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Frage zu Mietwagen-Betriebssitz

Themenstarteram 18. Juni 2017 um 8:04

Hallo,

ich wollte mal fragen ob mir jemand sagen kann, welche Voraussetzungen ein Betriebssitz bei einem Mietwagenunternehmen haben muss. Also ich glaube ich muss da z.B. unter anderem 24 Stunden Zugang haben oder?

 

Danke erstmal und freundliche Grüße,

loris

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber das muss mal gesagt werden.

Ich habe so manchmal den Eindruck, dass es „Unternehmer” gibt die sich 0, aber gar nicht auf ihren Job, ihr Geschäft vorbereiten.

Was lernt man eigentlich bei der Vorbereitung auf die „sogenannte” Unternehmerprüfung?

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43 Antworten
am 18. Juni 2017 um 9:09

Zitat:

@loris_86 schrieb am 18. Juni 2017 um 10:04:53 Uhr:

Hallo,

ich wollte mal fragen ob mir jemand sagen kann, welche Voraussetzungen ein Betriebssitz bei einem Mietwagenunternehmen haben muss. Also ich glaube ich muss da z.B. unter anderem 24 Stunden Zugang haben oder?

 

Danke erstmal und freundliche Grüße,

loris

am 18. Juni 2017 um 9:13

Zitat:

@loris_86 schrieb am 18. Juni 2017 um 10:04:53 Uhr:

Hallo,

ich wollte mal fragen ob mir jemand sagen kann, welche Voraussetzungen ein Betriebssitz bei einem Mietwagenunternehmen haben muss. Also ich glaube ich muss da z.B. unter anderem 24 Stunden Zugang haben oder?

 

Danke erstmal und freundliche Grüße,

loris

Also zunächst hat der Mietwagen nach jeder Fahrt eine RückkehrPflicht wenn er nicht per Funk eine AnschlussFahrt bekommt .. da es aber keine Bereitstellungspflicht für Mietwagen gibt kannst nur du das entscheiden...

Gruß Claudia

Themenstarteram 18. Juni 2017 um 9:17

Danke Claudia für deine Antwort. Ich weiß schon dass es eine Rückkehrpflicht gibt. Meine Frage bezieht sich jedoch eher auf die Infrastruktur des Betriebssitzes. Also ob ich da einen Schlüssel haben muss und obs da einen Schreibtisch oder Telefon geben muss etc. Es ist nähmlich so, dass ich den Betriebssitz nie brauchen werde da ich alles übers Handy mache und ich deshalb den Betriebssitz eig. nur formal brauche (den Standplatz beim Betriebssitz brauch ich natürlich schon)

LG Loris

am 18. Juni 2017 um 10:13

Du kannst deinen BetriebsSitz bei dir zuhause haben .. Du hast natürlich eine Aufzeichnungspflicht der Fahrten... Schreibtisch du musst ja irgendwo deine Buchhaltung etc. machen und wenn du mal eine BetriebsPrüfung bekommst wo willst du den Prüfer hinsetzen?

Themenstarteram 18. Juni 2017 um 10:24

Bei mir zu Hause gehts leider nicht da ich sehr weit vom Stadtzentrum entfernt wohne und deshalb lange An-und Abfahrtswege hätte.

Als die Frage wäre folgende: welche rechtlichen Voraussetzungen werden an den Betriebssitz bzgl. Infrastruktur gestellt. Gibts da genaue Angaben? MUSS aus rechtlicher Sicht ein Schreibtisch, Telefon, Postfach, etc. vorhanden sein? Wenn ja welche genauen Anforderungen sind da gestellt? Oder wird das immer individuell bei einer BetriebsPrüfung dann kontrolliert?

am 18. Juni 2017 um 10:38

Also das weiß ich so nicht... ich kann mir aber vorstellen das du am Betriebssitz einen Briefkasten und ein Büro haben muss.. Im Fahrzeug muss auch ein Schild sein mit deiner kompletten Adresse Firmenname Anschrift TelefonNummer und das muss dein Betriebssitz sein.. Wenn sich mal ein Kunde beim Ordnungsamt beschwert oder die Polizei dich aus irgendwelchen Gründen besuchen will oder das Ordnungsamt... Beim Postfach oder BriefkastenFirmen wird es glaub ich Probleme geben.. aber du musstest doch bei der genehmigung eine Adresse angeben ist das nur ein stellplatz irgendwo? ?

Themenstarteram 18. Juni 2017 um 10:43

Kein Problem ;) Danke trotzdem für deine Rückmeldungen! Vl. weiß ja sonst jemand da genau Bescheid?

Der Betriebssitz muss natürlich eine gewisse Mindestausstattung haben. Wo sind deine Ordner, Aufzeichnungen, Buchhaltung usw? Genau genommen musst du deine Aufträge auch am Betriebssitz annehmen, ist natürlich Heute mit Rufumleitung usw nur noch schwer nachweisbar. Eine Adresse jedoch ist nachweisbar und die brauchst du eigentlich schon für den Konzessionsantrag.

Ein Handy in der Tasche ist jedenfalls kein Betriebssitz.

Ob das Auto dann immer zugänglich ist spielt beim Mietwagen keine Rolle, du hast ja weder eine Betriebspflicht, noch eine Beförderungspflicht, es läge also allein in deinem Interesse dass du jederzeit an das Auto rankommst.

Hallo,

das doch mal völlig egal ob du ein langen An und Abfahrtsweg hast, ich selbst habe 6.Jahre Mietwagen gefahren und musste immer 20 - 35 KM zum Kunden fahren und das mehrmals am Tag...

Wie hier schon erwähnt musst du ein Büro haben egal ob du es brauchst oder nicht, du hast musst auch ein alles Nachweisbuch (deine Fahrten) hast du das nicht bekommst mächtig stress mit deinen zuständigen Stelle (Ordnungsamt oder Straßenverkehr Amt)... Desweiter musst du sogar ein Büro haben kann ja mal sein das dass Finanzamt eine spontane Prüfung bei dir machen möchte...

Wichtig, Büro, Adressaufkleber im Auto, Quittungsblöcke mit Stempel (Adresse Firma), Werbung am Auto nur mit Festnetznummer, Visitenkarten auch nur mit Festnetznummer, Auftragsbuch besorgen... Eins sage ich dir nur als Tipp lass dich nicht erwischen von Kollegen dann wird es teuer... Und nein wurde nicht erwischt...!

Ach IK Zeichen musst auch beantragen, wenn es noch nicht getan hast...

Das doch die Stelle egal ob du nen Schlüssel hast oder nicht, du musst ja eine Adresse angeben bei der Konzessionsantrag, wenn deine Private angibst dann ist es auch gleich dein Firmensitz...

Sorry wenn ich das jetzt so ausdrücke grade Prüfung bestanden? oder wie lange in dem Gewerbetätig?

Gruß

Mietwagenkonzession

Der Mietwagen zählt im Gegensatz zum Taxi nicht als öffentliches Verkehrsmittel. Umgangssprachlich sind Mietwagen Leihfarzeuge, die durch den Nutzer selbst geführt werden. Mietwagen nach dem Personenbeförderungsrecht sind im Gegensatz hierzu ausschließlich Kraftfahrzeuge, die mit Fahrer vermietet werden.

Im Gegensatz zum Taxi und auch zur Aufrechterhaltung des Taxigewerbes sind den Mietwagenunternehmen folgende Verpflichtungen auferlegt:

Mietfahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen zur Personenbeförderung bereit gehalten werden. Aufträge dürfen nur am Betriebs- oder Wohnsitz angenommen werden.

Nach dem Beförderungsauftrag ist der Mietwagen an den Betriebs- oder Wohnsitz zurück zu kehren.

Mietwagen dürfen vom äußeren Erscheinungsbild her nicht mit dem Taxi verwechselt werden können (z. B. Wagenfarbe)

Den Mietwagenbetreibern sind gegenüber den Taxiunternehmern jedoch auch einige Erleichterungen eingeräumt.

Hierzu zählen:

es besteht keine Betriebs- und Beförderungspflicht

Der Fahrpreis ist frei verhandelbar. In Mietwagen ist jedoch ein gut ablesbarer Wegstreckenzähler anzubringen.

Die Wagenfarbe ist frei wählbar.

Die Anzahl der Mietwagengenehmigungen ist nicht begrenzt.

Themenstarteram 19. Juni 2017 um 4:36

Ok es geht mir effektiv genau um diese Mindestausstattung: was ist denn da rechtlich genau vorgegeben bgzl. Infrastruktur des Betriebssitzes? Genügt es da z.B. wenn da nur ein Ordner/Mappe steht oder muss da auch ein Schreibtisch und ein Telefon und ein Postfach sein? Gibt es da gesetzlich genaue Angaben?

Days ich eine Adresse für die Konzession als Betriebssitz brauche ist mir bewusst. Muss ich jedoch zu dieser Adresse (nicht dem Stellplatz) auch 24 Stunden Zugang haben? Ist das rechtlich geregelt?

 

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 18. Juni 2017 um 13:43:20 Uhr:

Der Betriebssitz muss natürlich eine gewisse Mindestausstattung haben. Wo sind deine Ordner, Aufzeichnungen, Buchhaltung usw? Genau genommen musst du deine Aufträge auch am Betriebssitz annehmen, ist natürlich Heute mit Rufumleitung usw nur noch schwer nachweisbar. Eine Adresse jedoch ist nachweisbar und die brauchst du eigentlich schon für den Konzessionsantrag.

Ein Handy in der Tasche ist jedenfalls kein Betriebssitz.

Ob das Auto dann immer zugänglich ist spielt beim Mietwagen keine Rolle, du hast ja weder eine Betriebspflicht, noch eine Beförderungspflicht, es läge also allein in deinem Interesse dass du jederzeit an das Auto rankommst.

Mindestausstattung.: Schreibtisch,Festnetz Telefon, Briefkasten, Unterlagen (Steuerberater, Fahrtenbuch, Krankenkassenverträge)....

Und ja du brauchsat für dein Betriebsitz natürlich ein Zugang der 24.Std ist, was willst machen wenn spontan eine unangemeldete Kontrolle kommt. Möchtest dann sagen Oh sorry kann da aber erst ab 08:00Uhr rein weiil da noch der Pizzamann Pizzen bäckt oder sonst was...

Also fängst du in dem Gewerbe erst an? Schon ein Steuerberater, wenn ja dieser kann dir auch helfen...

Zitat:

@Micha1103 schrieb am 19. Juni 2017 um 09:03:05 Uhr:

 

Und ja du brauchsat für dein Betriebsitz natürlich ein Zugang der 24.Std ist, was willst machen wenn spontan eine unangemeldete Kontrolle kommt. Möchtest dann sagen Oh sorry kann da aber erst ab 08:00Uhr rein weiil da noch der Pizzamann Pizzen bäckt oder sonst was...

Das stimmt so nicht, meine Betriebs- Bürozeiten bestimme ich als Selbstständiger auch selbst und wenn nur von 10 - 12 Bürozeiten sind, dann sind die eben so das schreibt dir niemand vor.

Es schreibt dir auch niemand einen Schreibtisch vor, wenn du allein die Arbeit machst und schreibst gern am Boden, oder im Stehen ist das auch deine Sache.

Vor Ort müssen auch nur die aktuellsten Unterlagen sein, alle Anderen können z.B. auch bei Steuerberater stehen, oder ältere im Keller zu Hause. Übrigens eine Finanzkontrolle ist in der Regel immer angemeldet und der Kontrolleur begibt sich auch zum Steuerberater und geht die Unterlagen mit ihm durch.

Danke für deine Korrektur ;-)

 

Jetzt müsste alles gesagt sein...

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