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Parkplatz Unfall Teilschuld?

Mitsubishi
Themenstarteram 14. Dezember 2023 um 17:02

Hallo an Alle.

Gestern bin ich auf einen Parkplatz gefahren und wollte zum Basketballtraining. Es befanden sich 3 Parkplätze nebeneinander und ich nahm den, der relativ leer war.

Dieser Parkplatz hat auch am Eingang sowas wie einen Busch.

Ich nahm direkt den ersten Parkplatz links vom Eingang aus.

Da ich nicht korrekt stand und auch noch nicht ganz drin war, wollte ich den Parkvorgang korrigieren. Ich schaute ich mich kurz um und zog ca. Nen halben Meter zurück. Dabei schaute ich weiter rechts über meine Schulter nach hinten. Ich bemerkte ein Licht und schon war es zu spät.

Ein weiteres Auto kam eingebogen in den Parkplatz und wir kollidierten. Mein Auto hinten links an der Stoßstange und ihr Auto vorne links an der Stoßstange. Wir steigen beide aus und besprachen, dass es uns gut geht. Sie entschuldigte sie dann, dass sie mich nicht mit einem Hupen warnen konnte, da es dafür schon zu spät war. Ich erklärte, dass sie sich nicht entschuldigen brauche und ich erstmal froh bin, dass es keinen Personenschaden gab.

Dann erklärte sie, dass sie noch rechtzeitig hinter meinem Auto zum Stehen gekommen sei. Dies konnte ich so nicht bestätigen, da es für mich nach dem ersten Sehen des Lichts schon zu spät war. Sie kam rechts reingefahren und vorher war das Auto hinter dem Gebüsch für mich nicht sichtbar. Dazwischen liegt vielleicht eine Sekunde und ich hatte nicht wirklich Zeit da zu reagieren.

Sie gab an, dass sie mich sah und auch gesehen hat, dass ich den Rückwärtsgang eingelegt hatte, ist aber trotzdem rein und direkt hinter mich gefahren. Dafür entschuldigte sie sich auch.

Kurz darauf kam ihre Freundin. Diese hatte an einem Parkplatz nebenan geparkt. (Ca 10 Meter weiter und dazwischen standen Autos, sodass die Sicht nicht ganz gut gewesen sein kann)

Ihre Freundin gab an, dass sie gesehen habe, dass ich viel zu schnell gefahren wäre und ich nicht nach hinten geschaut habe. Ich erklärte ihr sofort, dass dies nicht möglich sei, da ich erstens nach hinten geschaut habe und zweitens nur korrigieren wollte. Wie schnell hätte ich bei unter einem Meter auch fahren können...

Sie entschuldigte sich für diese Aussage und bestätigte, dass sie dies in Wirklichkeit doch nicht sehen konnte. Ich denke, dass sie ihre Freundin schützen wollte.

Jedenfalls besprachen wir die Situation, während wir auf die Polizei warteten. Sie gaben an, dass ich als rückwärts Fahrender so oder so Schuld habe. Ich erklärte, dass ich davon auch Mal gelesen habe und auch davon ausgehe, dass die Schuld aus Verdacht erstmal mir zugeschrieben wird.

Die Polizei gab an, dass es da nicht viel zu klären gäbe, ich als rückwärts Fahrender wäre auf jeden Fall Schuld. Zudem müsste ich 35€ zahlen. Sie schrieben die Sachen auf und verschwanden wieder. In dem Bogen der Polizei stand, dass ich rückwärts in das andere Auto gefahren sei. Dass das andere Auto gefahren ist, ist dort überhaupt nicht aufgeführt.

Zudem wurde mir von der Versicherung erklärt, dass die Schuld wahrscheinlich nicht nur bei mir lag und auch im Internet konnte ich viel dazu lesen, dass nicht nur immer der rückwärts Fahrende die Schuld trägt. Es könne auf eine Teilschuld hinauslaufen.

 

Das ist mein erster Unfall und ich weiß nicht, was ich nun tun soll.

Hier sieht man, dass sie gerade reinfuhr
Bild 2
Bild 3
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Das rührt daher, dass die Versicherer zivilrechltich auf einem Parkplatz regelmäßig bei zwei sich bewegenden Fahrzeugen auf den § 1/II StVO zurückgreifen und JEDER sich so verhalten muss, dass kein anderer geschädigt oder verletzt wird. Anschließend noch die allgemeine Gefährdungshaftung für den Betrieb eines Kfz und schon bekommt auch der eine Teilschuld, der sonst im fließenden Verkehr und auf öffenltichem Verkehrsgrund (Straße) nix falsch macht und auch nicht schadensersatzrechtlich herangezogen wird.

Grundsätzlich hat der "Rückwärtsfahrende" eine besondere Sorgfaltspflicht und daher geht die Verwarnung vollkommend in Ordnung. Ob der andere fährt oder steht spielt keine Rolle. Das hat mit der Schadenregulierung überhaupt nix zu tun. Außer dass du bei einem stehenden Fahrzeug regulär immer zu 100 Prozent schadenerstatpflichtig bist. Die Polizei bewertet nur die verkehrsrechtlichen Verstöße. Wie die Versicherungen den Schaden abwickeln steht auf einem ganz anderem Papier. Das eine ist Verkehrsrecht, das andere für die Schadenabwicklung Zivilrecht. Bei einem Vorfahrtsverstoß wird auch nur derjenige angezeigt, der die Vorfahrt missachtet hat. Angenommen ein Radfahrer missachtet die Vorfahrt und wird verletzt, dann ist dieser verkehrsrechtlich schuld. Zivilrechtlich könnte jedoch unter gewissen Umständen auch noch der geschädigte Autofahrer zu Schmerzensgeld verdonnert werden, obwohl dieser gar nichts "verkehrt" gemacht hat, wenn ihm der Unfallgegner (Versicherung) z.B. unterstellt, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre.

Leg das ganze als Erfahrung ab und lass die Versicherungen das untereinander klären.

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