Bußgeldkatalog 2018: Strafen für Autofahrer in Herbst und Winter
Die unwirsche Seite des Bußgeldkataloges
Autofahren kann im Herbst und Winter tückisch sein - auch in finanzieller Hinsicht. Diese Punkte des Bußgeldkataloges sollte man jetzt kennen. Und vermeiden.
Berlin – Der deutsche Bußgeldkatalog ist zwar nicht aufgebaut wie die Preisliste eines bayerischen Berghotels. Es gibt kein mit „Winter“ überschriebenes Kapitel mit signifikant erhöhten Preisen. Und doch gibt es in den kalten Monaten weit mehr Möglichkeiten, Bußgeld-relevante Fehler zu begehen. Außerdem drohen bereits bei geringeren Geschwindigkeiten Punkte in der Verkehrssünderkartei sowie Fahrverbote.
Einige Punkte des Bußgeldkataloges erhalten eben erst bei winterlichen Fahrverhältnissen echte Relevanz. Lest hier, welche Vergehen sich auf Bank- und Punktekontostand bis zum Frühjahr auswirken können – und wie man das am besten vermeidet.
Warmlaufen lassen kann 10 Euro kosten
Mal ehrlich: Wer ist noch nie nach einem überraschenden Wintereinbruch mit einem Auto in Form eines Schneeballs zur Arbeit gefahren? Die Welt nur durch einen schmalen Sichtschlitz im Blick und eine Fahne aus Pulverschnee im Rückspiegel? Weil einfach die Zeit zum Schneeabkehren am Morgen nicht reichte oder es der Eiskratzer nicht durch den Sommer schaffte. Wird man so erwischt, greifen gleich mehrere Punkte im Bußgeld-Katalog.Die nicht ordentlich freigekratzte Scheibe beschert eine Strafe von 10 Euro, Schnee auf dem Autodach weitere 25 Euro. Ist das Kennzeichen nicht sichtbar, kommen 5 Euro dazu. Sind die Scheinwerfer ebenfalls bedeckt, kostet das (bei schlechten Lichtverhältnissen) 20 Euro. Kam es durch die mangelnde Sicht zu einem Sachschaden, erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.
Ist die Schneedecke auf dem Auto der Auslöser für einen Zwischenfall, können Leistungen der Kfz-Versicherung ausbleiben. Der Morgensport mit Eiskratzer und Schneebesen zahlt sich also aus. Wer gesetzestreu bleiben will, startet das Auto davor nicht – das Warmlaufen lassen ist mit einer Strafe von 10 Euro sanktioniert. In der Praxis beharren wohl wenige Exekutivbeamte darauf, solange das Auto im Standgas nicht die ganze Wohnsiedlung zum Beben bringt. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot zieht übrigens keines dieser Vergehen nach sich.
Tempo: Rasen mit 91 km/h
Bei Regen, Schnee, Eis oder Nebel ist man bereits unterhalb des Tempolimits häufig zu schnell. Sagt neben dem gesunden Verstand auch die StVO, sinngemäß. Der Punkt im Bußgeldkatalog lautet „Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit“ und ist mit einer Strafe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg belegt. In der Praxis wird dem meist nachgegangen, wenn es zu einem Unfall kam. Mitunter auch dann, wenn kein anderes Fahrzeug beteiligt war.Wenn Nebel oder Schneefall die Sichtweite auf weniger als 50 Meter einschränken, sind laut § 3 Absatz 1 StVO nur noch maximal 50 km/h erlaubt – selbst wenn kein gesondertes Schild darauf hinweist. Wer bei derart schlechter Sicht dieses Tempo außerorts um bis zu 30 km/h überschreitet, zahlt 80 Euro und erhält einen Punkt in der Verkehrssünderkartei. Ab 41 km/h zu schnell setzt es 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. 61 km/h über dem Limit kosten 440 Euro Strafe, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot. Ab 70 km/h über dem Limit berechnet die Exekutive gar 600 Euro.
Die Staffelung entspricht jener bei regulärer Sicht. Doch angesichts des niedrigen Höchsttempos ist ein Fahrverbot in diesem Fall bereits bei weniger als 100 km/h denkbar. Woher man wissen soll, dass die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt? Die Leitpfosten am Straßenrand stehen in etwa in diesem Abstand. Sieht man nicht bis zum nächsten, fährt man besser langsamer.
Beleuchtung: Hofft nicht auf Eure Licht-Automatik
Wer bei Nebel oder Schneefall ohne Abblendlicht durch eine Ortschaft fährt, zahlt 25 Euro. Entsteht dadurch ein Sachschaden, erhöht sich das Bußgeld auf 35 Euro. Richtig teuer wird die Sache außerorts (ab weniger als 120 Meter Sichtweite auf der Autobahn sowie weniger als 100 bis 120 Metern auf der Landstraße). 60 Euro und einen Punkt in Flensburg zieht das Vergessen nach sich, bei Sachbeschädigung fallen 90 Euro an.Das Einschalten erledigt doch ohnedies die Licht-Automatik? Leider nein, die Systeme reagieren nur auf Wechsel der Helligkeit. Verschlechtert sich lediglich die Sicht bei nahezu gleichbleibendem Lichtanteil, bleibt das Abblendlicht aus. Hier muss der Fahrer meist manuell nachhelfen. Außerdem leuchten bei gängigen Modellen im Tagfahrmodus keine Rückleuchten.
Schilder: Ortsfremden glaubt man eher
„Was ich nicht sehe, betrifft mich nicht“ - so einfach stellen sich Kinder die Welt vor. Und das ist sie auch, wenn Verkehrsschilder von einer Schnee- oder Eisschicht eingehüllt sind. War die Aufschrift nicht zu entziffern, kann sich der Fahrer nicht daran halten und wird nicht für etwaige Übertretungen belangt. Das besagt ein Urteil des Bayerischen Oberlandesgerichtes. Allerdings gilt dies nur für ortsfremde Personen. Fahrern aus der Region attestiert man genug Ortskenntnis, um die Aufschrift hinter der Schneeschicht zu kennen.Gelegentlich sieht man nur eine einzige Schneeflocke am Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung – in stilisierter Form, auf einer Zusatztafel. „Heute ist die Straße aber trocken, gilt folglich nicht“, wäre ein nachvollziehbarer Gedankengang. Doch das Oberlandesgericht Hamm entschied bei der Klärung des Sachverhaltes im Jahr 2014 anders: Das Schneeflocken-Symbol verweise lediglich auf mögliche rutschige Bedingungen, die Zahl auf dem Schild gilt folglich im Hochsommer genau so wie im Winter.
Winterreifen: Kein Termin, doch hohe Strafen
In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Heißt: Es existieren keine fixen Daten, zu denen Winterreifen spätestens aufgezogen werden müssen. Doch herrschen winterliche Bedingungen, müssen die Reifen mit Lamellen und weicherer Gummimischung in den Radkästen stecken. Wer ohne Winterreifen erwischt wird, zahlt 60 Euro (120, wenn es zu einem Unfall kommt) und erhält einen Punkt in der Verkehrssünderkartei.Aktuelle Winterreifen müssen das Alpin-Symbol mit Berg und Schneeflocke aufweisen. Die bislang gebräuchliche M+S-Kennzeichnung (für Matsch und Schnee) reicht seit dem 1. Januar 2018 für Neuprodukte nicht mehr aus. Zuvor gekaufte Reifen können noch bis zum 30. September 2024 genutzt werden. Das Alter der Reifen ist gesetzlich nicht reglementiert, Autofahrer-Clubs und Fahrtechnik-Experten empfehlen jedoch möglichst neue Reifen. Und einen Tausch, lange bevor die Profiltiefe unterhalb der gesetzlich geforderten 1,6 Millimeter liegt.
Driften: Nicht wörtlich aber dezidiert verboten
„Es ist untersagt, das Fahrzeug per Lastwechsel, unter Zuhilfenahme der Feststellbremse oder Nutzung des Antriebs in den Zustand eines kontrollierten Übersteuerns zu bringen“ – Derartiges findet sich an keiner einzigen Stelle der StVO, wir haben die Klausel erfunden. Also Heck raus, sobald der Schnee kommt oder starker Regen einsetzt? Auch ohne konkretes Driftverbot sprechen einige Punkte in Bußgeldkatalog und Strafgesetzbuch dagegen - oder werden jedenfalls in der Praxis so ausgelegt.Harmlosestes Instrument der Exekutive ist die Berufung auf "Unnützes Hin- und Herfahren", was mit einer Strafe von 20 Euro verbunden ist. Wird auf "übermäßige Straßenbenutzung" oder gar "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" entschieden, kommt der Driftversuch fast immer teurer.
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Quelle: ADAC, Bussgeldkatalog.org, AutoundVerkehr.de, geschwindigkeitsueberschreitung.net
... alle Jahre wieder ... Trotzdem wird es nichts daran ändern das:
- man häufig Fahrzeuge nur mit TFL trotz Dunkelheit oder entsprechender Witterung fahren sieht.
- man häufig Fahrzeuge sieht, die gänzlich ohne Licht unterwegs sind.
- man häufig Fahrzeuge vor sich hat, die komplett mit Schnee bedeckt sind.
- man häufig Fahrzeuge sieht, die mit falscher und abgenutzter Bereifung unterwegs sind.
- man häugig Fahrzeuge sieht, die die Sau rauslassen (das mod. Fahrzeug wird schon eingreifen).
- genug Leute das Auto warmlaufen lassen.
usw. usw.
Bei den ganzen rumfahrenden Schnellbällen der faulen Leute könnte man an verschneiten Tagen vermutlich mehr einnehmen als durchs Blitzen 😉
Nur kontrolliert wird hier ja nicht.
Als ich noch Laternenparker war hab ich es Anfangs ohne warmlaufen lassen versucht. Das Ergebnis war ernüchternd, denn nach dem Einsteigen musste ich die Karre erstmal starten und die Lüftung laufen lassen ohne loszufahren, da von innen alles beschlagen war. Kann das warmlaufen lassen (klar, auch wenn es nicht gut ist) schon bei einigen verstehen.
Das gilt nicht, wenn Verkehrsschilder auf Grund ihrer eigenwilligen Form eindeutig zu identifizieren sind, z. B. STOP-Schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild.
Verstehe nicht so richtig warum die Autobauer das TFL für hinten nicht einfach mit einprogrammieren. Das sind ein paar Klicks und fertig 😕
Aber das gleiche Verhalten siehst du auch z.b. in DK wo man zu jederzeit mit Abblendlich fahren muss, da auch die Rülis an sein müssen. Dennoch fahren selbst die Dänen fast alle nur mit TFL vorne.
Zum gänzlich ohne Licht - witzige Geschichte: In Hamburg fuhr mal eine Frau in ihrem Smart Fortwo vor uns um 21 Uhr in der Winterzeit. Licht einschalten? Wozu?
Die hatte nicht mal TFL...selbst sie darauf aufmerksam machen hat nichts gebracht. Meine Frau rief dann die Polizei an und schilderte das Verhalten. Antwort vom Beamten: "Ach, in Hamburg gibt es ja genug Straßenbeleuchtung. Halb so wild."
Oh man....
...und dann gibt's da aber auch oft diese nervigen Lichthupenmenschen, die einem auch schon bei noch völlig ausreichender Tageshelligkeit schon wild blinzelnd entgegenkommen und einem anscheinend nur zum Licht-einschalten nötigen wollen (denn wenn sonst am Auto nix weghängt, qualmt, Funken sprüht, Blitzer lauert, kann's ja eigentlich immer nur das sein. Ich blend dann immer freundlich zurück...und fahr Abblendbirnen-schonend weiter ;-) )
...und manchmal muß man sogar den Motor laufen lassen, denn was nützt's, wenn paar Meter fährt, dann aber wieder die Scheiben beschlagen (innen wegen kondensierender Atemluft, oder eben außen) und man wieder stehenbleiben muß, weil man nix mehr sieht ?
Weil es eben Tagfahrlicht ist, was dem entgegenkommenden Verkehr signalisieren soll, da kommt was auf mich zu und nicht als Ersatz für das Abblendlicht dienen soll.
Das ist falsch. Entweder die dänischen Fahrzeuge haben ein Dauerfahrlicht (gedimmtes oder ungedimmtes Abblendlicht incl. Rückleuchten bei Zündung) oder aber zusammen mit dem TFL leuchten auch die Rücklichter. Ich hatte mich auch gewundert, wie die nur mit TFL fahren, aber ein Blick in die Rückspiegel offenbarte: da leuchtet es auch hinten......zumindest bei neueren Fahrzeugen.
Mit CanBus und dem ganzen Elektronikgeraffel in den Autos sollte die Programmierung "Tagfahrlicht Scandinavien" auch kein Problem darstellen.
Bei VW war früher das so programmiert. Bei meinem EOS von 2007 leuchten vorne die Xenons, hinten die Rückleuchten - gespart wird die Kennzeichen- und die Instrumentenbeleuchtung sowie eventuell auch das Standlicht vorne.
Auch bei meinem BMW von 2010 waren Tagfahrlicht und Rückleuchten gekoppelt.
Bringt aber eventuell einen Minderverbrauch von 1 l/100.000 km, wenn die Rückleuchten aus bleiben.
Der Tipp mit Tempo 50 max. bei entsprechender Sichtweite ist echt gut - viel Spaß damit, auf einer von LKW befahrenen Bundesstraße oder Autobahn.
ach was, Stau ist immer nur hinten blöd, vorne geht's ;-)
(Bodo Bach)
Mit ohne Licht bei Dunkelheit hatte meine Holde mal ein "lustiges" Erlebnis. Ich hatte ihren Golf am Nachmittag durch die Waschanlage gefahren und dazu die Lichtautomatik ausgestellt. Und natürlich vergessen, die anschließend wieder einzuschalten.
Am Abend waren wir dann auf einer Hochzeitsfeier in einer Gaststätte und sie fuhr früher nach Hause, verließ sich auf die Lichtautomatik und so blieb es beim LED-Tagfahrlicht. Gerade zu Hause angekommen, klingelte es an der Tür, zwei Polizeibeamte standen dort und sie durfte einen Alko-Test (0,0 Prom.) machen. Aufmerksamer Autofahrer hatte messerscharf den Schluss gezogen "Kneipe - Auto ohne Licht - betrunkener Fahrer -.
Mein Skoda kommt aus Schweden. Der ist daher im Skandinavienmodus eingestellt, sodass zum Tagfahrlicht (TFL) auch die Rückleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung mit Leuchten. Darf ich mich nun auf die Lichtautomatik verlassen oder nicht?
Man sollte insbesondere bei Dämmerung berücksichtigen, dass das TFL irgendwann anfängt zu Blenden. Daher auf keinen Fall nach Einbruch der Dunkelheit mit TFL fahren!
Die Wintersandalen sind bei mir schon drauf.
Ich freue mich schon drauf, dass der Schneepflug zu spät kommt und dann meinen Wagen unter mindesten 50cm gepressten Schnee verstecken wird.
Aber Kurven machen im Winter am meisten Spaß. Auch mit einem Frontkratzer. 😊
Vor Mitte Dezember wird es wohl keinen Schnee - wenn überhaupt -geben. Daher haben die Winterreifen noch lange Zeit.
Wenn die Sicht wegen Regen/Nebel/Schnefall so weit eingeschränkt ist, daß man mit Licht fahren muß, darf man auch die Nebelscheinwerfer statt des Abblendlichtes einschalten.
Vielleicht warst/bist du ja tatsächlich schlecht sichtbar manchmal. Solange du die andern gut siehst kann man ja ruhig die 5€ sparen alle 4 Jahre...
Ansonsten stimme ich beim Warmlaufen lassen zu. Entweder erst kratzen, einsteigen, anmachen und warten bis die Scheiben klar sind oder während des Kratzens starten was dann zusätzlich das Kratzen erleichtert. Bevor man losfahren kann muss die Lüftung arbeiten, ob ich dabei Kratze oder nicht macht keinen Riesenunterschied.b