Gericht wirft Bayern "dreiste Missachtung" eines Urteils vor
"Allgemeines Blabla" ist kein Konzept für Fahrverbote
"Missachtung des Gerichts" wirft das Verwaltungsgericht München dem Freistaat Bayern vor. Es hatte ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote gefordert.
Quelle: Picture Alliance
München - Das Verwaltungsgericht München hat dem Freistaat Bayern dreiste Missachtung eines Gerichtsurteils vorgeworfen, weil er die Planung eines Dieselfahrverbots in München ablehnt. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof habe den Freistaat zu einem Konzept für Fahrverbote verpflichtet, damit der Stickoxid-Grenzwert eingehalten werden könne, kritisierte die Vorsitzende Richterin Martina Scherl am Montag. Es sei völlig neu "und auch ein Unding", dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte.
Für den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) deshalb in Haft zu nehmen, bis der Freistaat Fahrverbotspläne vorlegt, sah die Kammer aber keine Grundlage. Statt dessen erwägt sie ein erneutes Zwangsgeld von 4.000 Euro. Die Entscheidung sollte am Nachmittag gegen 14:00 Uhr den Parteien zugestellt und dann veröffentlicht werden.
Die Luft in München sei seit 2010 viel besser geworden, und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die Zulässigkeit von Fahrverboten werde auch erst Ende Februar erwartet, so Scherl. Aber der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid sei an mehreren Straßenabschnitten in München immer noch über dem Grenzwert. Um schnell Abhilfe schaffen zu können, habe der Verwaltungsgerichtshof deshalb ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote verlangt - noch keine Fahrverbote, betonte die Richterin. Im neuen Luftreinhalteplan sei das aber nicht enthalten. "Mit allgemeinem Blabla" und "so einer halben Larifari-Seite" im Luftreinhalteplan sei es nicht getan, kritisierte sie.
Quelle: dpa
In Deutschland ist allgemeines BlaBla seit Jahren offizielle Politik für Probleme jedweder Art.
Unter welchem Titel werden eigentlich Zwangsgelder gegen die öffentliche Hand verbucht?
Offene Worte einer Richterin - Respekt für diese Frau!
4000,- Euro Lachhaft, 40 Mio. sollten es schon sein, dann tut sich was
Tom
Also das Urteil 4000 Euro Zwangsgeld .
Das zahlt Bayern als Landesregierung an sich selber als Strafe .
Liegen bis Mai keine Nachbesserungen für den Luftreinhalteplan vor sind schon die nächsten 4000 Euro Strafe angedroht .
Ganz schlimm , vor allem wenn die Strafe in die eigene Tasche fließt.
Die Richterin hat die geringst mögliche Konsequenz angedroht . Damit kann München erstmal leben .
Die Empörungs und Zeigefingerfraktion schäumt und dass soll sie auch mal .
Die haben die wirtschaftlichen Interessen nicht abzuwägen , sondern wollen nur ideologisch
fundiert ihre Daseinsberechtigung nachweisen , ohne den Beweis antreten zu können , zu müssen ,
wie gefährlich NOx wirklich ist .
Da stehen doch seit den letzten Tagen erhebliche Zweifel im Raum .
Wo bleibt eigentlich eine sachlich und realistisch geführte Debatte , um diese Zweifel mal zu lösen .
Giovanni.
Mit Konsequenz hat das ja wohl wenig zu tun und Strafe ist das auch keine.
Die 4000 Euro zahlt die bayerische Landeskasse ans Gericht und danach fließt das Geld wieder der bayerischen Landeskasse zu , wo soll da eine Strafe sein ?
Sehr gut. Vielleicht kann ja der Herr Bundesverkehrsminister a. D. Dobrindt der Bayerischen Landesregierung mit seiner Expertise bei der Entwicklung eines Konzepts unter die Arme greifen. Oder besser doch nicht. Vier Jahre lang kamen ja aus seinem Haus zum Feinstaub- und NOX-Problem und den deshalb verklagten deutschen Großstädten nur Plattitüden.
Der ist jetzt CSU Landesgruppenchef in Berlin, der wird sich da kaum noch mit dem Thema befassen .
Und ein Konzept wird es da auch erst mal nicht geben zum Thema Fahrverbot .
Die warten jetzt erstmal was für ein Urteil vom BVG in Leipzig kommt zum Thema Fahrverbote .
Ich bin sowieso mal gespannt , ob das Bundesverwaltungsgericht zum Thema Fahrverbote in einem Urteil zu einem KLAREN ja oder nein kommt, sicher bin ich mir da nicht .
danke!
Könnte es sein , dass du dass, was ich geschrieben habe, garnicht richtig verstanden hast .
Vielleicht sollte es garkeine Strafe sein ?
Muss ich dass auf bayrisch wiederholen ?
Giovanni.
Mein Gott, jetzt fangen die VWler auch in diesem Beitrag wieder an, alles kleinzureden.
Schließt euch doch mit euren Karren in der Garage ein, lasst den Motor laufen und nehmt ein paar Züge, wenn ihr das braucht...
Habt ihr keine Kinder oder warum ist euch das Thema Abgase so egal?
Missachtung von Urteilen und Gesetzen das staatliche Körperschaften ist einfach möglich, wenn der öffentliche Aufschrei ohne Wirkung verhallt und wenn die Moral, Regeln zu beachten, immer weiter abnimmt. Vorbilder gibts ja nun schon einige, Merkel missachtet Gesetze, keiner kann und wird sie dafür belangen, Kohl hat bestimmte Angelegenheiten auch ausgesessen.
Obgleich ich selbst absolut gegen Einfahrverbote (also gegen erweiterte (blaue) Umweltzonen) bin, schlägt diese moralische Verkommenheit in den obersten staatlichen Stellen dem Fass den Boden aus. Dann die Folgen betreffen jeden in diesem Land, wenn solches amoralisches und dreistes Verhalten als sozial geduldet und erfolgversprechend herumspricht. Der Staat baut Regeln und setzt sie nur selektiv durch. --> Unrechtssystem
Mit Geldstrafen wird man hier auch nichts durchsetzen, ich denke das ist jedem klar .
Solange da nicht Beugehaft im Raum steht , lachen die mal über solche Urteile .