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Geblitzt als "LKW"..??

Land Rover Discovery 4 (LA)
Themenstarteram 22. April 2024 um 15:42

Ich wurde auf der Autobahn mit 106km/h bei erlaubten 100km/h geblitzt. An sich kein Ding weil dafür nur ein Zwanni aufgerufen wird - geschenkt.

Aber: ich soll diese Ordnungswidrigkeit als "Führer des LKW <Kennzeichen>" begangen haben. Im Schein steht im Feld 5 aber eindeutig: "Geländefz.Pers.bef Kombilimusine" Also keine Spur von einem LKW.

Wenn ich das jetzt so zugebe, dann wäre ich ja mit einem LKW 26km/h zu schnell gewesen. Das käme ungleich teurer und gibt auch nen Punkt. Und selbst wenn es eher unrealistisch ist, dass das noch direkt nachkommen würde, so möchte ich das nicht in meiner Historie haben.

Ist das jemanden auch schon mal untergekommen?

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17 Antworten

Na da hat wohl der/die Fotoauswerter/in keine Brille aufgehabt. Ein SUV ist eindeutig ein PKW. Widerspruch einlegen, Kopie Zulassungsschein mitschicken, fertig. Was übrigens soll der Hinweis "Kennzeichen" bedeuten?

LKW mit dem <Kennzeichen>

Das hatte ich auch schon,ein fast aussichtsloser Kampf mit den Behörden.

Erst nachdem ich mit der Presse gedroht habe um die absolute Unfähigkeit der Bearbeiterin offen zulegen haben sie nachgegeben.

Eigentlich unglaublich wenn ich an die ganzen Lieferwagen a la Sprinter auf der linken Spur denke.....

Themenstarteram 23. April 2024 um 10:40

Zitat:

@EvoqueFan schrieb am 22. April 2024 um 17:56:37 Uhr:

Na da hat wohl der/die Fotoauswerter/in keine Brille aufgehabt. Ein SUV ist eindeutig ein PKW. Widerspruch einlegen, Kopie Zulassungsschein mitschicken, fertig. Was übrigens soll der Hinweis "Kennzeichen" bedeuten?

So hab ich's gemacht. Wenn die mir nen ordentlichen Zettel schicken, dann zahl' ich das und gut . Ich wollte da ja anrufen aber deren telefonische Erreichbarkeit ist für Berufstätige schon nicht mehr lustig (2 Stunden am Vormittag und eine am Nachmittag).

Und ja: mit <Kennzeichen> wollte ich nur andeuten, dass da mein Kennzeichen folgte.

Abschließend für's Protokoll: der Disco4 ist kein SUV sondern lt. KBA ein "Geländefahrzeuge zur Personenbeförderung" (M1G) (als "Kombilimousine" (AC)) ;) Soviel Zeit muss sein :D

FzgSchein

Steht beim Disco Sport auch so drin … das mit dem LKW ist doch ein Scherz, oder? Oder hat die Ampel Regierung heimlich ein neues Gesetz verabschiedet? ;-)

Themenstarteram 24. April 2024 um 12:39

Zitat:

@00haschi schrieb am 24. April 2024 um 12:43:18 Uhr:

Steht beim Disco Sport auch so drin … das mit dem LKW ist doch ein Scherz, oder? Oder hat die Ampel Regierung heimlich ein neues Gesetz verabschiedet? ;-)

Den Scherz ha ich schriftlich (s. Bild) :)

LKW-Scherz

Also ehrlich gesagt verstehe jetzt deine "Aufregung" nicht wirklich. Okay, in der Verwarnung steht zwar (falsch) LKW drin, könnte ein Versehen, ein Schreibfehler sein, aber du wirst doch trotzdem nur mit 6 km/h (von 100 auf 106) verwarnt und mit 20€. Bei LKW müssten sie dich mit überschrittenen 26 km/h (von 80 auf 106) verwarnen und mehr kassieren. Das tun sie doch aber nicht. Auf Punkte in F'burg wird auch nicht hingewiesen, also, was solls?

 

Themenstarteram 24. April 2024 um 14:29

Zitat:

@EvoqueFan schrieb am 24. April 2024 um 15:30:01 Uhr:

Also ehrlich gesagt verstehe jetzt deine "Aufregung" nicht wirklich. Okay, in der Verwarnung steht zwar (falsch) LKW drin, könnte ein Versehen, ein Schreibfehler sein, aber du wirst doch trotzdem nur mit 6 km/h (von 100 auf 106) verwarnt und mit 20€. Bei LKW müssten Sie dich mit überschrittenen 26 km/h (von 80 auf 106) verwarnen und mehr kassieren. Das tun sie doch aber nicht. Auf Punkte in F'burg wird auch nicht hingewiesen, also, was solls?

Tun sie aktuell nicht. Ich hab nur wenig Lust, dass ich das zu einem späteren Zeitpunkt mal ausdiskutieren muss. Klar ist es eine Kleinigkeit, wenn dieser Fehler nicht drin wäre.

Und ich zahle meine Bußgelder auch weil ich weiß, dass ich zu schnell war. Ich fahre bei angezeigten 80-120 idR 10km/h schneller (mit Tempomat). Ist allerdings das erste mal, dass bei 100 die 110 geblitzt und geahndet wurde.

Ausdiskutieren? Warum sollte das später noch ausdiskutiert werden?

Ich glaube, du hast da unberechtigte Bedenken oder zu viel Ängste. Schreib ihnen eine Mail (Kontaktformular oben rechts), widerspreche der Bezeichnung LKW mit Kopie der Zulassung und sag, dass du die 20€ für die Überschreitung mit einem PKW zahlst. Ich würde nicht auch noch um eine entsprechende Bestätigung bitten, dann gilt auf deinen Widerspruch die sogen. stillschweigende Zustimmung.

Ich vermute, dass das eine ganz einfache Erklärung hat, zum Beispiel, dass die Geländewagen M1irgendwas schlicht mit in die Bezeichnung LKW packen. Ich hab nicht mehr genau in Erinnerung wo, aber das gibt es auch bei anderen zulassungstechnischen Dingen, wo die M1 Klasse in den Nutzfahrzeugbereich geschoben wird.

Wenn ich eine Rechtschutzversicherung hätte, würde sich ein Anwalt darum kümmern. Das Schreiben ist mit dem „LKW“ ist schlichtweg falsch! Die Anwälte freuen sich über solche Formfehler.

Für 20 € und "Verwarnungsgeld", das nix nach sich zieht... :o:o:o

Ja, ja, ich weiß, das berühmte Prinzip. :D

Bin ich eigentlich auch nicht dafür. Meine RSV habe ich in den letzten 30 Jahren nicht genutzt;-)

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