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Taxikonzessionen in Deutschland "verfassungswidrig"

Themenstarteram 8. Januar 2014 um 8:13

Eine Frage: Ich bin in Österreich zu Hause und bei uns haben die Höchstgerichte die Bedarfsprüfung für Taxigewerbe (Verhältniszahlen) schon vor zwanzig Jahren gekippt. Niemand muss heute mehr Geld für eine Gewerbeberechtigung für Taxi bezahlen außer die anfallenden Gebühren von ca. 100 Euro pro Urkunde. Wenn ich heute in Wien um eine Konzession für 100 Taxis ansuche so werde ich sie bekommen wenn die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Derzeit Euro 5 Norm.

Früher hatte man bei uns auch viel Geld für eine Taxikonzession bezahlen müssen um eine zu bekommen wenn eine frei wurde weil jemand sie zurückgelegt hatte.

Das haben die Höchstgerichte als verfassungswidrig angesehen.

Ein Taxiunternehmer hat eine Beschwerde beim Höchstgericht eingebracht weil er keine Konzession bekommen hat und das Gericht hat ihm Recht gegeben.

Was kostet bei Euch eigentlich eine Taxikonzession. Das sind ja sowieso illegale Schwarzgeldzahlungen.

Damals hatten wir in Wien 3600 Taxis und heute sind es 4600. Also 1000 Autos zu viel.

Gehört die Bundesrepublik Deutschland nicht zur EU weil das EU Recht nicht greift?

4 Freiheiten in der Europäischen Union wie Niederlassungsfreiheit etc.

Eine Bedarfsprüfung gibt es in Österreich nur mehr für Apotheken und den Waffenhandel.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von taff2014

Seit dem 1 Januar 2014 ist Deutschland eine `Rechtsfreie Raum´in sache Taxi,der Ramsauer hat der `Geschäftsmässigkeit´abgeschaft,ergo,jede darf persönen befördern und auch geld verlangen soweit es der `Betriebskosten´nicht übersteigt,probiermal das zu beweisen!

www.buzer.de/gesetz/1381/a19443.htm

 

Sogar,soweit Ich sehen oder lesen kann ist sogar das Grundgesetz geändert worden und das Taxi ist nicht mehr `Eine unverzichtbarer teil der Gesellschaft´oder ähnliches wie in den vorherigen GG beschrieben!

 

PS,erzähle diese nicht den Gastronömen sonnst sind wir alle Pleite!

Ich weiß gar nicht was du willst. Geändert bzw. neu ist "diese unentgeltlich sind oder" der Rest steht so schon lange im Text.

Da sich dies doch sehr komisch liest, hier mal der ganze § 1 PBefG vom 01.01.2013 (Neuerungen sind grün):

Zitat:

(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;

2. mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.

Satz 1 Nummer 1 gilt auch, wenn die Beförderungen geschäftsmäßig sind.

Ergo, gegen bares ist nix neues. Neu ist das man dies auch unentgeltlich machen darf. Eigentlich ist dies nur eine Änderung, z. B. für die "Fußballväter". Das Taxigewerbe wird mit dieser Änderung in keinster Weise berührt/verändert.

Also, erst lesen, dann nachdenken und schon gar nicht das nachplappern was manche Kasper am Halteplatz von sich geben oder in der sog. "Fachpresse" steht.

Gruß

MiReu

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13 Antworten
Themenstarteram 8. Januar 2014 um 8:22

Zitat:

Original geschrieben von madeira1

Eine Frage: Ich bin in Österreich zu Hause und bei uns haben die Höchstgerichte die Bedarfsprüfung für Taxigewerbe (Verhältniszahlen) schon vor zwanzig Jahren gekippt. Niemand muss heute mehr Geld für eine Gewerbeberechtigung für Taxi bezahlen außer die anfallenden Gebühren von ca. 100 Euro pro Urkunde. Wenn ich heute in Wien um eine Konzession für 100 Taxis ansuche so werde ich sie bekommen wenn die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Derzeit Euro 5 Norm.

Früher hatte man bei uns auch viel Geld für eine Taxikonzession bezahlen müssen um eine zu bekommen wenn eine frei wurde weil jemand sie zurückgelegt hatte.

Das haben die Höchstgerichte als verfassungswidrig angesehen.

Ein Taxiunternehmer hat eine Beschwerde beim Höchstgericht eingebracht weil er keine Konzession bekommen hat und das Gericht hat ihm Recht gegeben.

Was kostet bei Euch eigentlich eine Taxikonzession. Das sind ja sowieso illegale Schwarzgeldzahlungen.

Damals hatten wir in Wien 3600 Taxis und heute sind es 4600. Also 1000 Autos zu viel.

Gehört die Bundesrepublik Deutschland nicht zur EU weil das EU Recht nicht greift?

4 Freiheiten in der Europäischen Union wie Niederlassungsfreiheit etc.

Eine Bedarfsprüfung gibt es in Österreich nur mehr für Apotheken und den Waffenhandel.

Themenstarteram 8. Januar 2014 um 8:23

Hier der Link für die Gewerbeanmeldung und was man alles benötigt.

http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/

Hi Madeira1, zur Verfassungswidrigkeit kann ich nichts sagen. Ich weiß nur, daß eine Freigabe der Konzessionen jeden Taxi Gewerbetreibenden (egal ob Unternehmer oder Fahrer - jetzt und in Zukunft) von jetzt auf sofort auf das Niveau eines Bettlers katapultieren würde. Wie Du selber geschrieben hast sind in Wien 1000 Taxi zu viel unterwegs.....da ist für alle Beteiligten von Nachteil:

1) Der Unternehmer, dem jetzt schon wenig in der Tasche bleibt, verdient noch weniger bei gleichen Kosten ( Auto, Versicherung, Sprit, Sozialabgaben usw.)

2) Die Fahrer verdienen noch weniger...heute schon ist der Stundenlohn in den Großstädten bei teilweise 5 Euro...wer hat da noch Lust zu arbeiten

3) Für die Fahrgäste...weniger Verdienst bedeutet schlechtere Autos, die Fahrer sind unfreundlicher weil unterbezahlt usw.

Man könnte die Liste sicherlich noch fortführen....

1000 Autos mehr mag sich nicht viel anhören...aber die Fahrgäste nehmen ja nicht im selben Verhältnis zu. Somit verteilt sich die gleiche Menge Fahrgäste auf 1000 Mehrautos. Hinzu kommt noch, daß die öffentlichen Verkehrsmittel auch weiter ausgebaut werden, das Car Sharing nimmt gerade in den Großstädten massiv zu....und die Leute überlegen sich einfach mittlerweile öfters ob man mit dem Taxi fahren muss ?

Ich verstehe solche Richter nicht, die keine Ahnung von der Materie haben und so eine Klage durchgehen lassen....wie gesagt es hat für alle Beteiligten "schwere" Folgen...auch für den Kläger !!! Solche Klagen gab es bei uns in Deutschland auch.

Wenn ich für meine Stadt sprechen darf, würde ich die Hälfte der Konzessionen einziehen. Mit einem Schlag würde sich das Niveau des Gewerbes erhöhen...weil einfach mehr verdient ist. Und es gibt genug "Unternehmer" in dieser Branche die keinen Ahnung haben welche Rechte und Pflichten zu beachten sind...denen würde man auch einen gefallen tun...weil er als Angestellter Fahrer genug verdient um seine Familie zu ernähren.

Aber zu diesem Thema hat natürlich jeder eine andere Meinung. In diesem Sinne...

...schönen Abend.

Themenstarteram 9. Januar 2014 um 2:10

www.ris.bka.gv.at/

http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?...

Hier die Gesetzestexte:

Kundmachung des Bundesministers für

öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die

Aufhebung der Verordnung des Landeshauptmannes

von Wien vom 22. August 1990, LGBl.

Nr. 51/1990, betreffend die Verhältnis- und

Höchstzahl der für das mit Kraftfahrzeugen

betriebene Platzfuhrwerks-Gewerbe zuzulassenden

Kraftfahrzeuge in Wien (Wiener

Taxi-Kraftfahrzeug Verhältnis- und Höchstzahlverordnung)

durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes

und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshof-

Gesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 29. Februar 1990, Zl. V 270-291/91-9,

V 292/91-6, V 309, 310/91-7, dem Bundesminister

für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zugestellt

am 26. März 1992, die Verordnung des Landeshauptmannes

von Wien vom 22. August 1990,

LGBl. Nr. 51/1990, betreffend die Verhältnis- und

Höchstzahl der für das mit Kraftfahrzeugen

betriebene Platzfuhrwerks-Gewerbe zuzulassenden

Kraftfahrzeuge in Wien (Wiener Taxi-Kraftfahrzeug

Verhältnis- und Höchstzahlverordnung) als

gesetzwidrig aufgehoben.

Die Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.

Dir ist aber schon klar, dass das was in Österreich verfassungswidrig ist, nicht notwendigerweise in der Bundesrepublik Deutschland verfassungswidrig sein muss? In Österreich gibt es beispielsweise auch einen Mindestlohn, in Deutschland noch nicht.

Taxirecht ist bei uns Landesrecht. Die Bundesländer legen die Konzessionsvergabe in eigener Gesetzgebung fest und delegieren die Durchführung an die Städte und Gemeinden.

In Berlin und Hamburg gibt es keine Konzessionsbeschränkungen im Gegensatz zu den anderen 14 Bundesländern.

Waren mit der Konzession bei den Ösis auch Pflichten verknüpft wie in D?

Gruss Deden

Zitat:

Original geschrieben von andrewo

Wenn ich für meine Stadt sprechen darf, würde ich die Hälfte der Konzessionen einziehen. Mit einem Schlag würde sich das Niveau des Gewerbes erhöhen...weil einfach mehr verdient ist. Und es gibt genug "Unternehmer" in dieser Branche die keinen Ahnung haben welche Rechte und Pflichten zu beachten sind...denen würde man auch einen gefallen tun...weil er als Angestellter Fahrer genug verdient um seine Familie zu ernähren.

Aber zu diesem Thema hat natürlich jeder eine andere Meinung. In diesem Sinne...

...schönen Abend.

Eine Freigabe der Konzessionen würde vielerorts ruinösen Wettbewerb zur Folge haben. Da stimme ich dir zu. Eine Halbierung der Konzessionen würde sich mE aber nicht wesentlich Vorteilhafter auswirken.

Zunächst einmal wären die Hälfte aller Taxifahrer arbeitslos. Die verbliebenen würden vermutlich besser verdienen. Wahrscheinlich ließen sich sogar Tariferhöhungen durchsetzen, was aber dazu führt dass noch weniger Leute bereit oder in der Lage sind ein Taxi zu benutzen.

Zu Stoßzeiten würde es auch vielerorts nicht möglich sein ein Taxi zu bekommen. Hohe Preise und mangelnde Verfügbarkeit könnten auch illegalen Taxiunternehmen Wachstum bescheren.

Daher: Für mein Gefühl ist die bisherige Regelung schon sinnvoll. Man kann im Einzelfall darüber diskutieren in welcher Region wieviele Konzessionen angemessen sind, doch weder eine Freigabe noch eine dramatische Verknappung des Angebots erscheint mir geraten.

Zitat:

Original geschrieben von Bloedbaer

Zitat:

Original geschrieben von andrewo

Wenn ich für meine Stadt sprechen darf, würde ich die Hälfte der Konzessionen einziehen. Mit einem Schlag würde sich das Niveau des Gewerbes erhöhen...weil einfach mehr verdient ist. Und es gibt genug "Unternehmer" in dieser Branche die keinen Ahnung haben welche Rechte und Pflichten zu beachten sind...denen würde man auch einen gefallen tun...weil er als Angestellter Fahrer genug verdient um seine Familie zu ernähren.

Aber zu diesem Thema hat natürlich jeder eine andere Meinung. In diesem Sinne...

...schönen Abend.

Eine Freigabe der Konzessionen würde vielerorts ruinösen Wettbewerb zur Folge haben. Da stimme ich dir zu. Eine Halbierung der Konzessionen würde sich mE aber nicht wesentlich Vorteilhafter auswirken.

Zunächst einmal wären die Hälfte aller Taxifahrer arbeitslos. Die verbliebenen würden vermutlich besser verdienen. Wahrscheinlich ließen sich sogar Tariferhöhungen durchsetzen, was aber dazu führt dass noch weniger Leute bereit oder in der Lage sind ein Taxi zu benutzen.

Zu Stoßzeiten würde es auch vielerorts nicht möglich sein ein Taxi zu bekommen. Hohe Preise und mangelnde Verfügbarkeit könnten auch illegalen Taxiunternehmen Wachstum bescheren.

Daher: Für mein Gefühl ist die bisherige Regelung schon sinnvoll. Man kann im Einzelfall darüber diskutieren in welcher Region wieviele Konzessionen angemessen sind, doch weder eine Freigabe noch eine dramatische Verknappung des Angebots erscheint mir geraten.

Mit der Arbeitslosigkeit kann ich Dir nur bedingt zustimmen. In den Großstädten stehen genug unbesetzte Taxis rum, die dann endlich besetzt werden könnten....weil das Angebot an freien Taxis verknappt wird. Das hat zur Folge, daß der Unternehmer voll ausgelastet ist was den Unternehmer natürlich freut. Zudem ist der Unternehmer endlich in der Lage als Unternehmer zu handeln und sich sein Personal so auszusuchen wie es zu seinem Unternehmen passt. Somit würde die Qualität der Taxifahrer steigen was wiederum den Fahrgästen zu Gute kommt weill die Fahrer freundlicher sind usw.

Desweiteren könnte man in einem weiteren Schritt evtl. sogar die Tarife wieder senken weil, die Taxis besser ausgelastet sind und die Fahrer bei normalen Arbeitszeiten auch endlich etwas verdienen könnten. Eventuell wäre dann sogar ein dreischicht Betrieb möglich. Wie Du richtig schreibst ist jede Tariferhöhung pures Gift für die Branche....obwohl diese unter den momentanen Bedingungen natürlich notwendig ist....steigende Fahrzeugpreise, Kraftstoff, Versicherungen usw. Nachteil ist, daß dann doch weniger Leute Taxi fahren und die wenigen Fahrten sich auf eine größere Anzahl Taxis verteilen.

In vielen Gemeinden rund um München ist es doch so, bevor hier einer zum Arbeitsamt geht (und damit dem staat auf der Tasche liegt) bekommt er eine Taxikonzession....somit ist er aus der statistik raus...aus den Augen aus dem Sinn. Diese Person nimmt dann allen weitere Taxifahrern Geschäft weg...schließlich muss er ja auch von was Leben. Ich denke auf kurz oder lang muss es zu einer Bereinigung kommen (in den Großstaädten) sonst wird sich das Geschäft weiter verschlechtern.... lg

Seit dem 1 Januar 2014 ist Deutschland eine `Rechtsfreie Raum´in sache Taxi,der Ramsauer hat der `Geschäftsmässigkeit´abgeschaft,ergo,jede darf persönen befördern und auch geld verlangen soweit es der `Betriebskosten´nicht übersteigt,probiermal das zu beweisen!

http://www.buzer.de/gesetz/1381/a19443.htm

 

Sogar,soweit Ich sehen oder lesen kann ist sogar das Grundgesetz geändert worden und das Taxi ist nicht mehr `Eine unverzichtbarer teil der Gesellschaft´oder ähnliches wie in den vorherigen GG beschrieben!

 

PS,erzähle diese nicht den Gastronömen sonnst sind wir alle Pleite!

Zitat:

Original geschrieben von taff2014

Seit dem 1 Januar 2014 ist Deutschland eine `Rechtsfreie Raum´in sache Taxi,der Ramsauer hat der `Geschäftsmässigkeit´abgeschaft,ergo,jede darf persönen befördern und auch geld verlangen soweit es der `Betriebskosten´nicht übersteigt,probiermal das zu beweisen!

http://www.buzer.de/gesetz/1381/a19443.htm

 

Sogar,soweit Ich sehen oder lesen kann ist sogar das Grundgesetz geändert worden und das Taxi ist nicht mehr `Eine unverzichtbarer teil der Gesellschaft´oder ähnliches wie in den vorherigen GG beschrieben!

 

PS,erzähle diese nicht den Gastronömen sonnst sind wir alle Pleite!

Wo liegt das Problem das zu beweisen? Das kostet mich eine Fahrt mit Quittung und dann geht der Zauber los. Also mach mal nicht die Pferde scheu hier.

Zitat:

Original geschrieben von taff2014

Seit dem 1 Januar 2014 ist Deutschland eine `Rechtsfreie Raum´in sache Taxi,der Ramsauer hat der `Geschäftsmässigkeit´abgeschaft,ergo,jede darf persönen befördern und auch geld verlangen soweit es der `Betriebskosten´nicht übersteigt,probiermal das zu beweisen!

www.buzer.de/gesetz/1381/a19443.htm

 

Sogar,soweit Ich sehen oder lesen kann ist sogar das Grundgesetz geändert worden und das Taxi ist nicht mehr `Eine unverzichtbarer teil der Gesellschaft´oder ähnliches wie in den vorherigen GG beschrieben!

 

PS,erzähle diese nicht den Gastronömen sonnst sind wir alle Pleite!

Ich weiß gar nicht was du willst. Geändert bzw. neu ist "diese unentgeltlich sind oder" der Rest steht so schon lange im Text.

Da sich dies doch sehr komisch liest, hier mal der ganze § 1 PBefG vom 01.01.2013 (Neuerungen sind grün):

Zitat:

(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;

2. mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.

Satz 1 Nummer 1 gilt auch, wenn die Beförderungen geschäftsmäßig sind.

Ergo, gegen bares ist nix neues. Neu ist das man dies auch unentgeltlich machen darf. Eigentlich ist dies nur eine Änderung, z. B. für die "Fußballväter". Das Taxigewerbe wird mit dieser Änderung in keinster Weise berührt/verändert.

Also, erst lesen, dann nachdenken und schon gar nicht das nachplappern was manche Kasper am Halteplatz von sich geben oder in der sog. "Fachpresse" steht.

Gruß

MiReu

Aufstockung oder Verknappung der Taxikonzessionen

Eine Verknappung der Taxikonzessionen da stimme ich meinen Vorrednern ganz und gar zu ebenfalls der Aufstockung. Wenn ich nun mir Vorstellen würde, was passiert wenn es eine Aufstockung der Taxikonzessione geben würde, wenn man sich mal umschaut, wer alles heutzutage so den Unternehmerschein bekommt, da geht dann der Taxi Image richtig den Bach runter. Qualität = 0. In Grossstädten finde ich es nun wieder Schade das es eine Aufstockung gab, ein Familienfreund von mir, der in Berlin als Taxifahrer tätig ist, erzählte mir, dass innerhalb 2 Jahren die Zahl der Konzessionen mehr als die Hälfte aufgestockt worden ist es waren zunächst 3600 Konzessionen und nach 2 Jahren ca. 7000 Konzessionen. Die Berichten heute von ca. 60% Umsatzeinbusen. (Ich schreibe hier nur das was mir erzählt worden ist) ob es der Tatsache entspricht kann ich nichts sagen.

Ich weiss nicht wie es Grossstädten gehandthabt wird, aber bei uns hier in Tübingen achten wir wirklich auf die Professionalität und Seriösität. Sauberes Auftreten saubere neue Autos.

Aber trotzdem sollte man in Deutschland darauf achten, nicht das jeder Taxiunternehmer werden kann. Ich bin neu hier im MotorTalk und freue mich auf neue interessante Berichte von euch zu lesen.

Herzlichst Grüsse ich euch aus dem Süden Deutschlands

am 9. Oktober 2017 um 13:33

Das ist auch sehr interessant zum Thema Taxikonzessionen. Vor allem wenn diese nicht genehmigt werden:

https://anwaltauskunft.de/.../

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