ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Müssen Lkw über eine Schlafmöglichkeit für den Fahrer/die Fahrerin verfügen, wenn sie ...

Müssen Lkw über eine Schlafmöglichkeit für den Fahrer/die Fahrerin verfügen, wenn sie ...

Themenstarteram 24. März 2024 um 22:50

... auch am WE unterwegs sind und vom Empfänger der Ware nicht abgefertigt werden?

Die Frage stellte sich mir heute am Sonntag ca. 14:00 Uhr, als ich vor einem Supermarkt den Firmen-Lkw der dazugehörigen Supermarktkette stehen sah und erkannte, daß das Fahrerhaus über keine Schlafmöglichkeit für den Fahrer verfügt, der auf seinem Sitz saß. Dieser Supermarkt hat sonntags zu, und ringsum hat es auch keine Übernachtungsmöglichkeiten.

Was ich nicht weiß, ist, ob der Fahrer außerhalb der Öffnungszeiten des Supermarktes Zugang zu diesem hat, dann wären immerhin Sanitäranlagen erreichbar.

Es ist übrigens das erste Mal, daß am Sonntag ein Firmen-Lkw dieser Supermarktkette vor dem Supermarkt steht; im Regelfall wird da am Sonntag auch keine Ware ab- oder aufgeladen. (Mo-Sa ist im Regelfall ab 05:00 Uhr jemand da)

Der Sicherheit ist es letztlich nicht wirklich dienlich, desewegen ist es auch hier im Thema "Verkehr & Sicherheit", wenn, in diesem Falle, der Fahrer seine Ruhephase im Sitzen verbringen muß, weil er sich in seiner Kabine nicht hinlegen kann.

Es hat ja hier genug Lkw.-Fahrer/-innen, die dazu sicher eine Aussage treffen können?

Ähnliche Themen
58 Antworten

Die Tatsache, dass das Führerhaus über keine Schlafmöglichkeit verfügte, also direkt hinter dem Fahrersitz wieder aufhörte zeigt ja schon, dass es ein Nahverkehrsfahrzeug ist und nicht im Fernverkehr fährt.

Bei Supermärkten, die Sonntags beliefert werden, verfügt der Fahrer in der Regel über einen Schlüssel, so dass er selbstständig abladen kann, vor allem wenn es wie in deinem Fall ein firmeneigener LKW ist. Wenn der Fahrer im LKW saß, war er wahrscheinlich schon fertig, und hat Papierkram erledigt.

Ich habe früher Hornbach Märkte mit Blumen beliefert, da haben die ostdeutschen Märkte einen kleinen Wandtresor, der mit Zahlenkombination geöffnet werden kann. Wenn man dann nachts um eins kommt, kann man mit dem Schlüssel die Schranke zum Parkplatz öffnen und die Wägen mit den Blumen in einem Container abstellen.

Kein Lkw-Fahrer fährt sonntags einen Markt an, wenn das Abladen nicht organisiert ist. Sinnloses herumfahren und Lenkzeit verschwenden gibt es nicht, dafür sind die Lenk- und Ruhezeiten viel zu streng. Das ist alles genau getimet.

Grundsätzlich müssen LKW nicht über eine Schlafmöglichkeit verfügen. Im Gegenteil ist das Übernachten im eigenen Truck sogar verboten. Das wird allerdings kaum überwacht. https://www.bussgeldkatalog.org/kabinenschlafverbot/

Das Kabinenschlafverbot bezieht sich doch nur auf die wöchentliche Ruhezeit, d.h. sie müssen quasi am Wochenende eigentlich woanders schlafen. Die tägliche Ruhezeit, also die Übernachtung in der Kabine ist erlaubt. Hab das gerade gelesen, weil es mich gewundert hätte, dass quasi das System komplett gegen die Regelung verstoßen würde.

Moin,

so wie Bulwey es beschrieben hat wird es sein. Gerade vor Feiertagen werden die Verbraucher-/Supermärkte quasi rund um die Uhr beliefert.

Der geneigte Endverbraucher denkt ja vor solchen Tagen immer, danach geht die Welt unter und kauft massenhaft ein ;)

 

Gruß

Andre

Zitat:

@JimmyMcNulty schrieb am 25. März 2024 um 06:6:13 Uhr:

müssen quasi am Wochenende eigentlich woanders schlafen.

Dafür gibt es ja so tolle Container, wo die Fahrer ihre Wochenruhezeit verbringen können. Mit WLAN!Eins!Elf!!

Ich glaube eine Gefängniszelle ist größer.

Roatel-04.jpg

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. März 2024 um 05:49:52 Uhr:

Grundsätzlich müssen LKW nicht über eine Schlafmöglichkeit verfügen. Im Gegenteil ist das Übernachten im eigenen Truck sogar verboten. Das wird allerdings kaum überwacht. https://www.bussgeldkatalog.org/kabinenschlafverbot/

Das bezieht sich natürlich nur auf die wöchentliche Ruhezeit am Wochenende. Die tägliche Ruhezeit darf natürlich im LKW auch geschlafen werden.

Themenstarteram 25. März 2024 um 7:24

Danke für die bisherigen Antworten; ich werd' das die nächsten Wochen dennoch mal beobachten, ob sich das wiederholt. Wie benannt, es ist hier absolut unüblich, auch bei den anderen Supermärkten der anderen Supermarktketten, daß Ware am Sonntag angeliefert wird. Das Zentrallager dieser Supermarktkette ist übrigens im Nachbarlandkreis.

.... und ich halte es für ausgeschlossen das ein LKW, noch dazu der eigenen Marke, eine Supermarkt anfährt, das Entladefenster verpasst und dort bis Montag verweilen muß.

Der fährt mit dem LKW zurück zum Zentral- bzw. Regionallager, stellt den ab und "geht" nach Hause.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 25. März 2024 um 09:16:42 Uhr:

.... und ich halte es für ausgeschlossen das ein LKW, noch dazu der eigenen Marke, eine Supermarkt anfährt, das Entladefenster verpasst und dort bis Montag verweilen muß.

Der fährt mit dem LKW zurück zum Zentral- bzw. Regionallager, stellt den ab und "geht" nach Hause.

Da sehr viele Supermärkte auch Abends/Nachts beliefert werden, ist es völlig egal ob dort Personal vom Supermarkt anwesend ist oder nicht. Der Fahrer hat sowieso Zugang zum Markt, lädt dort ab und fährt wieder.

Was anderes ist es, wenn der Markt, unser Edeka bekommt die Blumen z.B. direkt aus Holland mit einer Spedition geliefert, dort kann es natürlich sein das der LKW nur zu Öffnungszeiten abgefertigt wird, das ist dann aber vorher abgeklärt wann der LKW kommt.

Bei den heutigen Entfernungen der Zentrallager zu den Märkten, halte ich letzten Absatz auch für unrealistisch, Lidl bekommt z.B. das Obst und Gemüse aus Lübeck angeliefert, Edeka die Waren aus Valluhn oder Neumünster, die Märkte liegen im LK Stade, sollte der Fahrer da mal nicht in den Markt kommen, wird es einen Notfallplan geben.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. März 2024 um 05:49:52 Uhr:

Grundsätzlich müssen LKW nicht über eine Schlafmöglichkeit verfügen. Im Gegenteil ist das Übernachten im eigenen Truck sogar verboten. Das wird allerdings kaum überwacht. https://www.bussgeldkatalog.org/kabinenschlafverbot/

Naja so wie du es ausdrückst könnte man auch sagen, Autofahren ist verboten.

Es ist so das die Wochenruhezeit von 45 Stunden nicht im LKW verbracht werden darf, bzw. nur als eine verkürzte Ruhezeit von 24 Stunden gilt. Der Fall tritt aber im besten Fall nur alle 15 Tage ein.

Diese Regelung ist totaler Schwachsinn, das sage ich als LKW Fahrer, ich schlafe jedenfalls lieber im LKW als in irgendeinem Container. Im LKW habe ich alles was ich brauche, Toilette und Dusche Extern im Rasthaus. Ich frage mich auch warum der LKW für 15 Tage gut ist als Schlafmöglichkeit, am 16 und 17 soll man aber ins "Hotel".

Yep, ich weiß um die Ablademöglichkeiten. Und selbst die Blumenkutscher haben bei den größeren "Grünen Märkten" meist einen separaten Gitterbixbereich den sie öffnen und befüllen können.

Es geht darum, herauszustellen das ein Supermarkt i.d.R. nicht per Fernverkehr beliefert wird sondern von lkalen Fahrerer. So wie ich auch jeden Tag 50km zu meinem Standort fahre, fährt der Supermarktkutscher auch wieder zurück.

Wenn mich das so interessieren würde, würde ich einfach mal den Trucker ansprechen. Das führt eher zu belastbaren Erkenntnissen als hier in die Runde zu fragen.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 25. März 2024 um 09:40:58 Uhr:

Es geht darum, herauszustellen das ein Supermarkt i.d.R. nicht per Fernverkehr beliefert wird sondern von lkalen Fahrerer. So wie ich auch jeden Tag 50km zu meinem Standort fahre, fährt der Supermarktkutscher auch wieder zurück.

Richtig, die LKW kehren in der Regel zum Zentrallager zurück, aber erst wenn sie leer sind. Und "nur" 50Km sind das auch nicht mehr. Lübeck - Stade sind 115Km und wenn die bis Cuxhaven liefern dann sind es sogar 180Km.

Bei den Entfernungen nimmt niemand Ware für einen Markt wieder zurück zum Zentrallager und muss dann am nächsten Tag womöglich zwei LKW losschicken.

Und es werden auch Märkte in Sachsen direkt mit "Obst aus dem Alten Land" beliefert oder Märkte im Raum Karlsruhe mit Obst direkt vom Großmarkt in Barcelona, Baumärkte in Norddeutschland wo die Blumen aus Valencia kommen.

 

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 25. März 2024 um 09:53:40 Uhr:

Richtig, die LKW kehren in der Regel zum Zentrallager zurück, aber erst wenn sie leer sind.

und wnen sie doch mal einen Supermarkt zu beliefern haben der keine (autarke) Ablademöglichkeit hat werden sie dennoch zum Zentrallager zurückkehren.

Zitat:

Und "nur" 50Km sind das auch nicht mehr. Lübeck - Stade sind 115Km und wenn die bis Cuxhaven liefern dann sind es sogar 180Km.

Bei den Entfernungen nimmt niemand Ware für einen Markt wieder zurück zum Zentrallager und muss dann am nächsten Tag womöglich zwei LKW losschicken.

Du willst mir nicht sagen das man dann einen normalen "Supermarkt-LKW" dort für bis zu ~40 Stunden haussieren lässt, der Fahrer sich dann auf kosten des Unternehmens eine Hotel nimmt und abwesenheitspauschalen bekommt?

Zitat:

Und es werden auch Märkte in Sachsen direkt mit "Obst aus dem Alten Land" beliefert oder Märkte im Raum Karlsruhe mit Obst direkt vom Großmarkt in Barcelona, Baumärkte in Norddeutschland wo die Blumen aus Valencia kommen.

hier geht es um Supermarktbelieferung mit den Ketten eigenen LKW. Es geht nicht um Großmärkte, nicht um Zentrallager, nicht um Baumärkte.

Was sind denn eigene LKW der Ketten? Das sind auch alles Subunternehmer wie z.B Pfenning, die mit der Werbung fahren müssen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Müssen Lkw über eine Schlafmöglichkeit für den Fahrer/die Fahrerin verfügen, wenn sie ...