Nach Diesel-Urteil in Stuttgart

Fahrverbote: Was Diesel-Fahrer wissen müssen

MOTOR-TALK

verfasst am Sat Jul 29 10:01:06 CEST 2017

Auch nach dem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes ist noch unklar, wann und ob es zu Fahrverboten für Diesel kommt. Was Autofahrer wissen müssen, steht hier.

Stuttgart muss zügig wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung erlassen, wenn das Urteil des verwaltungsgerichts rechtskräftig wird
Quelle: dpa/Picture Alliance

Stuttgart - Fahrverbote für Dieselautos in Stuttgart stehen nach der Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts im Raum: Das Gericht bewertete Gesundheitsrisiken höher als die Bedürfnisse der Autofahrer.

Doch was heißt das konkret? Ab wann dürfen Diesel-Fahrer nicht mehr in die Stadt? Welche Typen sind betroffen, und was bedeutet das für andere Städte? Matthias Knobloch vom ACE Auto Club Europa gibt erste Einschätzungen auf wichtige Fragen.

Was bedeutet das Urteil von Stuttgart?

"Das Urteil bedeutet konkret, dass das Gericht schnell Taten sehen will und Versprechungen der Autoindustrie "man könnte..." nicht akzeptiert werden", sagt Knobloch. Kommt es nicht zu anderen Übereinkünften, könnten Konsequenzen rasch folgen. Dann wäre laut ACE mit einer gewissen Umsetzungszeit ab 2018 in Stuttgart mit Fahrverboten zu rechnen. Allerdings: "Das Gericht selber legt hier kein Datum fest, sondern fordert eine schnellstmögliche Reduzierung der NOx-Emissionen."

Welche Dieselautos sind davon betroffen?

Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart, Wolfgang Kern, vor der Urteilsverkündung
Quelle: dpa/Picture Alliance

Voraussichtlich werden die Fahrverbote alle Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 und älter betreffen. Ob softwaremäßig nachgerüstete Autos ausgenommen bleiben, werde voraussichtlich davon abhängig sein, welche Verbesserungen hier tatsächlich zu erwarten sind. "Hier liegen aber noch keine Erkenntnisse vor", sagt Knobloch. "Sollte sich in der Realität herausstellen, dass lediglich zehn Prozent Reduzierung erreicht werden können, wird dies sicher nicht ausreichen."

Was ist mit den modernen Euro-6-Dieseln?

Hier ist noch einiges unklar. Das hat auch mit den Abgastricksereien der Hersteller zu tun. "Sollte ein modernes Dieselfahrzeug im Realbetrieb trotz guter Messwerte deutlich zu hohe NOx-Werte haben, wäre auch theoretisch ein Fahrverbot für solche Fahrzeuge nicht auszuschließen", sagt Knobloch, der das allerdings für unwahrscheinlich hält. Für die Praxis hieße das demzufolge, dass dann Euro-6-Fahrzeuge und auch ältere mit Katalysatoren nachgerüstete Diesel wohl nicht von Fahrverboten betroffen wären.

Drohen in anderen Städten Fahrverbote für Diesel?

Das Stuttgarter Urteil hat Signalwirkung und könnte richtungsweisend für andere Urteile werden. "Es zeigt zumindest die Grundlinie auf, dass Gesundheit Vorrang vor freier Fahrt hat", sagt Knobloch.

Allerdings ist in jeder Stadt die Situation individuell anders. "Es geht darum, dass lokal die Grenzwerte eingehalten werden". Das eröffnet anderen Städten grundsätzlich andere Lösungen für das Problem. "Klar ist allerdings, dass das Verbot von Dieselfahrzeugen die beste Lösung ist, um die Emissionen schnell zu reduzieren", sagt Knobloch.

Wie lange müssten Fahrverbote vorher angekündigt werden?

Ein gesetzliches "Muss" gibt es nicht. Der ACE schätzt aber, dass die Städte die Fahrverbote angemessen ankündigen würden. "Da sie im Sinne der Bürger auch Ausweichlösungen, beispielsweise einen verbesserten oder vergünstigten öffentlichen Nahverkehr anbieten möchten."

Wie könnten Autos für Fahrverbote gekennzeichnet werden?

Zum einen ist eine entsprechende Plakette denkbar. Ein andere Möglichkeit wäre das Autokennzeichen. "Zumindest deutsche Autos könnten dann auch über eine automatische Kennzeichenerfassung kontrolliert werden", sagt Knobloch. Eine manuelle Erfassung sei bei der hohen Autoanzahl in der Stadt kaum denkbar.

Sind Ausnahmeregelungen von Fahrverboten denkbar?

Grundsätzlich kann sich das der ACE etwa für Notärzte und andere wichtige Fahrzeuge vorstellen. Das werde aber sicher sehr streng gehandhabt. "Eine zu weiche Ausnahmeregelung würde dazu führen, dass die Ziele des Verbotes nicht erreicht werden."

 

Quelle: dpa