Punkte-Abbau durch ein Fahreignungsseminar
Gegen Flensburger Punkte hilft ein Seminar
Wenn sich das Punktekonto füllt, kann schnell mal die Fahrerlaubnis eingezogen werden. Wie Fahrer ihr Konto wieder um ein paar Punkte erleichtern können, lest ihr hier.
Stuttgart - Wenn sich das Punktekonto in Flensburg füllt, sollten Autofahrer auf ihre Fahrgewohnheiten achten. Punktesammler können aber rechtzeitig gegensteuern.
Grundsätzlich gilt: Ab acht oder mehr Punkten im sogenannten Fahreignungsregister ist die Fahrerlaubnis weg. Das trifft Autofahrer allerdings nicht unvorbereitet: Bei vier oder fünf Punkten schicken die Behörden eine Ermahnung, bei sechs oder sieben Punkten gibt es eine Verwarnung.
So können Punkte abgebaut werden
Bis zu einem Stand von fünf Punkten können Autofahrer einen Punkt abbauen, indem sie ein Fahreignungsseminar besuchen. Das geht aber nur einmal in fünf Jahren. Generell bleiben Punkte nicht ewig im Register stehen. Wann sie gelöscht werden, kommt allerdings auf die Schwere des Vergehens an: Ein-Punkt-Delikte sind zweieinhalb Jahre aktiv, Zwei-Punkte-Verstöße bleiben fünf Jahre bestehen und Drei-Punkte-Vergehen werden erst nach zehn Jahren wieder gelöscht.
Knapp eine halbe Million Fahrverbote 2016
Dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zufolge waren am 1. Januar 2017 mehr als zehn Millionen Personen im Fahreignungsregister eingetragen. Im Laufe des Jahres 2016 haben nach Angaben des KBA mehr als 4,7 Millionen Personen neue Punkte bekommen, größtenteils für Tempoverstöße.
Mehr als 450.000 Fahrverbote wurden im vergangenen Jahr ausgesprochen. Fast 95.000 Mal ordneten Bußgeldbehörden oder Gerichte die Entziehung der Fahrerlaubnis an.
Einige Marken fallen in den Statistiken übrigens besonders auf. Porsche-Fahrer beispielsweise sammeln am schnellsten Punkte in Flensburg. Im Vergleich dazu fallen Nissan-Fahrer am seltensten negativ auf.
Quelle: dpa
Hallo
Das mit den Punkten wird sowieso alles ausgelegt wie die es wollen!
Ich habe im Jahr 2000 und 2002 jeweils 3 Punkte bekommen! Im Jahr 2007 habe ich eine MPU gemacht und meinen Führerschein zurück erhalten! Dieses Jahr wollte ich begleitetes Fahren bei meinem Sohn machen. Das sollte gehen weil ich seit 2007 nur einmal einen Punkt wegen einem Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes bekommen habe! Mir wurde das begleitete Fahren verweigert weil ich 7 Punkte in Flensburg haben soll die erst Ende diesen Monats verfallen! Dazu habe ich gleich eine kostenpflichtige Ermahnung bekommen! Ich habe also im Moment, laut der Aussage von Flensburg 6 Punkte die 15 und 17 Jahre alt sind! Da soll noch einer schlau draus werden! Na die Sache sollen jetzt die Gerichte klären
Dann hattest du wohl Punkte aus Straftaten mit Entzug des Führerscheins (Laufzeit 5 oder 10 Jahre). Wenn die Punkte z.B. nach 10 Jahren weg sein sollen, nach 9 Jahren aber ein neuer Punkt dazu kam, blieben die alten ebenfalls weiterhin bestehen (Verjährungshemmung) bis der neue Punkt nach 3 Jahren weg ist. Kommt 2 Jahre später wieder ein Punkt, kann der andere Punkt (und die anderen über 10 Jahre alten) nicht verfallen, alles verlängert sich wieder um 3 Jahre. Und so war es problemlos möglich dass man 17 Jahre alte Punkte hatte.
Seit 2014 hat sich das aber geändert. Siehe Anhang.
Gruß, Thomas
Zumal, wenn man sogar eine MPU machen musste, dann waren es auch keine kleinen Delikte. Da muss man schon Einiges auf dem Kerbholz haben. Es gibt ja nur ein paar Gründe eine MPU machen zu müssen: Drogen, Alkohol, verkehrsrechtliche - oder strafrechtliche Auffälligkeiten. Ohne dich zu kennen, halte ich die Entscheidung für absolut richtig, dich nicht am begleiteten Fahren teilnehmen zu lassen. Und was sollen die Gerichte klären? Das du damals nicht in der Lage warst dein Fahrzeug gemäß der StVO zu bewegen? So wie du bis heute reagierst, hast du aus den Vergehen nicht gelernt, das wird dir dann aber das Gericht nochmal in Ruhe erklären.
Manchmal hlft auch ein gesundes Maß an Selbstreflexion!
Ich habe auch mal eine "wilde" Zeit gehabt. Hatte 2 Jahre lang 7 Punkte im Register. Aber an einer MPU musste ich nie teilnehmen und heute bin ich punktefrei!
Ich stand 2007 mit 17 Punkten da und mein Anwalt hielt ein weiteres Verfahren (3 Punkte) in der Schwebe bis 3 andere alte von 2002 verjährt sind. Damals viel Außendienst, jung, naiv.. alle Punkte nur aus zu schnellem Fahren. Zwei mal für 1 Monat den Lappen abgeben dürfen.
Seit 2012 bin ich punktfrei.. bis heute. Schnell fahr ich immer noch gern aber eben mit Köpfchen. 😊
Es ist richtig, die Punkte kamen für Fahren ohne Führerschein! Das waren 6 Punkte. 2005 begann ich mit kostenpflichtigen Aufbauseninaren, wies über ein Jahr mit kostenpflichtigen Blutabnahmen nach das ich abstinent bin und absolvierte erfolgreich beim ersten Mal die MPU! Wobei auch zu sagen ist dass ich meinen Lebenswandel rigoros geändert habe. Die MPU war absolut gerechtfertigt und bei mir zu Recht angeordnet. Das war Fahren unter Alkoholeinfluss und das geht mal gar nicht! Laut der Gesetzeslage verfallen bei Bestehen der MPU auch die Punkte weil man nachweisen kann dass man aus seinen Fehlern gelernt hat und seinen Lebenswandel geändert hat. Den einen Punkt bekam ich 2016, also 13 Jahre nach der letzten Verurteilung. Was mich nur an der ganzen Sache ärgert ist der Umstand das ich alles gemacht habe um der Gesellschaft zu beweisen dass ich fähig und würdig bin wieder am Straßenverkehr teilzunehmen was ich auch mache! Trotzdem wird mir das begleitete Fahren untersagt! Unser Nachbar, Bauarbeiter von Beruf, baute 2001 mit einem Firmenauto unter Alkoholeinfluss einen Unfall bei dem er erheblichen Schaden anrichtete. Sein Glück war dass er, aus irgend einem Grund, keine Punkte erhielt. Der gute Mann hat aber gedacht es ist mir zu stressig aufzuhören zu saufen und die MPU zu machen! Er hat also nichts gemacht, seinen Lebenswandel weiter geführt, incl. Alkohol, und nach 15 Jahren ohne MPU seinen Führerschein wieder abgeholt. Und da er keine keine Punkte aufweist ist er Begleitungsfahrer bei seinem Enkelsohn und kann sich lustig machen über den Deppen der nachgewiesen hat dass er wieder fähig ist am Verkehr teilzunehmen!
Wenn Du hier wen erschlagen hast dann kommst Du nach 15 Jahren aus dem Gefängnis aber wehe Du hast Punkte.........!
Erst einmal will ich sagen: Ich wollte dir mit meiner Aussage definitiv nicht zu nahe treten. Ich habe großen Respekt davor, das du die Probleme in den Griff bekommen hast. Die Hintergründe gehen mich aber auch nichts weiter an.
Dein Nachbar ist die wirklich ärmere Sau, wenn ich das mal so sagen darf. Denn wohingegen er dich auslacht, kannst du ihn auslachen. Soll er doch grinsen und meinen, er sei dir überlegen. Aber du hast die Sucht überwunden und bewiesen (dir und der Gesellschaft), dass eine Alkoholsucht erbärmlich ist. Das du nun aber darunter leidest, ist sicherlich für dich ein Nachteil, dennoch vertrete ich weiterhin die Meinung, dass solche Dinge nicht verjähren dürfen. Mögen deine Verhältnisse geordnet sein, kann aber ein Rückfall nicht ausgeschlossen werden.
Und wenn du Jemanden erschlagen hast, kommst du zwar nach 15 Jahren frei, aber die gesellschaftliche Akzeptanz hast du noch lang nicht. Außerdem sehe ich 15 Jahre Freiheitsentzug und 15 Jahre mit Punkten in Flensburg als nicht verhältnismäßig an.
Was nun passiert sein wird: Du hast die Punkte im Flensburger Register gehabt und Jahre später einen weiteren Punkt. Da Fahren und Alkoholeinfluss eine Straftat ist, ist die Verjährungsfrist auch deutlich länger. Nun wirst du 2016 einen neuen Punkt erhalten haben und die anderen Punkte waren noch nicht ganz verjährt. Der Marker mit der Alkoholfahrt bleibt. Es interessiert als den Sachbearbeiter nicht wann du es getan hast, sondern das du es getan hast.
Und nochmal... Der Depp bist nicht du, sondern dein Nachbar!
Um hier etwaiger Verwirrung vorzubeugen - Fahren ohne Führerschein ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld von 10 € geahndet wird.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_F%C3%BChrerschein
Du meinst sicherlich Fahren ohne Fahrerlaubnis.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis
Es ist müßig, hier zu persönlichen Konstellationen Stellung zu nehmen, die noch nicht einmal genau bekannt sind.
Um als Begleitperson beim begleitenden Fahren zugelassen zu sein muss man nach §48 Abs. 5 FeV (nur) drei Anforderungen erfüllen:
Das war es. Ohne wenn und aber.
Grüße vom Ostelch