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Halter1: Kennzeichen (AA B 123 )/PKW 1 (Abmelden) umschreiben auf Halter 2/PKW 2

Themenstarteram 6. August 2019 um 12:19

Hallo Zusammen.

Folgender Sachverhalt:

  • Halter 1 gehört PKW Mini mit Kennzeichen AA B 123.
  • Halter 2 erwirbt PKW Skoda und muss diesen vertraglich auf sich zulassen, möchte jedoch Kennzeichen AA B 123 des PKW Mini, da Wunschkennzeichen des Halter 1/Fahrers
  • Halter 1 wird Versicherungsnehmer des PKW Skoda, da bessere SF-Einstufung.

Beide PKW "leben" im selben Haushalt:D

Hintergrund ist, dass ansonsten der Nachlass auf den PKW nicht gewährt worden wäre bzw. dieser durch das Autohaus von Halter 2 wieder zurück gefordert werden würde.

Frage: Wie kommt PKW Skoda an das Kennzeichen des PKW Mini bei unterschiedlichen Haltern:confused:

Abmeldung Mini durch Halter 1 mit gleichzeitiger Reservierung/Neuanmeldung von Halter 2, oder andere Vorgehensweise?

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14 Antworten

Zitat:

@Carlocat schrieb am 6. August 2019 um 14:19:31 Uhr:

 

Umkennzeichnung Abmeldung Mini durch Halter 1 mit gleichzeitiger Reservierung/Neuanmeldung von Halter 2, oder andere Vorgehensweise?

Eine Umkennzeichnung ist billiger, da Ab- und Anmeldung entfallen

Themenstarteram 6. August 2019 um 13:00

@Siggi1803

Zum Verständis nochmals:

Der Mini meiner Freundin verliert das Kennzeichen AA B 123, der zwingend auf mich zugelassene Skoda bekommt das Kennzeichen AA B 123.

Danach muss der Mini ein neues (Standard-)Kennzeichen bekommen (steht dann ja zum Verkauf, auch wegen der Probefahrt von Interessenten).

Eine Umkennzeichnung kostet bei uns 27,60 EUR, also je 1x für den Mini und 1x für den Skoda!? Zzgl. Wunschkennzeichengebühr für den Skoda.

Ist den der Skoda schon angemeldet, dann ja zweimal Umkennzeichnung.

Wenn nicht, zuerst den Mini umkennzeichnen und das Nummernschild AA B 123 reservieren.

Dann den Skoda mit AA B 123 anmelden oder auch ummelden.

Und dran denken, auch für eine Umkennzeichnung eine eVB von der Versicherung holen.

Der Vertrag läuft dann weiter wie bisher, es wird nur auf die andere Nummer ausgestellt.

Also keine neue Police und auch nicht bei einem anderen, vermeintlich billigeren Versicherer zu wechseln.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 6. August 2019 um 15:36:34 Uhr:

Und dran denken, auch für eine Umkennzeichnung eine eVB von der Versicherung holen.

Für eine Umkennzeichnung braucht er keine eVB...

Habe ich schon zweimal hinter mir.

Jedes mal hat mir die Versicherung die eVB geschickt und auf der Zulassung hat man sie ohne zu zögern genommen.

Unwieweit sie erforderlich war kann ich nicht sagen, da fehlt mir der zulassungstechnische Hintergrund.

Für was sollte man sie brauchen? Es ändern sich keinerlei versicherungsrelevanten Daten, die Änderung des Kennzeichens bekommt die Versicherung auch so mitgeteilt.

I dont know.

I do

Eventuell geht es mit evb einfacher (DV-technisch gesehen) - maschineller Datenaustausch

am 7. August 2019 um 8:45

Zitat:

@Carlocat schrieb am 6. August 2019 um 14:19:31 Uhr:

...

Hintergrund ist, dass ansonsten der Nachlass auf den PKW nicht gewährt worden wäre bzw. dieser durch das Autohaus von Halter 2 wieder zurück gefordert werden würde.

...

Entschuldige bitte die Randfrage, aber: Warum? Hat Halter 2 da so viele Autos gekauft, dass der Nachlass nur ihm und nicht Halter 1 gewährt wird?

Was passiert, wenn Halter 2 das als Tageszulassung macht und dann auf Halter 1 ummeldet? Bzw. wie lange bindet sich Halter 2 an die Zulassung?

Das vertragliche Konstrukt würde mich interessieren, das eine Zulassung auf einen bestimmten Halter an die Gewährung bestimmter Rabatte bindet.

Danke dir.

@Carlocat Gerne auch per PN, wenn du das hier nicht öffentlich posten willst.

Edit 1: Irgendeine Art Umweltprämie?

Edit 2: Der Händler, bei dem du den Skoda kaufst - hätte der den Mini nicht in Zahlung nehmen können? Dann hätte der Händler die Abmeldung übernommen, und das Kennzeichen direkt für den neuen Wagen (der dann auf dich zugelassen wird) übernommen.

:)

Themenstarteram 7. August 2019 um 10:50

Ich habe über das Mitarbeiterautohaus einen Skoda Octavia Kombi RS bestellt, dieses Portal wird über meinen Arbeitgeber bereitgestellt. Somit stehe ich im Kaufvertrag.

Der Mini gehört meiner Freundin mit Wunschkennzeichen seit vielen Jahrzehnten, und da hängen wir beide dran. Der Mini ist über sie versichert.

Gem. Vertragsbedingungen muss das Fahrzeug auf mich als Besteller angemeldet werden (eine Frist hinsichtlich der Dauer gibt es nicht, es geht hier um die Erstanmeldung), da sonst der Nachlass zurückgefordert werden kann. Im Detail kann ich heute Abend nochmals nach dem genauen Wortlaut schauen.

Der Skoda soll das Kennzeichen des Minis erhalten, also das meine Freundin schon seit vielen Jahren inne hat.

Ich bin der 1. Halter. Klar kann man im Zuge einer Tageszulassung auf mich sie dann als Halter eintragen lassen, aber dann hat er schon 2 Vorbesitzer. Hier weiß ich aber ehrlich gesagt nicht, wie sich das mal in > 10 Jahren (unsere regelmäßige Haltefrist) auswirken wird.

EDIT: Eine Inzahlungnahme war nie angedacht bzw. ich glaube, dass das beim Mitarbeiterautohaus auch garnicht ging:confused:

Zitat:

@Carlocat schrieb am 7. August 2019 um 12:50:43 Uhr:

Ich habe über das Mitarbeiterautohaus einen Skoda Octavia Kombi RS bestellt, dieses Portal wird über meinen Arbeitgeber bereitgestellt. Somit stehe ich im Kaufvertrag.

Der Mini gehört meiner Freundin mit Wunschkennzeichen seit vielen Jahrzehnten, und da hängen wir beide dran. Der Mini ist über sie versichert.

Gem. Vertragsbedingungen muss das Fahrzeug auf mich als Besteller angemeldet werden (eine Frist hinsichtlich der Dauer gibt es nicht, es geht hier um die Erstanmeldung), da sonst der Nachlass zurückgefordert werden kann. Im Detail kann ich heute Abend nochmals nach dem genauen Wortlaut schauen.

Der Skoda soll das Kennzeichen des Minis erhalten, also das meine Freundin schon seit vielen Jahren inne hat.

Ich bin der 1. Halter. Klar kann man im Zuge einer Tageszulassung auf mich sie dann als Halter eintragen lassen, aber dann hat er schon 2 Vorbesitzer. Hier weiß ich aber ehrlich gesagt nicht, wie sich das mal in > 10 Jahren (unsere regelmäßige Haltefrist) auswirken wird.

EDIT: Eine Inzahlungnahme war nie angedacht bzw. ich glaube, dass das beim Mitarbeiterautohaus auch garnicht ging:confused:

Ok - dein Arbeitgeber hat Sonderkonditionen bei einem bestimmten Autohaus, die an Bedingungen geknüpft sind. Verstanden, dann kannst du wirklich nicht anders.

Wenn aber das ganze zeitlich nicht eingeschränkt ist und ihr die Autos eh idR > 10 Jahre habt - ich bezweifle, dass die Anzahl der Halter in der Alterskategorie großartig wertbeeinflussend ist. Was wäre, wenn du "so" ein Fahrzeug als Tageszulassung kaufen würdest? Macht man sich ja auch nur bedingt Gedanken über den Wiederverkaufswert später.

Das mit der Inzahlungnahme wäre wirklich interessant zu wissen, also ob das gegangen wäre. Wenn du beim Autohaus deines Arbeitgebers privat ein Auto zu den Firmenkonditionen (richtig verstanden?, alleine das bescheinigt ja schon einen sehr mitarbeiter-orientierten Arbeitgeber meiner Meinung nach) kaufen kannst - warum dann nicht auch den vorherigen Privatwagen in Zahlung geben können? (Kann ja sein, dass die Bedingungen das hergeben - kann aber auch nicht sein.)

Danke auf jeden Fall für deine Antwort.

Themenstarteram 7. August 2019 um 15:07

Eine Tageszulassung hat in unserem Fall nicht gelohnt, da diese annähernd bei den Neuwagenkondition lagen. Einzig, wenn ich über Intercar-24 einen VW bestellt hätte, wären solche Rechenbeispiele mit z. B. einem Golf Variant mit 22,75% und 6-monatiger Haltedauer bei sofortiger Nutzung gegangen. Wir haben uns wegen der größeren Ladefläche jedoch für den Skoda entschieden.

Ist nicht das Autohaus meines AG, sondern der AG (die Zentrale) hat mit dieser Seite irgendeinen Vertrag:

https://www.corporate-benefits.de/

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