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Was geschieht mit geleastem Reifensatz bei vorzeitigem Verkauf des nicht geleasten PKWs

Themenstarteram 12. April 2024 um 6:00

Hallo zusammen,

wir haben letztes Jahr unseren Kombi bei VW gekauft(kein Leasing).

Zusätzlich haben wir ein Wartungspaket abgeschlossen und im gleichen Zug einen Reifensatz mit Alufelgen geleast, wichtig, nicht das Auto, nur der Reifensatz.

Nun möchten wir das Fahrzeug verkaufen, da ich noch auf Antwort von VW warte, wollte ich mal nachhören ob jemand damit Erfahrung hat.

-Reifensatz zurück geben?

-Restsumme aufeinmal zahlen?

-Restsumme weiter abstottern auch wenn die Reifen mit dem neuen Besitzer mit gehen ?

 

Liebe Grüße und vielen Dank :)

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12 Antworten

Hallo,

 

bist du sicher, dass die geleast sind und nicht finanziert? Ich kenne eigentlich kein eigenes Reifenleasing bei VW ohne das das Auto auch geleast (nicht finanziert) wird.

 

Und was steht den im Vertrag zur vorzeitigen Beendigung?

 

Sollten die Reifen tatsächlich geleast sein, kannst du sie im Übrigen eigentlich nicht verkaufen, da sie dir ja nicht gehören.

Ist das echtes Leasing mit Rückgabepflicht und Zustandsbegutachtung (Felgenkratzer, Profiltiefe) oder eine Vollamortisation?

Themenstarteram 12. April 2024 um 7:11

Also ein Teil des Fahrzeuges ist finanzier (weniger als die Hälfte)

und der Reifensatz läuft über den Wartungsvertrag als Leasing.

Also in meiner VW App gibt es einmal den Finanzierungsvertrag für das Auto.

und als zweites einen Wartungsvertrag wodrin das Leasing für den Reifensatz mit drin ist.

Themenstarteram 12. April 2024 um 7:13

Meine Vermutung ist, dass ich den Reifensatz einmal komplett bezahlen muss oder zurückgeben.

Themenstarteram 12. April 2024 um 7:25

Zitat:

@Wrdlbrmpfd schrieb am 12. April 2024 um 08:48:40 Uhr:

Ist das echtes Leasing mit Rückgabepflicht und Zustandsbegutachtung (Felgenkratzer, Profiltiefe) oder eine Vollamortisation?

Ich glaube es ist die Finanzierungsform.

Wenn die Räder geleast sind, gehören sie der Leasinggesellschaft und damit darfst du die nicht verkaufen. Vorher mit der Leasinggesellschaft abklären, ob du sie kaufen kannst. Tippe mal darauf, dass die Leasinggesellschaft kein Interesse daran hat, die Dinger wieder zurück zu bekommen, sondern lieber Geld in die Kasse.

Ich vermute mal das du die Reifen Finanziert hast. Der Wartungsvertrag wird ja auch von der Leasing Firma verwltet.

Einfache Lösung. Verträge checken und /oder Vertragspartner fragen.

Zitat:

@Albfan schrieb am 12. April 2024 um 15:51:28 Uhr:

Einfache Lösung. Verträge checken und /oder Vertragspartner fragen.

Beste Antwort. Solang du gar keine Ahnung hast, was du eigtl. abgeschlossen hast, kann dir auch nmd helfen.

Der TE berichtet: Räder geleast = kein Eigentum = Rückgabe erforderlich, sofern kein Angebot zur Übernahme der Räder erfolgt.

Ist doch ganz simpel. ;-)

Themenstarteram 13. April 2024 um 13:25

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 13. April 2024 um 12:16:32 Uhr:

Der TE berichtet: Räder geleast = kein Eigentum = Rückgabe erforderlich, sofern kein Angebot zur Übernahme der Räder erfolgt.

Ist doch ganz simpel. ;-)

So einfach war es nicht. Aber durch einige andere Beiträge habe ich nun festgestellt dass es sich um eine Finanzierung handelt die über einen Leasingvertrag läuft. D.h. ich muss den Restbetrag einfach auf einmal ablösen.

 

Finanzierung = Eigentum des Kunden, sobald alle Forderungen des Verkäufers beglichen wurden.

Die Frage nach einer Rückgabe entfällt damit.

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