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Mietwagenunternehmen, zwingend Konzession für Pverkehr?

Themenstarteram 18. Mai 2016 um 7:57

Hallo,

einige werden lachen, aber mein Traum ist es schon ewig, einen eigenen Transportdienst für Behinderte zu führen.

Im Gegensatz zu Anderen, habe ich bereits in einem "richtigen Krankentransport" gearbeitet, mich intensiv mit dem Thema befasst und die schwere meines Vorhabens bemerkt, vorallem was die Konzession angeht.

Meine Frage ist, ob Ihr es für möglich haltet, für einen bereits bestehenden Behindertentransport, deren Geschäft als Geschäftsführer an einem anderen Standort, sprich einer anderen Stadt auszuführen?

Ich möchte Jemanden bzw. ein bereits bestehendendes Unternehmen finden, die meine Motivation erkennen und ich würde für deren als Geschäftsführer arbeiten und einen neuen Standort aufbauen.

Ist das rechtlich überhaupt möglich?

Also wenn die Firma BTWxy aus Hamburg eine Zweigstelle in Dortmund aufmachen will, müssen sie dann das ganze Konzessionsverfahren erneut

wiederholen?

Weil das Problem ist ja, dass der Mietwagen wieder zur "Basis" nach getarner Arbeit zurück kehren muss. Ich stelle mir vor, dass ich die Zweigstelle als Angestellter Geschäftsleiter leiten kann.

Die Struktur stell ich mir so vor:

- Ein bereits bestehendes Unternehmen finden, was Alle Konzessionen besitzt

- Für Sie eine Zweigstelle in einer anderen Stadt eröffnen

- Ich kümmer mich als Angsteller Leiter um Alle Dinge

Dazu gehört natürlich ein rundes Konzept, die Möglichkeiten bringe ich mit.

Würde mich über Eure Antworten freuen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

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13 Antworten

Wenn du eine Filiale in einer anderen Stadt aufmachen willst mit eigenem Standort, musst du natürlich auch Konzessionen in dieser Stadt beantragen und wenn die über 50.000 Einwohner hat brauchen die Fahrer auch dort die Ortskundeprüfung usw..., denn Betriebssitz ist in dem Fall die Filiale am Standort.

Themenstarteram 18. Mai 2016 um 9:53

Also müsste man für die zweite Betriebstätte eine erneute Konzession, sogar mit IHK Prüfung (obwohl der Unternehmer bereits seine Eignung zeigte) beantragen?

Ich fürchte fast ja.

Mh, dass macht meine Träume selten schwierig. Denn es lässt sich bestimmt kein Unternehmer finden, der nochmal freiwillig soviel Geld und vorallem Zeit in ein neuen lukrativen Standort investieren würde.

Aber vielen Dank.

Mfg

Nein die IHK Prüfung muss er nicht nochmal machen, die gilt bundesweit. Nur Fahrer vor Ort müssen evtl eine Ortskundeprüfung ablegen, auch der Unternehmer falls er selbst fahren will.

Die Konzessionen für den Standort müssen ebenfalls am Standort beantragt werden

Was sind das denn für Aussagen und Fragen?

DU möchtest im Krankentransport arbeiten und DU möchtest als Geschäftsführer arbeiten!?

Wenn du als Geschäftsführer arbeitest, dann hat dies in keinster Weise etwas mit dem Krankentransport zu tun, so wie du dies hervorhebst! Im Krankentransport arbeiten, im wahrsten Sinne des Wortes, die Fahrer!

Als Geschäftsführer möchtest du arbeiten? Hast du denn die Qualifikation? Um Geschäftsführer werden zu können muss man genauso qualifiziert sein wie als Unternehmer. Dies bedeutet, du musst bei der IHK die Prüfung ablegen. Einer der Unterschiede zwischen Unternehmer und Geschäftsführer, wenn du den Arbeitsvertrag richtig aushandelst, trägst du ein gerigeres Risiko.

Eigentlich sehe ich in deinem Beitrag eher eine Art "Bewerbungsschreiben", Ahnung scheinst du nämlich nicht viel zu haben bzw. ich würde dich mit deinen Gedankengängen nicht einstellen.

Aber, ich wünsche dir trotz allem alles Gute für die Zukunft.

Gruß

MiReu

Themenstarteram 18. Mai 2016 um 11:02

MiReu, danke für deine Antwort, aber ich denke Du hast das Ganze ein wenig falsch verstanden, vielleicht habe ich mich zu undeutlich ausgedrückt.

Ich habe in einem Krankentransport und Rettungsdienst gearbeitet, ebenso auf einer Rettungswache gelernt. Ich dürfte somit in einem "Richtigen" Krankentransport zum Beispiel Intensivfahrten ausführen. Das Ganze fällt aber nicht unter den Fall "Mietwagen", sondern ins Rettungsgesetz. Das sind zwei Unterschiedliche Geschichten, wie du auch sicher weißt.

Meine Frage bezog sich auf einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen.

Die IHK-Prüfung stellt nicht das Problem da, sondern ich war vor etlichen Jahren selbstständig und habe mein Gewerbe damals wieder abgemeldet. Bei einer Prüfung durch das Finanzamt, sind jetzt aktuell leider in Summe 230 Euro Steuerschuld von damals aufgefallen, daher wurde mir und wird mir in Zukunft die Konzession nicht erteilt, obwohl Alle übrigen Parameter stimmen. Das scheint in deinem Fall vielleicht kein Problem gewesen zu sein, für mich jedoch schon, daher schau ich nach legalen Alternativen. Daran finde ich auch nichts verwerfliches.

Das Konzept ist fertig, in den letzten Zügen ist nunmal das Problem mit der Konzession aufgefallen, weshalb ich vielleicht als leitende Person und Ideengeber gerne auftreten würde, dass Konzept jedoch soll ein Geeigneter umsetzen, der die Möglichkeiten hat.

Ich wünsche Ihnen ebenso einen guten Weg.

Mfg

Naja, also wegen 230 Euro Steuerschulden wurde bei uns noch niemandem die Konzession verwehrt, sowas kann ja mal passieren. Bei 2300, oder gar 20.000 Euro wäre das was Anderes.

Es kann übrigens tatsächlich sein, dass du die IHK Prüfung auch als Geschäftsführer haben musst, außer deine frühere Tätigkeit wird als gleichwertig anerkannt

Themenstarteram 18. Mai 2016 um 12:42

Danke für die Antwort.

Ich habe mich bereits rechtlich informiert, dass ist leider völlig rechtens so. Auch, wenn die Stadt im Nebensatz auf ein gesättigten Markt hindeutet.

Im der Nachbarstadt, ist es kein Problem, aber dass löhne sich nicht, wegen dem wieder zum Ausgangspunkt zurück kehren.

Ich bin auch nicht ultra scharf darauf, eine eigene Firma zu haben, sondern vielleicht eben ganz normal dort zu arbeiten. Mein Konzept unterscheidet sich halt von den anderen.

Muss dazu sagen, es ist aber trotzdem ein Unding, da ich in der Nachbarstadt natürlich keine Steuerschulden habe und da einfach einen eröffnen könnte.

Behördenwahnsinn :-D

Das liegt meiner Erfahrung nach oft an nur einem Querkopf, Sachbearbeiter in der Behörde.

Im Gegensatz zu Taxen unterliegen Mietwagen auch nirgends einer Begrenzung. Taxikonzessionen werden oft nur begrenzt ausgegeben, Mietwagen jedoch kann man normalerweise haben so viel man will.

Bei einer "Filiale", also einem eigenen Betriebssitz, kann für diesen Standort ein Betriebsleiter seitens der Behörde angeordnet werden. An den Betriebsleiter werden die gleichen Anforderungen in Sachen Qualifikation gestellt wie an einen Unternehmer.

Gruss Deden

Soweit mir bekannt erst ab einer gewissen Betriebsgröße, bin nicht sicher glaube aber es waren ca 20 Mitarbeiter. Darunter kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Betriebsleiter „angeordnet” wird.

das kommt auch auf die Entfernung zwischen den Betriebssitzen an.

Gruss Deden

Die Entfernung ist völlig egal, sobald eine andere Gemeinde, Stadtverwaltung zuständig ist.

Wer z.B. Nürnberg und Fürth kennt, weiß das ist für Fremde kaum nachvollziehbar wo Nürnberg aufhört und Fürth beginnt, es fließt nahtlos ineinander über und doch sind es 2 verschiedene Städte die ihre jeweils eigenen Konzessionen vergeben, ihre eigenen Verwaltungen, Kennzeichen usw haben.

Ich glaube im Ruhrpott ist es noch heftiger, da gehen gleich mehrere Städte quasi nahtlos ineinander über.

Zitat:

@mayofire schrieb am 18. Mai 2016 um 14:42:49 Uhr:

Danke für die Antwort.

Ich habe mich bereits rechtlich informiert, dass ist leider völlig rechtens so. Auch, wenn die Stadt im Nebensatz auf ein gesättigten Markt hindeutet.

Im der Nachbarstadt, ist es kein Problem, aber dass löhne sich nicht, wegen dem wieder zum Ausgangspunkt zurück kehren.

Ich bin auch nicht ultra scharf darauf, eine eigene Firma zu haben, sondern vielleicht eben ganz normal dort zu arbeiten. Mein Konzept unterscheidet sich halt von den anderen.

Muss dazu sagen, es ist aber trotzdem ein Unding, da ich in der Nachbarstadt natürlich keine Steuerschulden habe und da einfach einen eröffnen könnte.

Behördenwahnsinn :-D

Ich lese eher heraus, daß es Dir persönlich lieber ist, wenn Du für jemanden Geschäftsführer bist anstatt selber als Unternehmer aufzutreten.

Allerdings hast Du doch in diesem Fall kein Problem: Du musst die Unternehmervorraussetzungen zwar erfüllen, aber die Genehmigung wird doch auf Deinen "Chef" ausgestellt, also sind DEINE Steuerschulden für diese Konstellation doch völlig uninteressant.

MFG Sven

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