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Kein Fahrzeugbrief mehr bei 125er?

F.B Mondial
Themenstarteram 28. Januar 2024 um 16:58

Hi Leute,

Meine Frau hat letzte Woche unsere 125er zugelassen.

Mondial SMX 125i mit 11kw.

Es war ein Neufahrzeug und wir haben auf der Zulassungsstelle keinen Fahrzeugbrief bekommen.

Zum Fahrzeug selbst haben wir ein DIN A4 Blatt bekommen, auf dem alle Daten stehen die jetzt auch im Fahrzeugschein zu finden sind.

Gibt es für diese Klasse keinen Brief mehr?

Wie weisst man dann die Anzahl der Vorbesitzer nach?

Gruß

Dodger

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12 Antworten

Hallo Dodger, ich habe im Dezember eine 125`ger neu zugelassen und auch keinen Brief mehr bekommen. Weiß allerdings nicht, ob das nur in der 1/8 Liter Klasse so ist. Das wird natürlich schwierig mit der Historie.

Schöne Woche für Dich

Bei LKR gibt’s Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) und Certificate of Conformity (COC)

Heutige 125 er Leichtkrafträder gelten als „Zulassungsfrei“ im Amtsdeutsch.

Auch wenn man zur Zul.stelle damit muss um sich ein Kennzeichen zuteilen zu lassen.

Das ist damit das fast gleiche Vorgehen wie es

Früher bei den ungedrosselten 50er KKR und später den 80er LKR war. die hatten auch keinen FZG Brief so dern nur eine ABE Betriebserlaubnis und da gab es auch keine Möglichkeit die Historie, also Zahl der Vorbesitzer festzustellen.

Nun gibts statt der BE eben das COC Papier.

Die Anzahl der Vorbesitzer wird jeder seriöse Verkäufer über Kaufverträge nachweisen können. In einem Dokument wäre es natürlich schöner.

Man bekommt auf verlangen auch den Brief ausgestellt.

Papstpower meint sicher eine ZB 2, Brief heißt es ja nicht mehr…. :)

Und das mit den Kaufverträgen dachte ich zuerst auch, aber funktioniert in der Praxis nicht, nur beim Kauf aus 1.Hand vielleicht noch.

Denn welcher Verkäufer gibt dem Käufer seinen KV vom Vorbesitzer mit, wenn das Ding schon 3.,4. oder 5. Hand ist?

Dann sieht ja jeder Interessent was der Verkäufer selbst dafür vor Jahren oder Monaten Mal bezahlt hat.

Oder sammelt irgendwer von euch Kaufverträge und gibt die dann brav weiter an den nächsten?

Ist mir nur einmal bisher passiert, eine alte Kawa aus mindestens 6. Hand.

Da hatte mein Verkäufer in den Unterlagen den KV drin liegen gehabt, von dem Händler bei dem er sie 1 Jahr zuvor gekauft hatte.

Das war aber auch alles, die anderen mindestens 5 davor liegen sicher heute noch in irgendwelchen privaten Ordnern zu Hause in Deuschland verteilt.

er muss es ja nicht mitgeben, sollte er auch nicht, aber zeigen, ggf als kopie, wo etwas geschwärzt werden kann, wie der preis. ich denke, lügen sollte man nicht. bei 6 vorbesitzern ist es dann eh wieder egal. wie der verkäufer mit der beantwortung der frage umgeht, wäre für mich auch ein hinweis auf seine seriösität.

ich habe auch gelesen, dass man für ein LKR einen "Brief" bekommen kann, aber wo und wie teuer wäre interessant.

Hängt nach meiner Erfahrung von der sachbearbeitenden Person in der Zulassungsstelle ab. Die erste 125er bekam auch keine ZB2. Da wurde auch nur auf dem CoC die "Briefnummer" erfasst und gut war es. Bei der zweiten 125er gab es dann trotz vorliegender CoC die ZB2. Beide Zulassungen fanden im gleichen Landkreis statt!

am 11. Februar 2024 um 16:13

Wenn eine ZB II erstellt werden soll dann muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Das sieht die FZV so vor und meine Zulassungsstelle handhabt das auch so. Alternativ kann man sich die FIN auch von einer technischen Prüfstelle bestätigen lassen. Man braucht zunächst ein Kurzzeitkennzeichen oder einen Anhänger denn irgendwie muss das Fahrzeug bewegt werden. Einfach so aus der Ferne "anmelden" kann man das LKR also nicht.

Hat vielleicht jemand eine Idee warum LKR die grosse Ausnahme im Zulassungsrecht (von Anhängern abgesehen) darstellen - also zwar kennzeichenpflichtig aber nicht zulassungspflichtig sind? Warum diese Zwischenlösung zwischen KKR und KR? Irgendjemand hat sich doch sicher was dabei gedacht - oder?

Kann Deine Einschätzung nicht 1:1 teilen oder bestätigen.

Eine Vorführung war bisher , bei den mir bekannten Fällen, nicht notwendig.

Wenn man explizit einen ZB 2 statt der Betriebserlaubnis wollte, genügte dazu der im persönlichen Kontakt geäusserte Wunsch danach.

Eine große Ausnahme sind die LKR im Zulassungswesen auch nicht.

Sie traten halt in die Fußstapfen der ungedrosselten 50 ccm KKR und die waren schon in den1960er und 70er Jahren „Zulassungsfrei“ weil steuerfrei.

am 11. Februar 2024 um 19:52

Ich habe ein Kleinkraftrad zugelassen und da war das so.

O-Ton. "Immer wenn ein Brief erstellt wird muss das Fahrzeug vorgeführt werden."

Die Ausgangssituation beim Leichtkraftrad ist dieselbe, denn es gibt nur das CoC/die ABE und noch keinen Brief.

§14 (8) FZV:

"Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Absatz 1 und vor der Zulassung von

der Zulassungsbehörde zu identifizieren."

Ich lasse mich gerne positiv überraschen sollte ich mal ein LKR zulassen wollen. Den A-Schein habe ich inzwischen.

Zitat:

@Andy3 schrieb am 11. Februar 2024 um 17:13:48 Uhr:

Wenn eine ZB II erstellt werden soll dann muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Das sieht die FZV so vor und meine Zulassungsstelle handhabt das auch so. Alternativ kann man sich die FIN auch von einer technischen Prüfstelle bestätigen lassen. Man braucht zunächst ein Kurzzeitkennzeichen oder einen Anhänger denn irgendwie muss das Fahrzeug bewegt werden. Einfach so aus der Ferne "anmelden" kann man das LKR also nicht.

Hat vielleicht jemand eine Idee warum LKR die grosse Ausnahme im Zulassungsrecht (von Anhängern abgesehen) darstellen - also zwar kennzeichenpflichtig aber nicht zulassungspflichtig sind? Warum diese Zwischenlösung zwischen KKR und KR? Irgendjemand hat sich doch sicher was dabei gedacht - oder?

Bei einer Vollabnahme muss man das Fahrzeug nicht bei der Zulassungsstelle vorstellen.

Der TÜV/ DEKRA Mann stellt die Papiere aus, nachdem er das Fahrzeug abgenommen hat, mit der Vollabnahme zur Zulassungsstelle und Nummernschild bekommen.

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