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EU Import Händler hat falsches Auto geliefert

Hyundai i20 1 (PB)
Themenstarteram 9. März 2012 um 18:24

Hallo Forengemeinde,

meine Freundin und ich habe heute unseren Hyundai I20 vom Händler abgeholt. Leider musste ich zu Hause feststellen, dass der Wagen über kein ESP verfügt obwohl mir dies der Verkäufer 2 x zu sicherte.

Meine erste Nachfrage hatte ich noch im Büro gestellt, weil auf der Rechnung bei Ausstattung ESP nicht mit ausgewiesen war. Er sagte mir das Fahrzeug hätte alle features wie auf dem Kaufvertrag sog. verbindliche Bestellung. Ich glaubte ihm zunächst, da wir zusammen den Kaufvertrag abgeglichen haben und es dort auch aufgeführt war.

Meine Freundin hat anach das übergabeprotokoll unterschrieb, dass die Ware in einwandfreien Zustand übernommen wurde.

Danach sind wir mit Verkäufer raus zum Auto zwecks Einweisung in die Bedienung, ich wunderte mich warum das nzeigefeld keine ESP on/off -leuchte hatte. (Farbe ist ja meist gelb) Ich sprach den Verkäufer daraufhin an er sagte klar hat er und zeigte auf eine rote Leuchte EPS, ich überlegte hm vielleicht gleichwertiges System bloß anderer Hersteller und deswegen auch andere Bezeichnung. Aber irgendwie ließ mich der Gedanke nicht los, dass da etwas nicht stimmt. Also EPS gegoogelt und festgestellt, dass es nur eine neuere Variante von Servolenkung ist.

Also ESP definitv nicht an Board, habe ich nun die Möglichkeit den Verkäufer in Regress zu nehmen??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kearny

 

Inwiefern Motorleistung und ESP-Nutzen etwas miteinander zu tun haben, verstehe ich auch nicht so recht.

Wenn du in der Kurve zu schnell bist, fliegst du raus. da hilft dir

auch kein ESP weiter. Aber wenn du schon in der Nähe des

Limits bist und weiter Gas geben möchtest, sagt das ESP "nö".

Und da ist es natürlich schon entscheidend, wieviel Qualm beim

Senken des rechten Fußes entsteht.

Ich gebe dir natürlich recht, was den Wiederverkauf angeht.

Mein erstes Auto hatte nicht mal Kopfstützen, und ich habe

trotzdem überlebt. Inzwischen traut sich ohne ein halbes

Dutzend Airbags niemand mehr auf die Straße, Helmpflicht

für Fahrradfahrer ist im Gespräch, die Jogger sind als

nächstes dran. So etwas wirkt sich natürlich auf die Verkaufs-

chancen eines Autos ohne ESP negativ aus..

VG Herbert

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20 Antworten

OHNE was schriftliches extrem schwer bis unmöglich wenn es hart auf hart kommt!

am 9. März 2012 um 21:46

Wenn im Kaufvertrag ESP drin steht, dann hast du natürlich ein Anrecht drauf. Falls da nix von ESP steht, siehts gar nicht gut aus für dich.

Es wird schwer werden, da etwas durchzusetzen, wenn ihr nur mündliche Aussagen habt.

Macht aber keinen Eindruck, dass der Verkäufer dir EPS als ESP unterschieben wollte. Wenn er so schnell eine Antwort parat hat, könnte man meinen, dass er das nicht zum ersten Mal gesagt hat.

Themenstarteram 10. März 2012 um 5:55

Zuerst einmal danke für die Antworten,

habe die Unterlagen durchgesehen also in der "verbindlichen Bestellung" das sollte ja auch der Kaufvertrag sein, steht ausdrücklich als Ausstattungsmerkmal ESP drin. Zudem stand auch Radio mit CD, dieses war bei Übernahme auch nicht im Fahrzeug verbaut, zumindest da habe ich mir per Protokoll zusichern lassen. dass dieses nachgeliefert und kostenlos eingebaut wird. War ja auch zu offensichtlich, das ein Radio fehlte.

Setze mich heute mit dem Händler in Verbindung und versuche das zu klären, noch gehe von keinem böswilligen Verhalten des Verkäufers aus.

Wer also noch weitere Tipps hat bitte melden.

Du kannst natürlich auch Pech haben. Wenn die Ausstattung offiziell geändert wurde, dann kannst du nichts machen. Halte es aber für sehr unwahrscheinlich, dass man ESP aus der Ausstattung nimmt.

Zitat:

Original geschrieben von 206driver

Du kannst natürlich auch Pech haben. Wenn die Ausstattung offiziell geändert wurde, dann kannst du nichts machen. Halte es aber für sehr unwahrscheinlich, dass man ESP aus der Ausstattung nimmt.

Das ist falsch.

Die verbindliche Bestellung ist Dein Vertragsangebot an den Händler, der dieses mit der Durchführung der Bestellung auch zumindest konkludent angenommen hat. Damit ist der Kaufvertrag mit dem Inhalt der Bestellung  zustande gekommen. Wenn dort ESP aufgeführt ist, ist es auch Vertragsbestandteil, egal ob später der Hersteller in der Ausstattung etwa geändert hat, es sei denn der Vertrag enthielte einen dahin gehenden Vorbehalt.

Wenn in der Rechnung ESP nicht mehr aufgetaucht ist, hat das an sich zu keiner nachträglichen  Vertragsänderung geführt, es sei denn Du hättest Dich damit einvertanden erklärt. Insoweit wird es auf die Umstände ankoimmen. Wenn der Rechnungsbetrag für Dich offensichtlich um den Aufpreis für ESP geringer war als der Preis in der Bestellung, dann könntge man durchaus von Seiten des Händlers argumentieren, Du hättest Dich bei Übernahme des Fahrzeugs mit dieser Minderausstattung einverstanden erklärt. Bei einem so wichtigen EXtra meine ich allerdings, dass der Händler Dich ausdrücklich auf das fehlende ESP hätte hinweisen müssen. Wenn er dann auf Deine Nachfrage auch noch getrickst hat, dann spricht das für eine bewußte Täuschung.

Dir stehen daher  alle in Betracht kommenden Gewährleistungsansprüche zu.

Wenn der Händler nicht bereit ist, Dir einen neuen Wagen mit ESP zu liefern und Dir bis zu Auslieferung kostelnos ein vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, wirst Du um die Einschaltung eines Anwalts nicht herum kommen.

Viel Erfolg.

Zitat:

Original geschrieben von apprentice

Zuerst einmal danke für die Antworten,

habe die Unterlagen durchgesehen also in der "verbindlichen Bestellung" das sollte ja auch der Kaufvertrag sein, steht ausdrücklich als Ausstattungsmerkmal ESP drin. Zudem stand auch Radio mit CD, dieses war bei Übernahme auch nicht im Fahrzeug verbaut, zumindest da habe ich mir per Protokoll zusichern lassen. dass dieses nachgeliefert und kostenlos eingebaut wird. War ja auch zu offensichtlich, das ein Radio fehlte.

Setze mich heute mit dem Händler in Verbindung und versuche das zu klären, noch gehe von keinem böswilligen Verhalten des Verkäufers aus.

Wer also noch weitere Tipps hat bitte melden.

Zu einer verbindlichen Bestellung gehört zwingend eine Annahme der Bestellung durch den Verkäufer, sprich Auftragsbestätigung. Diese ist dann verbindlich und nicht die Bestellung. Änderungen zwischen Bestellung und Ab sollten gekennzeichnet sein.

Die Auftragsbestätigung kann durch eine Lieferung in den ersten vier Wochen ersetzt werden. Falls beides nichte erfolgt ist könnt ihr schriftlich vom Vertrag zurücktreten, aber:

Durch die Abnahme und die Bestätigung der mängelfrei ausgeführten Lieferung habt ihr genau das verrissen.

Wenn überhaupt, könnt ihr im Zweifelsfall nur auf arglistige Täuschung machen, ihr habt zwei mal eine Eigenschaft zugesichert bekommen, welche vereinbart war. Blöd nur, dass alles nur mündlich stattgefunden hat, wenigstens auf die Rechnung hättet ihr das ESP schreiben lassen müssen. Schätze ihr braucht ne gute Rechtsschutzversicherung und gute Nerven.

Grüße

 

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk

Zitat:

Original geschrieben von 206driver

Du kannst natürlich auch Pech haben. Wenn die Ausstattung offiziell geändert wurde, dann kannst du nichts machen. Halte es aber für sehr unwahrscheinlich, dass man ESP aus der Ausstattung nimmt.

Das ist falsch.

Und was macht man, wenn die Ausstattung zwischen Bestellung und Lieferung geändert wird oder dieses Modell komplett eingestellt wird?

Zitat:

Original geschrieben von Uwe XXL

Zu einer verbindlichen Bestellung gehört zwingend eine Annahme der Bestellung durch den Verkäufer, sprich Auftragsbestätigung. Diese ist dann verbindlich und nicht die Bestellung. Änderungen zwischen Bestellung und Ab sollten gekennzeichnet sein.

 

Die Auftragsbestätigung kann durch eine Lieferung in den ersten vier Wochen ersetzt werden. Falls beides nichte erfolgt ist könnt ihr schriftlich vom Vertrag zurücktreten, aber:

 

Durch die Abnahme und die Bestätigung der mängelfrei ausgeführten Lieferung habt ihr genau das verrissen.

 

Wenn überhaupt, könnt ihr im Zweifelsfall nur auf arglistige Täuschung machen, ihr habt zwei mal eine Eigenschaft zugesichert bekommen, welche vereinbart war. Blöd nur, dass alles nur mündlich stattgefunden hat, wenigstens auf die Rechnung hättet ihr das ESP schreiben lassen müssen. Schätze ihr braucht ne gute Rechtsschutzversicherung und gute Nerven.

 

Grüße

Ein Vertrag kommt gemäß §§ 145 ff BGB durch Antrag und dessen Annahme zustande.

Im vorliegenden Fall stellt die Bestellung den Antrag dar. Dieser kann gemäß § 151 BGB auch ohne ausdrückliche Erklärung durch verkehrsübliches Verhalten wie bspw. die Weitergabe der Bestellung angenommen werden. Abweichende Modalitäten nach den AGB des Verkäufers sind möglich.

Liegt keine Annahme vor, so ist kein Vertrag zustande gekommen und dann bedarf es auch keines Rücktritts, so dass die diesbezügliche obige Ansicht Unsinn ist. Ebenso unsinnig ist die Ansicht, die Auftragsbetätigung und nicht die Bestellung seien für den Vertragsinhalt maßgeblich. Eine von der Bestellung abweichende Auftragsbestätigung stellt nach § 151 BGB eine Ablehnung des Antrags verbunden mit einem neuen Antrag auf der Grundlage der Abweichung dar. Diese muss dann der Besteller annehmen, wenn auf dieser Basis ein Vertrag zustande kommen soll.

Wenn erst in der Auslieferung des Fahrzeugs die Annahme liegen würde, dann wäre die Lieferung des Wagens olhne ESP gemäß § 150 Abs. 2 BGB eine Ablehnung des Antrags ( mit ESP) verbunden mit einem entsprechenden neuen Antrag. Diesen Antrag müsstest Du dann mit der Annahme des Wagens angenommen haben, wobei Dir allerdings die Abänderung von der ursprünglichen Bestellung bewußt gewesen sein müsste. Das setzt bei einer derart wichtigen Abweichung wie dem Vorhandensein von ESP eine Hinweispflicht des Verkäufers voraus.

Aus diesem Grund sind auch Deine Gewährleistungsrechte wegen einer etwaigen  Kenntnis des Käufers vom Mangel gamäß § 442 BGB nicht erloschen.

 

@ 206driver

 

Dann kann der Verkäufer nicht erfüllen und der Käufer deshalb  vom Vertrag zurücktreten, gegebenefalls bei Verschulden des Verkäufers sogar  Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, ausgenommen völlig unbedeutende Abweichungen.

 

Themenstarteram 10. März 2012 um 13:53

Oh,

sind wirklich noch gute Beiträge verfasst wurden, die mir als Orientierung und Leitfaden dienen.

@ regrebelk Habe deine Beiträge eingehend studiert, zum Preis möchte ich sagen, dass dieser genau in der Höhe wie bei Bestellung veranlagt eingefordert und von uns beglichen wurde.

Demnach gehe ich davon aus, dass der Verkäufer ob wissentlich oder unwissentlich- das sei dahingestellt, seiner Hinweispflicht bezüglich des fehlenden ESP nicht nachgekommen.

Mein Ergebnis bis dato, der Händler will bis Montag eroieren, ob ein Fahrzeug mit ESP im Bestand und verfügbar ist. Falls nicht hat er angeboten, das Fahrzeug wieder zurückzunehmen und den vollen Kaufpreis zu erstatten. Im Falle der Rücknahme stünde ich aber immer noch vor dem Problem, das gewünschte Fahrzeug zu diesem Preis zu bekommen. Stiehlt sich der Händler/Verkäufer so aus der Varantwortung ?

Ich denke, dass ist ein faires Angebot des Händlers. Gegebenefalls anwaltlichen Rat ein holen.

Also mal im Ernst, bei einem Auto mit einer derart

limitierten Motorleistung halte ich ESP für reichlich

überflüssig. Mein 328i mit 193 PS hatte kein ESP,

dafür aber ein sehr gut abgestimmtes Fahrwerk.

Die ESP-Hysterie ging ja mit der A-Klasse los, die

aufgrund widriger Parameter beim Elchtest kippte.

Und seitdem gilt ESP als "unverzichtbar".

Worauf ich hinauswill: bevor du dir den Streß mit

Autotausch etc. antust, leier dem Händler doch

einen nachträglichen Preisnachlaß aus dem Ärmel,

dann habt ihr alle was davon..

VG Herbert

Themenstarteram 11. März 2012 um 12:16

Moin moin,

die Idee mit dem preislichen Nachlass kam mir auch schon, bin momentan am Überlegen in welcher Höhe ein Nachlass gerechtfertigt wäre. Mir geht es ja nicht darum den Händler abzuziehen nur möchte ich vermeiden, dass ich als Kunde in dir Röhre schaue. Die Sache bedarf also Fingerspitzengefühl.

Jemand Vorschläge bezüglich des Preisnachlasses, wieviel Prozent vom Kaufpreis?

Zitat:

Original geschrieben von apprentice

 

Jemand Vorschläge bezüglich des Preisnachlasses, wieviel Prozent vom Kaufpreis?

Ich hatte noch ein paar alte Preislisten gespeichert.

 

Ford Ka: 360,- € (Liste 12/2009)

Opel Agila: 360,- € (List 11/2008)

Peugeot 107: 420,- € (Liste 12/2008)

Toyota Aygo: 445,- € (Liste Anfang 2009)

VW Caddy: 435,- € (Liste MJ 2009)

 

Alles schon etwas älter, aber Du kannst ja vielleicht mit 500,- € anfangen. Ein bischen Handlungsspielraum nach unten braucht man ja auch. 

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