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Mietwagen Konzession

Themenstarteram 3. Februar 2012 um 12:54

Hall Leute,

so ich habe viel gesucht und keine deutliche Eintragungen gefunden. Also noch einmal.....

Um einen Mietwagen Betrieb zu Gründen muss ich als erstes:

Wie schon erwähnt muss ich ein Personenbeförderungsschein und eine Ortskundeprüfung für die Stadt wo ich lebe machen. So, ich weiss dass ich jetzt Konzession brauche und wo muss ich es Beantagen ? Wie teuer wird mich das Kosten ? Wenn ich die Konzession bekommen habe kann ich direkt mit meinem Wagen loslegen ? Gibt es nebenbei noch andere Kosten die auf mich zu kommen?

 

Ich möcht einfach wissen wie Teuer mich das Kosten wird.

Ich habe eien A6 Quattro 3.0Liter

Führerschein: seit 13 Jahren

Führungszeugnis : sauber

Keine Krankheiten oder Sehschwäche

Bitte um hilfreiche Antworten

 

Beste Antwort im Thema

Genehmigunsbehörte ist für Dich normalerweise die Verkehrsbehörde des zuständigen Landratsamtes. Dort mal hingehen, die sagen Dir dann, was sie noch alles von Dir wollen.

-Führungszeugnis

-Sachkundenachweis IHK

-Nachweis der Finanziellen Leistungsfähigkeit

 

Für Dein Auto brauchst Du einen Wegstreckenzähler & eine Taxialarmanlage (Vorschriften nach BO Kraft), das ganze muss dann nochmal durch den TÜV oder Dekra abgenommen werden. Wegsteckenzähler Kienzle gebraucht ca. 350 EUR, Einbau musst Du je nach Fahrzeug erfragen, bei meinem W211 warens um die 150 EUR mit Tarif einstellen. Teurer ist normalerweise die Taxialarmanlage, da die über Can-Bus läuft, hat bei mir mit Einbau rund 1.000 EUR gekostet.

MFG

Sven

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Genehmigunsbehörte ist für Dich normalerweise die Verkehrsbehörde des zuständigen Landratsamtes. Dort mal hingehen, die sagen Dir dann, was sie noch alles von Dir wollen.

-Führungszeugnis

-Sachkundenachweis IHK

-Nachweis der Finanziellen Leistungsfähigkeit

 

Für Dein Auto brauchst Du einen Wegstreckenzähler & eine Taxialarmanlage (Vorschriften nach BO Kraft), das ganze muss dann nochmal durch den TÜV oder Dekra abgenommen werden. Wegsteckenzähler Kienzle gebraucht ca. 350 EUR, Einbau musst Du je nach Fahrzeug erfragen, bei meinem W211 warens um die 150 EUR mit Tarif einstellen. Teurer ist normalerweise die Taxialarmanlage, da die über Can-Bus läuft, hat bei mir mit Einbau rund 1.000 EUR gekostet.

MFG

Sven

Ach ja, für das Ausstellen der Genehmigungsurkunde verlangt das Landratsamt (verschieden von Region zu Region) bei uns rund 60,00 EUR, wenn Du Deinen Wegstreckenzähler einauen hast lassen musst Du damit zum Eichamt, kostet rund 55 EUR. Dein Auto wird dann, sofern alle Vorrausetzungen erfüllt sind, in Deine Genehmigungsurkunde eingetragen, die "kleine" Genehmigungsurkunde (Auszug) musst Du im Auto mitführen.

Teuer wird vor allem im Vergleich zum Privatwagen die Versicherung, lass Dir mal von Deinem Versicherungshenkel ein Angebot machen.

MFG Sven

Hallo,

zum Erwerb des Personenbeförderungsscheins bedarf es einer Untersuchung beim Amtsarzt (Gesundheitsamt o.ä.), die Strassenverkehrsbehörde holt Auskunft in Flensburg (Bundeszentralregister) ein und macht die Ortskundeprüfung.

Für die Mietwagenkonzession braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, die Gewerbeanmeldung und, soviel ich weiss, einen Eigenkapital-Nachweis.

Bez. des Fahrzeugs ist eine Ausrüstung mit einem geeichten Wegstreckenzähler sowie eine spez. TÜV-Abnahme erforderlich. Da gibts dann nur noch die einjährige Plakette. Bei der Fahrzeugversicherung sind auch Änderungen erforderlich, die ist nämlich beim gewerblichen Personenverkehr um einiges teurer als privat.

Kann sein, dass ich etwas vergessen habe oder sich etwas geändert hat, ist halt schon länger her, dass ich damit befasst war. Da können bestimmt " Aktive" genaueres zu sagen.

Ups, da war einer schneller:D:D:D

Ich würde eher sagen, annähernd gleich schnell ;).

sollte ihm vielleich noch jemand sagen, dass er ohne einen Versicherungsnachweis für Mietwagen die Konzession auch nicht bekommt... ohne relevante Vorversicherung ist er als Einsteiger mit runden 3-5 Tausend € Prämie p.A. dabei! (für die Haftpflicht natürlich...)

ob er immer noch Lust hat?

Stimmt, war bei mir Anfang der Siebziger auch so. Privat hätte ich im Vierteljahr 150 DM bezahlt, als Mietwagen waren es 12ooDM :eek:

am 3. Februar 2012 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von mondeotaxi

sollte ihm vielleich noch jemand sagen, dass er ohne einen Versicherungsnachweis für Mietwagen die Konzession auch nicht bekommt... ohne relevante Vorversicherung ist er als Einsteiger mit runden 3-5 Tausend € Prämie p.A. dabei! (für die Haftpflicht natürlich...)

ob er immer noch Lust hat?

Hast Du ja jetzt gemacht... ;)

am 4. Februar 2012 um 12:07

man braucht aber keine ortskenntnisprüfung wenn man nur mietwagen fahren mag, es gibt da unterschiede zwischen taxischein und mietwagenschein

Das halte ich aber für ein Gerücht. Zumindest hier in den grossen Städten ist der PBS für beides Pflicht.

Die Unterscheidung zwischen Taxi und Mietwagen gibt es allerdings. Hatte seinerzeit auch den PBS für Mietwagen gemacht - mit Ortskundeprüfung- , musste den dann beim Wechsel aufs Taxi umschreiben lassen.

Meiner Meinung nach braucht man so oder so nen Personenbeförderungsschein-egal ob Taxi oder Mietwagen.

Die Ortskunde richtet sich nach Größe der Stadt. Über 50.000 braucht man die-zumindest beim Taxi.

am 4. Februar 2012 um 16:50

1.Personenbeförderungsschein ist nicht nötig,wenn man nicht selber fährt.

2. Man benötigt Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt,AOK,

Berufsgenossenschaft,evtl. Stadtkasse

3. Ein Fahrzeug (rechts 2 Türen,mind 5 Sitzer)mit Wegstreckenzähler (geeicht)

und Alarmanlage.Das ganze TÜV-abgenommen (BoKraft).

4. Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit.Möglichst vom Steuer-

berater (brauchst Du sowieso-sonst Buchprüfung pronto) und viel

Bargeld für die harte Anfangszeit.

Viel Erfolg

 

PS Entweder "Wie teuer?" oder "Was kostet das?" Nicht mischen!

 

am 4. Februar 2012 um 19:00

Zitat:

Original geschrieben von druttil

man braucht aber keine ortskenntnisprüfung wenn man nur mietwagen fahren mag, es gibt da unterschiede zwischen taxischein und mietwagenschein

In Orten in denen der Betriebssitz angemeldet ist benötigt man für Mietwagen keine Ortskenntnisprüfung solange die Einwohnerzahl 50.000 nicht überschreitet. Über 50.000 Einwohnern benötigt man sie.

§ 48 FEV Absatz 4 Punkt 7

am 4. Februar 2012 um 19:02

Zitat:

Original geschrieben von rubinio

Meiner Meinung nach braucht man so oder so nen Personenbeförderungsschein-egal ob Taxi oder Mietwagen.

Die Ortskunde richtet sich nach Größe der Stadt. Über 50.000 braucht man die-zumindest beim Taxi.

Für Taxi benötigt man sie immer egal wie klein oder groß der Ort des Betriebssitzes ist

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