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Nach verkauf Abmeldung

Themenstarteram 2. Juli 2018 um 8:39

Hallo zusammen,

ich hofe ich bin hier richtig.

Folgendes Problem. Bevor ich mein Auto verkauft habe, habe ich die Behördennummer 115 (Zentrale stelle für alle Behördenfragen) angerufen um Details für die Abmeldung zu erfragen (Habe es über ein jahrzehnt nicht mehr gemacht und wollte sicher gehen).

Der Herr am Telefon meinte das Nummernschild reicht aus. Leider stimmt das nicht.

Ich kann das Auto ohne Fahrzeugschein nicht abmelden. Der Käufer möchte mir den Schein auch nicht zuschicken.

Kennt ihr hier noch eine Möglichkeit wie ich den Wagen abmelden kann ohne Schein?

Meine Behörde meinte das ist absolut ausgeschlossen :(

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18 Antworten

Ohne Schein + Kennzeichen ist keine Abmeldung möglich. Somit hast Du die Popo Karte gezogen, wenn der Käufer Dir den Schein nicht schicken will.

Der Käufer kann den Wagen ummelden, wahrlich bedarf es dazu seiner Kooperationsbereitschaft.

Warum hat der Käufer den Schein, bevor das Fahrzeug offiziel übergeben wurde? Alternativ fahrt ihr da zusammen hin, falls der Käufer bedenken hat.

Ohne Schilder kann der Käufer den Wagen doch auch nicht ab oder ummelden!?

Themenstarteram 2. Juli 2018 um 9:18

Das ist ja mein Problem, eine Kooperation wird aktuell verweigert :(

Er Wohnt auch zu weit weg (Frankreich) um einfach mal her zu fahren um ihn gemeinsam abzumelden.

@Turbotobi28

Zumindest in Deutschland kann ich ein Auto ohne Schilder anmelden, ohne Probleme.

Das muss dann Standortabhängig sein. Ich konnte das vor zwei Jahren nicht, weil die entwertet werden müssen.

Also nochmal im Klartext:

Du hast dein Auto verkauft, die Kaufabwicklung inkl. Übergabe fand bereits statt und nun möchte der Käufer das Fahrzeug nicht abmelden?

Wielange ist das ganze denn her?

Sofern keine Abmeldung erfolgt, beim StVA sofort Meldung machen und es offiziell gestalten. Ebenso solltest du deine Versicherung informieren.

Themenstarteram 2. Juli 2018 um 9:45

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 2. Juli 2018 um 11:20:57 Uhr:

Das muss dann Standortabhängig sein. Ich konnte das vor zwei Jahren nicht, weil die entwertet werden müssen.

Also nochmal im Klartext:

Du hast dein Auto verkauft, die Kaufabwicklung inkl. Übergabe fand bereits statt und nun möchte der Käufer das Fahrzeug nicht abmelden?

Wielange ist das ganze denn her?

Sofern keine Abmeldung erfolgt, beim StVA sofort Meldung machen und es offiziell gestalten. Ebenso solltest du deine Versicherung informieren.

Ja, Auto ist verkauft an einen Franzosen, das Auto steht nun in Frankreich.

Aber nochmal von vorne:

Ein Interessent für mein Auto, ein Frazose aus Frankreich, fragte mich ob ich ihm meine Nummernschilder mitgeben würde, damit er es einfacher hat zum Transport nach Frankreich.

Da ich dabei kein gutes Gefühl hatte habe ich meine Behörde angerufen und die sagte mir auf keinen Fall machen. Ich fragte dann nochmal was ich brauche zum abmelden und der Herr sagte mir die Schilder.

Ich habe mit der Abmeldung gewartet weil der Verkauf nicht sicher war und ein befreundeter Händler mir auch ein Angebot gemacht hat. Somit wolte ich Ihne angemeldet lassen falls der Verkauf (Franzose) nicht klappt, dann hätte ich den Wagen zu meinem Bekannten gefahren.

Der verkauf hat geklappt und ich habe dem Käufer alle Papiere mitgeben, jedoch nicht die Schilder und ein Vertrag wurde ordnunggemäß erstellt.

Da ich ja telefonisch die Info bekommen habe die Schilder reichen bin ich am nächsten Tag zum Amt zum Abmelden bzw. ummelde. Da hieß es dann aber ohne Schein geht nichts.

Der Käufer in Frankreich hat oder kann nocht nicht ummelden (Dauert in rankreich wohl mehere Monate) und will mir den Schein auch nicht zuschicken.

Darum die Frage hier ob es noch andere möglichkeiten gibt, auch behörden sind nicht unfehlbar :D

Ok, Fehler sind passiert, aber sei es drum

 

Der richtige Weg ist meines Erachtens nach jetzt:

Ordentliche Verkaufsanzeige an Vers. und Zulassubgsstelle.

Dann kommt es irgendwann zu einer Zwangsstiilllegung. Da du die Nr.Schilder hast, kann es ja immerhin kaum zu Schindluder mit dem Wagen kommen.

 

Wird halt alles Dauern und ggf. Kosten.

 

Wie ist das im EU-Ausland eigentlich: kann der Franzose den Wagen überhaupt anmelden? In DE würde ihm der Wagen so ja gar nichts nützen.

 

Dass der K den Schein nicht schicken will ist auch verständlich. Würde ich auch nicht wollen. Geht er verloren/wölltest du betrügen, hätte er wieder ein Problem.

Meines Wissens kann der wagen in Frankreich erst zugelassen werden wenn er in Deutschland abgemeldet ist.

 

Wobei es nicht unwahrscheinlich ist das es in Frankreich trotzdem klappt je nachdem wie gut die sich auf der Zulassung dort auskennen.

 

Ich würde an deiner stelle mal bei deiner zulassungstelle anfragen welche Möglichkeiten es gibt und auch dem Käufer schreiben das er das fahrzeug so evtl nicht angemeldet kriegt.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 02. Juli 2018 um 11:55:34 Uhr:

so evtl nicht

Ich würde eher mit aller "Macht" versuchen ihm klarzu.achrn, dass er es auf alle Fälle nicht angemeldet bekommt. Alles andere könnte den K dazu verleiten es immerhin mal zu versuchen.

Bedenke eines: du hast den Fehler gemacht (wenn auch auf Basis einer Falschaussage der Behörde), du musst also auch dafür gerade stehen. Im Zweifel musst du halt den "Kurzurlaub" des Frabzosen in DE übernehmen ;)

Themenstarteram 2. Juli 2018 um 9:58

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 2. Juli 2018 um 11:55:34 Uhr:

Meines Wissens kann der wagen in Frankreich erst zugelassen werden wenn er in Deutschland abgemeldet ist.

Wobei es nicht unwahrscheinlich ist das es in Frankreich trotzdem klappt je nachdem wie gut die sich auf der Zulassung dort auskennen.

Ich würde an deiner stelle mal bei deiner zulassungstelle anfragen welche Möglichkeiten es gibt und auch dem Käufer schreiben das er das fahrzeug so evtl nicht angemeldet kriegt.

Hab ich gemacht, laut meiner Behörde ist sonst nichts möglich auser mit dem Schein abzumelden :(

am 2. Juli 2018 um 17:44

. und er kann ohne Abmeldung wohl nicht anmelden...

Ich würde sagen klasische Pat-Sitiation. Und nun? was sagt den die Zulassungsstelle bezüglich der Papiere? Haben die eine Idee wie man daran kommet?

Du hast aber doch bestimmt einen schriftlichen kaufvertrag. den solltest Du auf alle Fälle der Versicherung und der zulassunsgstelle vorlegen. Damit kannst Du den verkauf wenigstens nachweisen.

Übrigens: Mal darüber nachgedacht das der neue Halter in die Paiere eingetragen werden muß udn der alte raus? da hätte man sich das fast denken können. übrigens In meiner Gemeinde hat man diese 115 Nr schon wieder abgeschafft weil sie sich nicht bewährt hat.

Themenstarteram 2. Juli 2018 um 18:38

Der Kaufvertrag hilft leider nichts bei der Behörde.

Die bestehen auf dem Schein, da gibt es keine Ausnahme oder andere Möglichkeit.

Ja hab ich und die Erfahrung von vor 20 Jahren und vom vor 2 Monaten sagte mir das der Schein eh immer neu erstellt wird, darum bin ich davon ausgegangen das die Aussage der 115 Nummer plausibel ist.

Ich hoffe wirklich das sie sich bei uns auch nicht bewährt.

Als ich des Dame von der Zulassungsstelle erzählt habe welche Info ich bekomme habe hat sie nur die Augen verdreht. Bin wohl nicht der erste :-D

am 3. Juli 2018 um 8:49

Zitat:

@Zhenwu schrieb am 2. Juli 2018 um 20:38:27 Uhr:

Der Kaufvertrag hilft leider nichts bei der Behörde.

Die bestehen auf dem Schein, da gibt es keine Ausnahme oder andere Möglichkeit.

Ja hab ich und die Erfahrung von vor 20 Jahren und vom vor 2 Monaten sagte mir das der Schein eh immer neu erstellt wird, darum bin ich davon ausgegangen das die Aussage der 115 Nummer plausibel ist.

Ich hoffe wirklich das sie sich bei uns auch nicht bewährt.

Als ich des Dame von der Zulassungsstelle erzählt habe welche Info ich bekomme habe hat sie nur die Augen verdreht. Bin wohl nicht der erste :-D

Deswegen haben sie bei und diese Nr. wieder abgeschaltet. Im Internet findet man bei unserer Stadtverwaltung alle nötigen Infos und das von verbindlicher Stelle. Ob ich ein Auto um-, ab- oder Ummelde oder mich selber. oder, oder oder...

Aber die versicherung hast Du doch hoffentlich schon informiert? das geht auch mit dem Kaufvertrag.

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