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Scheinwerfer mit Klarlack Versiegeln..?

Themenstarteram 10. Dezember 2023 um 1:04

Hallo Männer,

 

ich werde meine Scheinwerfer meines Opels schleifen polieren etc damit die wieder in Schuss kommen daher meine Frage.

 

Grundsätzlich benutzt man 2k in 1 Klarlack für die Scheinwerfer als Schutz wenn man sich an dem Polycarbonat zum aufbereiten begnügt.

 

Ich habe eine normale Klarlack Dose fürs Auto auch zuhause und könnte ich auch das benutzen auf die Scheinwerfer als Versieglung…?

 

Ansonsten wünsche ich schöne Feiertage und schöne Weihnachten.

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36 Antworten

Na klar, bei der nächsten Polizei-Kontrolle erlischt deine Betriebserlaubnis. Leute Leute!

Themenstarteram 10. Dezember 2023 um 11:36

Zitat:

@beppy schrieb am 10. Dezember 2023 um 10:18:26 Uhr:

Na klar, bei der nächsten Polizei-Kontrolle erlischt deine Betriebserlaubnis. Leute Leute!

Darüber kann man sich Streiten es ist eine Aufbereitung damit man durch den Tüv kommt …

 

Das war keine Antwort auf meine Frage

Wo steht das eigentlich im Gesetz geschrieben dass das so ist - also dass es nicht legal sein soll - wirklich Ernsthafte Frage?

Zum lackieren mit Klarlack - könnte gehen muss aber nicht - mir wäre es an der Stelle zu heikel - weil eigentlich brauchst du ein Versuchsteil zum testen. Hatte mal ne innenraumblende lackieren wollen - egal welcher Lack oder primer verwendet wurde - das hat partout keinen Lack angenommen. Wenn dir das genau da passiert wäre halt blöd. Vielleicht kannst es an ner unauffälligen Stelle testen ?

Zitat:

@Muro667226 schrieb am 10. Dezember 2023 um 12:36:33 Uhr:

Zitat:

@beppy schrieb am 10. Dezember 2023 um 10:18:26 Uhr:

Na klar, bei der nächsten Polizei-Kontrolle erlischt deine Betriebserlaubnis. Leute Leute!

Darüber kann man sich Streiten es ist eine Aufbereitung damit man durch den Tüv kommt …

 

Das war keine Antwort auf meine Frage

@Muro667226

 

Darüber gibt es absolut nichts zu streiten.

 

Die Antwort auf deine Frage hat @beppy dir gegeben.

 

Paragraph 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung definiert die Scheinwerfer eines Autos typgenehmigte Bauteile mit Bauteilgenehmigung. Das bedeutet kurz: Durch das Schleifen und Polieren der Scheinwerfer wird der gesetzlich definierte Originalzustand der Schweinwerfer verändert und das ist verboten.

Mal abgesehen das die Streuwirkung verändert wird und du eventuell den Himmel ausleuchtest.

 

Also... den Quatsch einfach lassen

Zitat:

Durch das Schleifen und Polieren der Scheinwerfer wird der gesetzlich definierte Originalzustand der Schweinwerfer verändert und das ist verboten.

Mal abgesehen das die Streuwirkung verändert wird und du eventuell den Himmel ausleuchtest.

Jo. Man könnte umgedreht mal die Frage stellen, inwiefern verwitterte, erblindete Scheinwerfer in ihrer Streuwirkung noch ihrem "definierten Originalzustand" entsprechen.

Gibt es dazu auch etwas ? „… wird der gesetzlich definierte Originalzustand der Schweinwerfer verändert und das ist verboten“ Also ein Urteil oder ähnliches?

Nicht falsch verstehen- ich halte nichts davon, an der Lichtanlage rumzubasteln- aber die Aussage alleine auf Basis 22a stvo herzuleiten wäre mir auch zu wenig.

Wie gesagt frage wirklich Interesse halber und nicht um jemand anzugehen

Zitat:

@beppy schrieb am 10. Dezember 2023 um 10:18:26 Uhr:

Na klar, bei der nächsten Polizei-Kontrolle erlischt deine Betriebserlaubnis. Leute Leute!

Nö, die erlischt schon deutlich früher.

Auch wenn das Schleifen/Polieren ebenfalls unzulässig ist, lässt sich dies deutlich schlechter feststellen, als das Versiegeln mit Klarlack.

Mit matten Scheinwerfern herum zu fahren ist ebenfalls unzulässig. Dann lieber schleifen und polieren mit einem der zahlreich erprobten Sets, die es fertig zusammen gestellt zu kaufen gibt: Bewertungen lesen.

Sehe ich auch so, läuft unter der Devise "nicht erwischen lassen" und zu erkennen ist das bei Profiarbeit ohnehin nicht.

Ein Profi macht so etwas nicht... Weder polieren...schleifen oder irgendwelchen Klarlack drauf... was für ein Schwachsinn ...

 

Wenn die SW so vergilbt sind kaufe ich mir neue... oder bessere gebrauchte...

Und wenn ich dafür das Geld nicht habe, fahre ich Fahrrad.

 

@cmc2001 ich weiss nicht wie "eindeutiger" man es als Paragraphen schreiben kann?????

 

@mecco auch hier gilt.. wer keine geld für bessere gebrauchte/neue hat, sollte Fahrrad fahren....

 

Es gibt sogar "Profis" die polieren/schleifen ihre SW mit Zahnpasta und Zitronensäure...

 

Mal davon abgesehen, dass man auch den UV schutz entfernt und die SW nach genau 2 Monaten noch schlimmer aussehen..

Zitat:

@stuntmaennchen schrieb am 10. Dezember 2023 um 14:06:20 Uhr:

Zitat:

Durch das Schleifen und Polieren der Scheinwerfer wird der gesetzlich definierte Originalzustand der Schweinwerfer verändert und das ist verboten.

Mal abgesehen das die Streuwirkung verändert wird und du eventuell den Himmel ausleuchtest.

Jo. Man könnte umgedreht mal die Frage stellen, inwiefern verwitterte, erblindete Scheinwerfer in ihrer Streuwirkung noch ihrem "definierten Originalzustand" entsprechen.

Dein Vergleich hinkt...

Hier verändere ich mit voller Absicht, mechanisch die Funktion eine sicherheitsrelevanten Anbauteil eines Autos...

 

Soviel Verantwortung sollte ein Besitzer eines KFZs haben, um diesen Zustand zuvor zu kommen und eben auf neue/gebrauchte wechseln...

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein…u.a. Scheinwerfer.

Wo wird da gesagt, dass ich die amtlich genehmigte Bauart durch polieren verändere ? Damit die Aussage zutrifft „ist illegal“ müsste es ein konkretisierendes Urteil geben - es ist schon richtig, dass das nicht explizit im Gesetz stehen muss. Daher aber die Frage ob dir ein solches bekannt ist?

Junge junge junge ......

SW besitzen eine Bauartgenehmigung und dürfen grundsätzlich nicht verändert werden. Ende....

Was bitte gibt es daran nicht zu verstehen?? Wie konkret brauchst du es noch?

Ja Junge Junge Junge - kennst du jetzt sowas oder nicht ?

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