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Motorrad ktm angels eye einbauen in anderes Bike

Themenstarteram 12. April 2024 um 17:46

Hallo,

Ich wollte mal fragen wenn ich mir vorne als Scheinwerfer beim Motorrad ein Angel Eye einbaue, das eine E-nummer hat aber nur für Ktm modelle passt und ich mir für mein bike eine ktm Lichtmaske hole und dann so das Angel eye einbaue wäre das legal?

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7 Antworten

Überleg mal selber... Moment ich mach's eben für dich: Keine KTM, keine Zulassung

E-Nummer auch Typengenehmigung genannt, gilt eben nur für einen bestimmten Typ bzw auch mehrere wenn für diese geprüft und genehmigt.

Da kannst du nicht lustig hin und her tauschen, noch nicht einmal innerhalb eines Herstellers :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Klingt zwar logisch, aber stimmt es auch? Scheinwerfer sind bauartgenehmigungspflichtig und eine ABG muss ja im Grundsatz nicht fahrzeugspezifisch sein. Steht denn in der AGB eine Einschränkung des Verwendungszwecks?

Dass es nur für KTM-Modelle "passt", muss ja keine Einschränkung der AGB sein (deswegen auch das A in AGB), sondern kann auch am fahrzeugspezifischen Einbausatz liegen (also der erwähnten Maske).

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 12. April 2024 um 20:30:51 Uhr:

Überleg mal selber... Moment ich mach's eben für dich: Keine KTM, keine Zulassung

Naja, das ist eben Unsinn.

Zitat:

@Rockville schrieb am 12. April 2024 um 20:53:31 Uhr:

Klingt zwar logisch, aber stimmt es auch? Scheinwerfer sind bauartgenehmigungspflichtig und eine ABG muss ja im Grundsatz nicht fahrzeugspezifisch sein. Steht denn in der AGB eine Einschränkung des Verwendungszwecks?

Dass es nur für KTM-Modelle "passt", muss ja keine Einschränkung der AGB sein (deswegen auch das A in AGB), sondern kann auch am fahrzeugspezifischen Einbausatz liegen (also der erwähnten Maske).

So ist es.

Die Lichttechnischen Einrichtungen haben eine Typgenehmigung.

Bei so einem Umbau müssen natürlich dann alle Vorschriften eingehalten werden, bspw.:

- Anbaulage (Höhe, Symmetrie, Abstände)

- geometrische Sichtbarkeit (Winkel)

- Anzahl

- Funktion

- korrekte Typgenehmigung der Lichttechnischen Einrichtungen? (Krad, PKW usw. können sich unterscheiden)

Es gibt nur keine! mit E-Nummer, das sind alles billige Schrott Nachbauten, preislich irgendwo zwischen 180 und 300€. Und selbst wenn, E-Nummer ist Produktbindend. Also aller höchstens KTM ggf Husqvarna und änliche mit der selben! Leuchteinheit.

Nix BMW mit KTM-Maske oder so.

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 12. April 2024 um 21:39:38 Uhr:

Es gibt nur keine! mit E-Nummer, das sind alles billige Schrott Nachbauten,

Der TE schreibt aber von einer Leuchte mit Prüfzeichen. Willst du jetzt per Ferndiagnose sagen, dass es sich um eine Fälschung handelt?

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 12. April 2024 um 21:39:38 Uhr:

Und selbst wenn, E-Nummer ist Produktbindend.

Warum? Wenn ich von Bosch oder Hella z.B. 2 Fernscheinwerfer mit Prüfzeichen kaufe, also mit einer Bauartgenehmigung, dann sind die doch universell verwendbar. Das schließt ja nicht aus, dass es fahrzeugspezifische Einbausätze gibt, z.B. eine Halterung.

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 12. April 2024 um 21:39:38 Uhr:

Es gibt nur keine! mit E-Nummer, das sind alles billige Schrott Nachbauten, preislich irgendwo zwischen 180 und 300€. Und selbst wenn, E-Nummer ist Produktbindend. Also aller höchstens KTM ggf Husqvarna und änliche mit der selben! Leuchteinheit.

Nix BMW mit KTM-Maske oder so.

Ehrlich, ich verstehe nichts von dem was du schreibst?

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