darf. Aber für die Fahrerlaubnis ist das dann ein 20t-Anhänger.

Was darf denn der 3,5t Unimog den man mit FS: B fahren darf ziehen? Wie gesagt ich hab kein Fahrzeug in der 3,5t klasse bisher gesehen mit mehr als 4,25t Anhängelast.

 

Anhängelast ist nicht gleich zGM.

Kurze Webrecherche ergab z.B. für den U404 je nach Konfiguration eine Anhängelast von bis zu 7.700 kg. (Das ist nach StVZO natürlich nur möglich bei Zulassung als Zugmaschine, für einen 3,5t-LKW wäre bei 5,25t Schluss)

Da könnte man zwei dann leere Wechselbrücken-Anhänger (ca. 3t Leergewicht) anhängen und hätte nach FeV ein Zuggewicht von knapp 40 Tonnen, für das die Klasse BE ausreichen würde.

(OK, in der Praxis würde der Zug wohl zu lang um nach StVZO legal zu sein....)

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