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TÜV Nachuntersuchung - wann ist der letzte Termin?

Themenstarteram 28. März 2024 um 13:28

Moin zusammen,

ob das hierher gehört? Keine Ahnung, gerne verschieben, wenn es ein besseres Unterform gibt.

Ein Bekannter von mir war am 29.02.24 (Schalttag) beim TÜV-Süd Auto GmbH und hat nicht bestanden. Ein spätestester Termin war leider nicht auf dem TÜV-Bericht angegeben und wir müssen leider selbst rechnen, daher wird es spätestens jetzt spannend, denn:

Der besagte späteste Termin wäre rechnerisch der Karfreitag, 29.03.24. Wenn aber so eine Frist auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, gilt der nächste Werktag. Tatsächlich haben aber sehr viele TÜVs am Samstag, 30.03.24 auf. Ist das so ein Werktag im Sinne dieser Regelung? Beim Finanzamt wäre es der Samstag nicht, sondern der Dienstag. Was gilt jetzt, vom Gesetz her?

  1. Variante: Ein "echter" Werktag später wäre der Dienstag nach Ostern, 02.04.24, Samstag zählt nicht.
  2. Variante. Da Samstag TÜVs aufhaben, gilt der Samstag, 30.03.24
  3. Variante. Da der Dienstag nicht mehr im Monat März liegt, aber "Monatsfrist" gilt, aber der Samstag nicht zählt, ist der letzte Termin 28.03.24, also heute!

Ich habe mit drei verschiedenen großen TÜV-Niederlassung telefoniert (einstellige Kennzeichen), wurde sogar zurückgerufen und alle drei Varianten wurden mir jeweils als einzig wahr bestätigt. :)

Was stimmt denn jetzt in diesem Sonderfall?

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8 Antworten
Themenstarteram 28. März 2024 um 13:35

Die Regelung besagt: "Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so gilt der erste Werktag danach als letztmögliche Frist zur Wiedervorführung."

Was ist denn, wenn der Termin auf einen Samstag fiele? Wäre er dann als Werktag gültig (s. Variante 2) oder wäre es dann nach erst dem WE?

Ich halte hier §31 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für einschlägig, dort Absatz 3:

"Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Dies gilt nicht, wenn dem Betroffenen unter Hinweis auf diese Vorschrift ein bestimmter Tag als Ende der Frist mitgeteilt worden ist."

Damit ist nach meinem Verständnis der letzte Tag der Frist der kommende Dienstag.

(selbst wenn, wie das bei manchen Prüforganisationen der Fall ist, der letzte Tag der Frist auf dem Untersuchungsbericht abgedruckt ist und dabei diese Regelung nicht berücksichtigt wird: Wenn da einfach nur stumpf ausgerechnet steht "29.03.2024" wäre es nach meinem Verständnis immer noch der Dienstag. Anders nur, wenn da etwas stehen würde wie "abweichend von §31(3) VwfG ist das Fahrzeug spätestens am 29.03.2024 zur Nachkontrolle vorzuführen". So eine Formulierung habe ich aber noch nirgendwo gesehen!)

Das liegt wahrscheinlich im Ermessen des Prüfenden, wenn die Nachprüfung am Dienstag nach Ostern stattfinden sollte. Aber im Ernst. Jetzt zig Leute antelefoniert, Mailverkehr und jetzt Seitenweise gleich hier die Diskussion...

Warum nicht einfach die Mängel spätestens bis zum Gründonnerstag geplant abgestellt oder vielleicht noch früher. Stressfreier für alle Beteiligten.

Nun stell dir vor z.B. die Bremse funktioniert am Dienstag doch nicht richtig - keine Reserve zur Nachbesserung...

Themenstarteram 28. März 2024 um 14:38

Zitat:

... auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend ...

Sehr gut, danke für den Hinweis, denn da ist der Samstag erwähnt!

Zitat:

Wenn da einfach nur stumpf ausgerechnet steht "29.03.2024" wäre es nach meinem Verständnis immer noch der Dienstag.

Das ist ja das Problem: Wenn da einfach nur ein offenkundig falsches und unmögliches Datum stünde, könnten/müssten wir spekulieren und überlegen, aber hier stand eben gar kein Datum eingedruckt, aber mit deinem Hinweis wird es etwas klarer.

Zitat:

Anders nur, wenn da etwas stehen würde wie "abweichend von §31(3) VwfG ist das Fahrzeug spätestens am 29.03.2024 zur Nachkontrolle vorzuführen". So eine Formulierung habe ich aber noch nirgendwo gesehen!)

Da würde ich dir nicht vollinhaltlich zustimmen! Wenn ein anderslautendes Frist-Datum angegeben ist, länger oder kürzer, und dies auch ein Werktag wäre, ist dieses abweichende Frist-Datum auch ohne weiteren Hinweis gültig, den genau diese Angabe ist ja scheinbar bereits explizit als legitime Möglichkeit im §31 VwVfG verankert. Es wäre dann keine "Abweichung" zum VwVfG

Themenstarteram 28. März 2024 um 15:13

Zitat:

@thommi6081 schrieb am 28. März 2024 um 15:16:49 Uhr:

Das liegt wahrscheinlich im Ermessen des Prüfenden, wenn die Nachprüfung am Dienstag nach Ostern stattfinden sollte.

Nein. Es gibt Gesetze und Vorschriften, die das eigentlich regeln. "Ermessen" hat hier eher weniger was zu sagen.

Zitat:

Aber im Ernst. Jetzt zig Leute antelefoniert, Mailverkehr und jetzt Seitenweise gleich hier die Diskussion...

Was? Ich habe genau drei Telefonate angeleiert, und logischerweise keine Mails geschrieben, denn es ging eben um heute oder nicht. Und wer nach drei Posts was von "Seitenweise gleich hier die Diskussion" schreibt, ist kaum ernst zu nehmen - in einem Forum, wo es um miteinander reden geht.

Zitat:

Warum nicht einfach die Mängel spätestens bis zum Gründonnerstag geplant abgestellt oder vielleicht noch früher. Stressfreier für alle Beteiligten.

Moralfinger oben? Echt jetzt? :(

Es geht hier um einen Familienvater, der sich schon zerreißt, aber das diskutiere ich nicht mit dir, denn der steht hier nicht vor dem thommi6081-Moral-Kadi, dem er Rechenschschaft schuldet, warum da jetzt heute alles plötzlich doch noch sehr knapp wurde. Mach gerne, was du willst, aber lasse anderen gerne ihren Wunsch nach fachlicher Einschätzung. Wäre die Frage "Ist es glücklich, das so zu machen?" kannst du dich gerne nochmal melden.

Ich schreibe hier mit euch, während der schraubt, weil er ein Werkzeug ein paar Tage zu spät (erst heute mittag nach 13 Uhr statt Anfang der Woche) bekam.

Hm, sind wir nicht auch bei Rechtsberatung?

Themenstarteram 28. März 2024 um 16:42

Wenn man sagt "Im Gesetz steht das und das!" ist das keine Rechtsberatung, sonst wäre das Gesetz selbst bereits eine "Rechtsberatung" :)

Gerne hier nachschauen, was Rechtsberatung tatsächlich bedeutet: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung

Da hier aber auch Auslegungen diskutiert werden ... mit solchen Standpunkten kann man alles oder nichts machen. Fakt ist, spätestens Dienstagnachmittag muß er durch sein. Dannach ist auch egal ob es einen Samstag dazwischen gibt. ... ich sehe schwarz ;)

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