Bundestag beschließt Führerscheinentzug als allgemeine Strafe
Fahrverbot statt Knast
Seit Jahren diskutiert, immer wieder verworfen, jetzt wird es Gesetz: Das Fahrverbot wird als Strafe für alle Straftaten eingeführt. Wir erklären die Details.
Berlin – Es kommt nicht oft vor, dass der Gesetzgeber eine neue Art der Bestrafung beschließt. Der Katalog wurde historisch eher ausgedünnt. Übrig blieb im Wesentlichen: Geldstrafe und Freiheitsentzug, gegebenenfalls auf Bewährung. Ach so, und das Fahrverbot. Das kam bislang in Betracht, wenn die Straftat im Zusammenhang mit dem „Führen eines Kraftfahrzeugs“ begangen wurde.
Das ändert sich jetzt. Der Bundestag hat gestern eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Demnach kann künftig jede Tat mit Führerscheinentzug bestraft werden. Egal, ob ein Auto dabei irgendeine Rolle spielte oder nicht. Außerdem wird die maximale Dauer des Führerscheinentzugs von drei auf sechs Monate verdoppelt.
Der Bundestag hat die Gesetzesänderung, die noch zahlreiche weitere Maßnahmen beinhaltet, gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Und auch gegen die Empfehlung von vielen Verkehrsjuristen, Automobilclubs oder dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat.
Der Vorschlag ist nicht neu. Bemühungen, das Fahrverbot als Strafe auszuweiten, gibt es schon seit Jahren. Sie wurden immer wieder verworfen. Der jetzige Gesetzentwurf wurde im Dezember 2016 vorgelegt, der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) debattierte Ende Januar darüber. VGT-Präsident Kay Nehm sagte damals, ihm sei unklar, was die große Koalition zur Wiederbelebung des Plans veranlasst habe. „Tote werden nicht dadurch lebendig, dass man sie alle paar Jahre wieder ans Licht zerrt“, sagte der frühere Generalbundesanwalt.
Dieser Tote bekommt jetzt doch ein neues Leben. Wir erklären warum, wie und was die Kritiker dagegen haben.
Was will die Koalition erreichen?
Die große Koalition und das Justizministerium sehen in dem Fahrverbot ein zusätzliches Mittel, „zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken“, sagte Justizminister Maas beim VGT im Januar. Die Idee: Der Führerscheinentzug soll jene besonders hart treffen, denen eine Geldstrafe nicht weh tut. Das hatten SPD und CDU/CSU in den Koalitionsvertrag aufgenommen.
Zum Einsatz kommen soll der Führerscheinentzug vor allem bei „kleinerer und mittlerer Kriminalität“. Also Taten, für die es üblicherweise Geldstrafen gibt oder kurze Freiheitsstrafen. Letztere sollen gegebenenfalls vermieden werden, indem ein Fahrverbot verhängt wird.
Wie soll das Fahrverbot konkret angewandt werden?
Das Fahrverbot soll nicht als alleinige Strafe verhängt werden. Es behält weiterhin den Charakter einer sogenannten „Nebenstrafe“. Der Richter soll entscheiden, ob neben der „Hauptstrafe“ (üblicherweise: Geldstrafe) auch das Fahrverbot in Frage kommt. Vier Konstellationen sind denkbar:
1. Eine Geldstrafe allein würde den Täter nicht ausreichend beeindrucken, um ihn von weiteren Straftaten abzuhalten. Eine Freiheitsstrafe erscheint aber als zu einschneidend und dürfte demnach nicht verhängt werden. Das Fahrverbot schließt dann die „Sanktionslücke“. Ergebnis: Geldstrafe plus Fahrverbot.
2. Das Fahrverbot wird verhängt, um die Geldstrafe reduzieren zu können. Ergebnis: Geldstrafe plus Fahrverbot.
3. Eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, wird um den Führerscheinentzug ergänzt. Ergebnis: reduzierte Bewährungsstrafe plus Fahrverbot.
4. Eigentlich wäre eine Freiheitsstrafe zu verhängen oder zu vollstrecken. Zur Vermeidung der Freiheitsstrafe wird das Fahrverbot verhängt. Ergebnis: Geldstrafe oder Bewährungsstrafe plus Fahrverbot.
Was sagen die Kritiker zur Gesetzesänderung?
Die Grünen und die Linke haben sich nur knapp zur beschlossenen Gesetzesänderung geäußert. Allerdings standen während der Beratung diverse andere Themen auf der Agenda, die nichts mit dem Führerscheinentzug zu tun hatten, sondern mit der Überwachung der Telekommunikation oder der Vereinfachung von Straf- und Ermittlungsverfahren. Die Linke findet die „Regelungen zum Führerscheinentzug als Strafe (…) aus richterlicher Sicht unsinnig“.
Die Grünen halten die Änderung für „kriminalpolitisch verfehlt“. Wie viele andere Kritiker fürchten sie eine Ungleichbehandlung von Straftätern, die gegen die Verfassung verstoßen könne. Je nach Wohnsitz, wirtschaftlichen und beruflichen Verhältnissen, würde der Führerscheinentzug Täter unterschiedlich hart treffen.
Die meisten Kritikpunkte wurden bereits beim Verkehrsgerichtstag diskutiert. VGT-Präsident Nehm zweifelte schon an der Begründung, dass manche Täter mit einer Geldstrafe nicht zu erreichen seien. Schließlich liege der Höchstsatz bei „360 Tagessätzen zu jeweils 30.000 Euro“. Ähnlich argumentiert der Auto Club Europa (ACE). Wer sich durch Haft- oder Geldstrafen nicht abschrecken lasse, den schrecke auch kein Fahrverbot.
Autoclubs gegen das Fahrverbot
Kritisiert wird außerdem, dass eine Spezialstrafe für Autofahrer geschaffen werde. Geld- und Freiheitsstrafe lasse sich auf jeden Bürger anwenden. Ein Fahrverbot treffe laut dem ADAC nur Führerscheininhaber, die auch Autobesitzer seien.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) sieht "eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung" von Tätern. Wer in Städten mit gut ausgebautem öffentlichen Nahverkehr wohne, werde weniger hart bestraft, als Bewohner ländlicher Regionen. Wer auf seinen Führerschein angewiesen sei, um zur Arbeit zu kommen, werde ungleich härter bestraft.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hält die Regelung für kontraproduktiv, die Verkehrsexperten im Deutschen Anwaltverein bezweifeln, dass die Fahrverbote ausreichend kontrolliert werden könnten. Daher sei die Regelung sinnlos. Die Rechtsabteilung des ADAC befürchtete zudem eine Flut zusätzlicher Verfahren. Die Verurteilten würden vermehrt in Berufung gegen das Fahrverbot gehen.
suuuuper Idee. Damit noch mehr Frauen vergewaltigt und Kinder misshandelt werden. Statt 5 Jahre Freiheitsstrafe dann nur noch 3 Monate Bewährung oder 500 Euro und zwei Monate Fahrverbot.
Klasse. Armes Deutschland. Da sitzen wohl nur noch Schwachköpfe 🙄
genial. den verurteilten die möglichkeit eines normalen einkommens rauben; die meisten sind als pendler, schlimmstenfalls gar als fahrer auf ihr auto angewiesen. eine enorme resozialisationshilfe 😆
was kommt aus der ecke als nächstes- todesstrafe für gelungene selbstmordattentate?
wird zeit, dass diese regierung in der klospülung der geschichte verschwindet....
Ich glaube, dass du es nicht richtig gelesen hast. Sonst würdest du sowas nicht schreiben.
Ich gehe davon aus, dass die Richter dieses Gesetz sinnvoll einsetzen.
Einem Mörder oder Vergewaltiger wird es nicht angeboten werden, dass er seine Strafe reduziert und die Strafe mit dem Entzug des Führerscheins ersetzt.
Aber ein Steuersünder (Einfluss/Geld) kann solch ein Entzug schon härter treffen als eine reine Geldstrafe. Wenn es richtig von den Richtern angewendet wird und diese die geschilderten Bedenken mit einfließen lassen, dann sehe ich es als sinnvolle Ergänzung.
Gleichberechtigung..
Dann empfehle ich noch um Gleichberechtigung sicherzustellen, den Führerscheinlosen den Führerschein durch Steuergelder zu finanzieren und dann das Fahrverbot auszusprechen.
Nichts ist unmöglich mit unserer Regierung
Da haben sie mal wieder alles gegeben.
No words... So dumm kann nur Maas sein. Würde ich ihn treffen, würde ich vor ihm ausspucken.
Verstehe dein Argument nicht, wir kommst Du vom Fahrverbot zu Kinderschändern und Vergewaltigern??
Ich glaube das der Beschluss Grundsätzlich Schwachsinn ist da jemand, der zu einer Geldstrafe verurteilt wurde nicht beeindruckt ist, wird sich auch nicht vom Fahrverbot beeindrucken lassen wird. Jeder der genug Geld hat das es ihn nicht juckt ob er Summe X bezahlen muss, hat in der Regel auch die Möglichkeit ein Taxi oder einen Fahrer anzustellen. Somit hält das Argument aus meiner Sicht nicht stand.
Deine Theorie musst Du mir erklären?
Tja Leute, wer macht denn jedes mal das Kreuzchen an der falschen Stelle? Dank der Mehrheit der Koalition sind auch keine Untersuchungsausschüsse möglich, denn den kann nur die Opposition mit mind. 25% der Stimmen einberufen. Dann bleibt nur der Weg nach Karlsruhe, dann haben wir vielleicht in 3 bis 5 Jahren eine Antwort ob das Gesetz überhaupt rechtens ist.
Merkel for Bundeskanzler 2017, yes we can, Merkel first.
Heeeeeyyyy wieder ein "guter Schritt" in die Zukunft! Also den Leuten die Zukunft riiiiichtig versauen. Ihr seid die Besten!
100% richtig
Weiter gesponnen könnte es in Zukunft auch so ablaufen: Du warst bei einer Demonstration gegen die Regierung? Oh, da nehmen wir dir mal den Führerschein weg und als Eigentümer der Deutschen Bahn erteilen wir dir dort Hausverbot.
Das ist Unsinn. Der eigenen Führerschein hat einen ganz anderen Stellenwert und gibt eine ganz andere Lebensqualität, als ein Taxi, aber wenn Geld kein Thema wäre. Keiner möchte nur auf der Rückbank Platz nehmen, besonders wenn er teure schnelle Autos hat.
Also auch wenn es beim ersten Hören irgendwie falsch und seltsam klingt, muss ich sagen dass ich die Idee generell gar nicht so schlecht finde. Denn um Mörder und Vergewaltiger geht es hier überhaupt nicht, sondern eben eher um Finanzkriminalität oder Wiederholungstäter kleinerer Delikte.
Kann mich jedenfalls noch erinnern, der Führerschein war mir damals wichtiger als mein Abi. 😊
und weil richter die strafen so sinnvoll einsetzen, bekommen 'großfamilienclan-polizistenverprügler' gnadenlose bewährungsstrafen (die wußten wohl, wo dem richter sein haus wohnt🙄) und schwarzfahrende ommas, weil die rente nicht reicht, knast.
deutschland hat sich geändert. und ich freu mich nicht😤
Ich glaube, er meint... wenn jemand so eine Straftat begangen hat (Frauen vergewaltigt und Kinder misshandelt) wenn er nicht ins Gefängnis landet und stattdessen "nur" ein Fahrverbot bekommt, könnte, unter Umständen, hinterher weiter solche Straftat begehen. Aber vielleicht erklärt er selber, wie er das gemeint hat.