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Neue Regeln Italien Radtransport
Achtung, es drohen Bußgelder
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14 Antworten
Da braucht der Staat wieder einmal Geld und ich finde vor allem die EU super, dass es länderübergreifend einheitliche Regelungen gibt - TOP!
Mein Ebike darf somit in Italien nicht mehr am Radträger transportiert werden, da es 2 cm breiter ist als mein X3.
Zitat:
@lecomte schrieb am 14. März 2024 um 10:18:39 Uhr:
Mein Ebike darf somit in Italien nicht mehr am Radträger transportiert werden, da es 2 cm breiter ist als mein X3.
Darf schon, du musst jetzt nur irgendwie 2 der blöden Tafeln anbringen, eine ganz links und eine ganz rechts... Und zwar so, dass sie vom Fahrtwind nicht weggeblasen werden! Keine Ahnung, wie das gehen soll, ohne das Fahrrad zu ruinieren...
Das Bike darf nicht breiter sein wie das Auto!
Egal ob 2, 5 oder 10 Tafeln, sobald das Rad länger ist als das Auto breit war es das.
Das steht unter dem Titel "Fahrräder schwer erkennbare Ladung":
Nach der neuen Interpretation des italienischen Gesetzgebers sind Fahrräder schwer erkennbar und dürfen daher am Heckträger nicht breiter sein als das Auto selbst.
Aber was ist denn, wenn ich aus der "schwer erkennbaren Ladung" eine "gut erkennbare Ladung" mache?
Zum Beispiel durch Warntafeln am Fahrrad am Vorder- und Hinterrad auf beiden Seiten.
Mal unabhängig davon, wie das in der Praxis realisiert werden kann.
Südtirol hat angeblich schon angekündigt das etwas lockerer zu sehen, die wären auch schön blöd sich die ganzen Rad und Mountainbike Fahrer zu vergraulen….bescheuerte Regelung….diese Idioten…
Das mit der Breite ist vor allem heftig weil nicht nur die Gesamtbreite ohne Spiegel dafür zu rate gezogen wird, sondern der Heckabschluss.
Durch das CW optimierte Tropfen Design muss praktisch jeder ohne Kleinwagen sich was überlegen.
Von dem beschissenen Verbrauch danach ganz zu schweigen, ein Gesetz ganz im Sinne der E-Auto Verhinderung.
Die Frage ist, wie es tatsächlich gehandhabt wird.
Südtirol scheint da ja bereits eingeknickt zu sein.
Ich fahre schon seit vielen Jahren nach IT und hatte noch nie Probleme, bezüglich nicht montierter Warntafel.
War ja auch bisher in Ordnung, wenn ein beleuchtetes, Kennzeichen da war.
Die Rechtslage hat sich nun mal geändert.
Und nur weil meistens ein Auge zu gedrückt wird, heißt das natürlich nicht, dass hier nicht ein Rechtsmittel als Daumenschrauben angewendet werden kann.
Bedeutet das ein "Revival" der guten alten Dachtraversen nebst Fahrradschienen?
Zitat:
@Rigero schrieb am 16. März 2024 um 11:40:46 Uhr:
...guten alten Dachtraversen...
Das wird mit einem 25 kg- E- Bike bestimmt lustig. :D
Ist doch bloß Italien. fährt man einfach woanders hin. In der StVZO gibt es übrigens eine ähnliche Regelung, dass schlecht erkennbare Ladung nicht seitlich überstehen darf, aber damit ist dann die Gesamtbreite des Fahrzeugs gemeint. Außerdem sind Fahrräder in Deutschland (ebenfalls durch StVZO) zu guter seitliche Erkennbarkeit verpflichtet (durch Reflektoren in den Laufrädern). Hierzulande also eher nichts zu befürchten.
"Bloß Italien"? Wer sagt dir, dass andere Länder diesen
Unfug nicht nachmachen?
das scheint schon wieder wieder ausser Kraft gesetzt:
https://www.bike-magazin.de/.../
Die Entrüstung und Beleidigungen können wieder weggepackt werden......
Welche Beleidigung, ist doch nur die Bestätigung dass sie i.d.R. nichts durchdenken können. Abgesehen von der Brücke in Genua natürlich; aber das war ja auch nur eine Reaktion auf vorauseilendes versagen ;)