Führerschein auf Probe ist bei Radlerverstößen in Gefahr
Auch Verstöße mit dem Fahrrad gefährden den Führerschein
Wer seinen Führerschein noch auf Probe hat, sollte nicht nur beim Autofahren besonders Aufmerksam sein. Auch auf dem Drahtesel können Punkte gesammelt werden.
Quelle: Picture Alliance
Stuttgart - Mal eben bei Rot über die Ampel radeln? Für manche ist das vielleicht ein Kavaliersdelikt. Doch das ist nicht nur gefährlich. Denn die Gesetzeshüter ahnden das mit einem Bußgeld von 60 bis 100 Euro, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte. Außerdem ist dann ein Punkt in Flensburg fällig, berichtet die Prüforganisation Dekra.
Das kann besonders beim Führerschein auf Probe schnell heikel werden: Bei jedem mit einem Punkt bewährten Verstoß, einem sogenannten A-Verstoß, kann ein Aufbauseminar angeordnet werden. Wer das nicht schafft, bei dem liegt der Führerschein erst einmal auf Eis, erklärt die Dekra. Im Schnitt seien die verhängten Bußgelder für Radler in etwa halb so hoch wie für die entsprechenden Delikte für Autofahrer.
Quelle: dpa
Allerdings gibt es da ziemlich komplizierte Kombinationen, die kaum ein Radfahrer oder Autofahrer aus dem Stegreif kennt und auch so mancher Polizist erst auf der Wache in mühsamer Recherche herausfindet.
https://fahrradampel.de/
Und was die Sonderampeln für den Busverkehr angeht (manchmal führen die Radwege da lang), sind sich selbst die Richter nicht einig.
Wird auch nicht in der Fahrschule gelehrt, weil höchstens der Busfahrlehrer mit den weißen Punkten und Strichen etwas anfangen kann.
Aber auch nur, solange er mit dem Bus fährt!
Wenn als privater Radler (ohne Personenbeförderung per Rikscha) durch Verkehrszeichen auf diesen Sonderweg gezwungen wird...?
Und hierzulande überlegen die gerade, Radfahrer auch bei Rot über die Ampel nach
Rechts abbiegen zu lassen... Quasi um das Gesetz der Realität anzupassen...
Dabei werden die Unfälle mit Fahrrädern und E-Bikes nicht weniger. Grad letzthin gab's nen Toten (oder war's "nur" schwerverletzt), aufm Fussgängerstreifen vom E-Bike angefahren.
Fahrräder gehören auch nicht auf den Gehweg sondern auf die Straße.
Auch wenn sich Autofahrer drüber aufregen, was ich nicht verstehen kann. An einem schleichenden Auto kommt man in der Stadt mit den ganzen beschissenen neumodischen Verkehrsinsel schlechter vorbei als an einem Fahrrad.
Nicht jeder mit einem Punkt bewährte Verstoß ist auch gleich ein A-Verstoß...es gibt auch noch B-Verstöße mit Punkten! 🙄
notting
Das schleichende Auto kann man wg. Kennzeichen besser der Polizei/FS-Stelle melden, dass da mal ein Drogen- (als erstes Alk), ggf. auch Seh-/Reaktionstest gemacht wird bzw. ohne Kennzeichen ist so ein Auto tendenziell sofort ein Fall für die Polizei.
notting
Da gibts regelmäßig tote, weil der LKW abbiegt und nichts gesehen hat.
Radwege sollten, abgesehen von Großstädten, und dort auch nur bei ordentlicher Verkehrsplanung, nicht die Regel sein.
... oder solche Deppen gefährenden andere korrekt fahrende Radfahrer. Wenn ich als Radfahrer Probleme mit anderen VT habe sind's meist Radfahrer, die:
- mir die Vorfahrt nehmen, insb. beliebt wenn ich z. B. auf einer Vorfahrtstr. bin und da irgendwo z. B. ein Zebrastreifen oder gar Stoppstelle ist, wo die einfach drüberheizen
- ohne Licht unterwegs obwohl nötig und deswegen in div. Situationen sehr spät zu sehen sind
- ohne Vorwarnung abbiegen/Spur wechseln/etc.
- als Geisterfahrer unterwegs sind (vor allem bei recht schmalen Radwegen, aber auch auf normalen Straßen bin ich schon von Geister-Radrambos Richtung Gegenverkehr abgedrängt worden 😤)
Außerorts überwiegen IMHO auch die Vorteile, wobei eine ordentl. Verkehrsplanung immer gut ist, egal ob's um Radwege geht oder nicht.
notting
Es gibt viele solcher Stellen - auch als Dauerlösung.
Wobei ja nicht einmal sicher ist, ob das, was veranlasst wurde, auch so umgesetzt wurde.
Auch die regelmäßige Verkehrsschau ist ja erst einmal nur veranlasst, sie sieht (vom Büro aus) aber auch nicht alles.
notting
Zeig mal bitte ein Beispiel, Fahrradampel ohne Radweg habe ich noch nie gesehen.
notting
Zum Nachlesen:
(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. 2Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. 3Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Sprich wie schon erwähnt, sind im Regelfall die Abbieger das eigentliche Übel, da sie sich der Vorfahrtssituation häufig nicht bewusst sind.
Geradeaus schaffen viele Leute noch geradeso, danach wird es aber leider oft schon schwierig.
notting