ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Braune Parkplatzschilder

Braune Parkplatzschilder

Themenstarteram 13. April 2024 um 8:58

Ich wundere mich hier in der Nähe über diese braunen Parkplatzschilder. Bisher dachte ich mir, dass alles mit Parkplatz eher blau sein sollte. Geht dieses braun etwa auch? Ist ein Parkplatz einer Kita, also nicht wirklich privat.

Img-20240413-wa0000
Ähnliche Themen
14 Antworten

Hallo,

Für mich ist das ein Hinweisschild in welcher Richtung sich der Kindergartenparkplatz befindet.

Seelze 01

Themenstarteram 13. April 2024 um 9:25

Der Parkplatz fängt aber genau dort an, wo das Schild steht, also wirklich analog dort, wo auch ein blaues Schild stehen würde.

Offen bleibt, was der Träger der Kita mit der Zeitangabe ausdrücken möchte.

War hier auch gar nicht gefragt.

Zitat:

@JimmyMcNulty schrieb am 13. April 2024 um 10:58:17 Uhr:

Geht dieses braun etwa auch? Ist ein Parkplatz einer Kita, also nicht wirklich privat.

Meine Vermutung: eben weil es privat ist, heben sich diese Schilder farblich von öffentlichen ab. Vielleicht haben die damit gute Erfahrung gemacht, dass so nicht so viele fremde, unberechtigte Fahrzeuge dort stehen.

Private Beschilderung im scheinbar öffentlichen Verkehrsraum müsste die Ordnungsbehörde auf den Plan rufen. Vielleicht befindet sich das auf tatsöchlich privatem Grund. Sonst droht dem Aufsteller etwas Ärger ....

Themenstarteram 13. April 2024 um 11:00

Es ist hier vor dieser städtischen Kita, keine Ahnung, ob das dann öffentlich oder privat ist. Auf Maps sieht man noch nicht, wie es fertig ist.

https://maps.app.goo.gl/ABB7TaHAD7fGUXkB7

Sie haben gemäß StVO keine Relevanz. Ich vermute, dass die ganz schnell gegen blaue Schilder getauscht werden.

Nur wenn die Kita-Leitung hier vertreten ist.

Meine Interpretation:

Das ist kein Verkehrszeichen im Sinne der StVO.

Das ist ein Schild, in dem der Besitzer der Grundstücksfläche privatrechtlich seinen Willen ausdrückt.

Ich halte diese Äußerung für leicht erkennbar und eindeutig (jedenfalls im Bereich der genannten Zeiten erlaubt man dort keine Fremdparker). Wer entgegen diesem erkennbar geäußerten Willen dort parkt begeht also eine Besitzstörung (verbotene Eigenmacht, §858 BGB) die entsprechend zivilrechtlich verfolgt werden kann. Was bekanntlich deutlich mehr Geld kosten kann als ein Knöllchen beim Verstoß gegen die StVO.

Ob dieses Schild gleichzeitig das Parken außerhalb der angegebenen Zeiten für Alle erlaubt wird sich aus der Örtlichkeit ergeben.

Es ist braun, weil es sich nicht um eine öffentliche Fläche handelt. An solchen Stellen darf wegen § 33 Abs. 2 StVO keine amtliche Beschilderung verwendet werden.

In Hessen ist das recht häufig. Bei Verbotszeichen nimmt man dann einen grünen statt einen roten Rand.

Verbotszeichen

jein:

Grundsätzlich dürfen natürlich auch auf privaten Flächen offizielle Verkehrszeichen aufgestellt werden. Aber die müssen dann auch ganz normal von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Um den Aufwand zu umgehen stellen dann die Besitzer der Flächen lieber Schilder auf, die durch ihre Farbgebung keine Verkehrszeichen im Sinne der StVO sind, aber durch Formgebung und Gestaltung trotzdem allgemein verständlich den Willen des Besitzers ausdrücken.

Es geht ja gerade um Verkehrszeichen, die nicht behördlich angeordnet sind. Das hat auch nichts mit einem zu hohen Aufwand zu tun, sondern es gibt ja genügend private Flächen, auf denen der Eigentümer gar nicht möchte, dass die Behörde sich da einmischt, sondern nur die eigenen Regeln gelten sollen.

Eigentlich ist das ein ganz alltäglicher Fall, ungewöhnlich ist nur die braune Farbgebung. Die meisten privaten Parkplatzbeschilderungen bleiben bei der blauen Grundfarbe, weichen aber im Design von der StVO-Beschilderung ab. So kennt es ja jeder von Supermarktparkplätzen.

Parkpl

Der Saharasand hat das Schild verfärbt, übermorgen um 12°° kommt der Fensterputzer!

Deine Antwort
Ähnliche Themen