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Vertragsklausel B to C Gebrauchtwagenkauf

Themenstarteram 19. März 2024 um 10:49

Sorry Vorab, falls das Thema hier falsch ist, wusste nicht so recht wohin damit.

Ich hätte gerne gewusst, ob die Formulierung "Schäden sind bekannt" (ohne dass explizit Schäden kommuniziert wurden) , in einem Gebrauchtwagen-Händlerkaufvertrag, gleichbedeutend mit, "gekauft wie gesehen" ist.

Ist ne rein hypothetisch Frage.

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9 Antworten

Zwischen diesen beiden Feststellungen gibt es einen qualitativen Unterschied: "Gekauft wie gesehen" bedeutet nicht unbedingt dass alle Schäden damit auch bekannt sind. Ob das bei Streitigkeiten rechtlich einen Unterschied macht kann ich nicht beurteilen.

Themenstarteram 19. März 2024 um 11:10

Und genau diese Frage, was ist "wenn", also im Fall der Fälle bei Gewährleistungsansprüchen, innerhalb der ersten 6 Monate.

Gewährleistung ist inzwischen sogar 12 Monate.

Meines Wissens werden solche allgemeinen Formulierungen vor Gericht gerne als ungültig einkassiert.

Aber es gibt keine Grundsätzliche Aussagen jeder Fall ist anders.

Themenstarteram 19. März 2024 um 11:23

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 19. März 2024 um 12:16:39 Uhr:

Gewährleistung ist inzwischen sogar 12 Monate.

Meines Wissens werden solche allgemeinen Formulierungen vor Gericht gerne als ungültig einkassiert.

Und exakt das ist auch mein "Wissen".

Innerhalb der ersten 6 Monate nur wegen Beweislastumkehr. Danach wirds für den Käufer ja schwieriger, weil dieser dann beweisen muss, dass ein Mangel schon zum Kauf vorlag. Innerhalb der ersten 6 Monate ist es ja umgekehrt.

Die Beweislastumkehr wurde doch auf 12 Monate verlängert!.

Zitat:

"Schäden sind bekannt" (ohne dass explizit Schäden kommuniziert wurden)

Kommt mir vor, als ob sich ein Verkäufer damit einen Freibrief für jeglichen Mangel ausstellen möchte. Mag sein, dass das vor Gericht keinen Bestand hätte, aber würde man vor Gericht gehen wollen?

Zitat:

in einem Gebrauchtwagen-Händlerkaufvertrag, gleichbedeutend mit, "gekauft wie gesehen" ist.

Finde ich eine ungünstige Formulierung, wenn nicht schriftlich festgehalten wird, was gesehen wurde.

Themenstarteram 19. März 2024 um 12:19

Gekauft wie gesehen, ist definitiv rechtsunwirksam, dazu gab es Grundsatzurteile.

Ist halt die Frage ob man überhaupt ein Auto bei jemandem kaufen sollte der solche Formulierungen benutzt.

Denn da ist der Ärger vorprogrammiert.

Frag einen hypothetischen Anwalt.

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